Vor einem Paradigmenwechsel?Zur Aufhebung der Strafbarkeit von Abtreibungen

Die Regierungsparteien planen, den Paragraf 218 des Strafgesetzbuches zu streichen. Ziel ist, Abtreibungen rechtlich anders einzuordnen und zu bewerten als im vor 25 Jahren ausgehandelten Kompromiss: „rechtswidrig aber in Ausnahmen straffrei“. Konrad Hilpert, emeritierter Professor für Moraltheologie an der LMU München, äußert sozialethische Bedenken, die dagegen sprechen, die Fähigkeit, Kinder zu bekommen, einseitig oder sogar ausschließlich als Ausfluss des individuellen Rechts auf Selbstbestimmung darzustellen. Die katholische Kirche hingegen sollte sich differenzierter als bislang in die Debatte einbringen.

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