Bischofswahl

Der Bischof (aus dem altgriechischen übersetzt „Hüter“, „Schützer“) hat die geistliche und administrative Leitung einer Diözese. Jede Diözese hat einen Bischof. Das Bischofsamt besteht auf Lebenszeit, ab 75 Jahren sollten jedoch alle Bischöfe dem Papst ihren Amtsverzicht anbieten. Dies kann ein Bischof auch dann tun, wenn er sein Amt aus schwerwiegenden Gründen (z.B. im Falle schwerer Krankheit) nicht mehr wahrnehmen kann. Dies nennt man einen emeritierten Bischof oder auch Altbischof.

Voraussetzungen für die Wahl zum Bischof

Ein römisch-katholischer Bischof ist immer von männlichem Geschlecht und muss vor Wahlantritt erst zum Diakon und anschließend zum Priester geweiht worden sein. Die Weihe zum Bischof kann nur dann erfolgen, wenn der Papst selbst zugestimmt hat.
Außerdem sollte man mindestens 35 Jahre alt sein, mindestens seit fünf Jahren das Amt des Priesters ausüben, einen „untadeligen Lebenswandel führen“, dem Papst und dem kirchlichen Lehramt „treu und ergeben“ sein, sich sehr gut in Moraltheologie, Kirchenrecht und Dogmatik auskennen, sich durch „Frömmigkeit, Opfergeist und pastoralen Eifer“ auszeichnen und zum Führungsamt geeignet sein.

Die Wahl

In der römisch-katholischen Kirche werden die Ortsbischöfe (auch Diözesanbischöfe) je nach Bistum direkt vom Papst ernannt oder von einem Wahlgremium (Domkapitel) gewählt. Ein Domkapitel ist eine Gemeinschaft von Priestern, die den Bischof in Leitung und Verwaltung seiner Diözese unterstützen und als Entscheidungsinstanz für die Bischofswahl notwendig sind. Die Wahl ist allerdings nur dann gültig, wenn der Papst sie bestätigt.

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