Auch Kinder brauchen Urlaub!

Der Alltag in Kita und Tagespflege kann für Kinder ganz schön anstrengend sein. Ute Langhammer erinnert an das Recht des Kindes auf Erholung.

Auch Kinder brauchen Urlaub
© Oliver Tabary - Fotolia

Kitas mit langen Öffnungszeiten und minimalen Schließzeiten erfüllen in besonderer Weise die Bedürfnisse von Familien mit Kleinkindern: Sie decken den hohen Betreuungsbedarf berufstätiger Eltern ab, unterstützen Alleinerziehende bei der Berufs- und Alltagsgestaltung und ermöglichen sichere Freiräume und wertvolle Zeitressourcen im Familienalltag.
Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass sowohl lange Betreuungszeiten am Tag als auch eine fast durchgängige Betreuung übers Jahr für Kleinkinder extrem anstrengend sind. Neben fast permanenten Geräuschen im Vorder- oder Hintergrund sowie gelegentlich hohem Lärmpegel verarbeiten die Jüngsten zahlreiche sinnliche Reize und Eindrücke, spielen, erkunden, toben und lernen. Manchmal sieht der Tagesablauf zusätzlich gezielte Angebote oder Ausflüge vor. Auch die Interaktion mit Pädagoginnen und den Peers ist für Kinder aufregend und oft emotional. All das kostet Kraft! Stress erleben Kinder dann, wenn ungünstige Rahmenbedingungen hinzukommen, z. B. viele Betreuungswechsel durch Springerund Teilzeitkräfte, Krankheit oder Urlaub der Bezugserzieherin. Starre Arbeitszeitmodelle und Schichtarbeit der Eltern verhindern oft, dass die Wach- und Schlafphasen des Kindes nach seinen eigenen Bedürfnissen gestaltet werden können. Deshalb ist es überaus wichtig, das Erholungsbedürfnis von Kleinkindern nicht aus dem Blick zu verlieren und an das Recht jedes Kindes auf Erholung zu erinnern (s. Kasten). Kleinkinder benötigen regelmäßige Erholung, denn häufig wiederkehrende und permanente Anspannung ist auf Dauer schädlich und entwicklungshemmend. Hinzu kommt, dass sie aufgrund ihres sich noch entwickelnden Immunsystems ohnehin besonders häufig mit Viren und Bakterien zu kämpfen haben.

Zeit zum Nichtstun

Urlaub bedeutet für Kinder, den Tag zu Hause zu verbringen, nach dem eigenen Bedürfnis schlafen zu können, Eltern und ggf. Geschwister um sich zu haben, sich selbst zu beschäftigen oder auch mal zu langweilen. Es ist eine wohltuende Unterbrechung des strukturierten Alltags, wie für uns Erwachsene auch.
Pädagogische Fachkräfte sollten Eltern deshalb für das Ruhe- und Erholungsbedürfnis ihrer Kinder sensibilisieren. Das Recht auf Erholung lässt sich bspw. in der Konzeption festhalten. Ein möglicher Weg, ausreichend Kita-freie Zeit zu gewährleisten, ist, mit den Eltern eine feste Zahl an Abwesenheitstagen pro Jahr im Betreuungsvertrag zu vereinbaren, wenn diese nicht durch Schließzeiten gegeben sind. Denn wir alle, Erwachsene und Kinder, brauchen eine Zeit, in der wir nicht unter ständigem Zeitdruck stehen und nicht funktionieren müssen.   

UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.  

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