Kindertagespflege

"Der bedarfsgerechte Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren soll entsprechend dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) auch über die Kindertagespflege erreicht werden. Die Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung. In einer Tagespflegestelle können bis zu fünf Kinder in Ergänzung zur Kindertagesbetreuung oder alternativ dazu betreut werden. Der Förderauftrag wird in §22 SGB VIII geregelt. Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege sind Angebote für Familien, die sich gegenseitig ergänzen können, vor allem wenn es darum geht, ein bedarfsgerechtes und flexibles Angebot für Familien im Sinne eines Netzwerks im Sozialraum zu entwickeln."