Neue Handreichung der Gemeinsamen Konferenz veröffentlichtSegensfeiern für Paare, die sich lieben

Ein mit Kreide gemaltes buntes Herz
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Die Gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat Ende April eine Handreichung für die Segnung von Paaren vorgelegt, die keine kirchlich gültige Ehe schließen können. Die Handreichung mit dem Titel „Segen gibt der Liebe Kraft. Segnungen für Paare, die sich lieben“ wurde von einer Arbeitsgruppe erstellt, die von der Gemeinsamen Konferenz eingesetzt wurde. Das Papier nimmt Bezug sowohl auf einen Beschluss der Synodalversammlung vom 10. März 2023 als auch auf das Dokument „Fiducia supplicans“, welches im Dezember 2023 vom Dikasterium für die Glaubenslehre publiziert wurde. Die neue Handreichung der Gemeinsamen Konferenz konkretisiert die Beschlüsse des Synodalen Weges und führt zugleich die Linie von Papst Franziskus fort.

Ausdrücklich hält die neue Handreichung fest: „Allen Personen, die um den Segen bitten, ist mit einer wertschätzenden Haltung zu begegnen.“ Seelsorger, die eine Segnung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, sollen eine Segnung nicht ablehnen, sondern an andere unterstützende Personen verweisen. Entsprechende Fortbildungen für Seelsorger sollen angeboten werden. Ein eigenes liturgisches Buch für die Segnungsfeiern wird es aber laut Gemeinsamer Konferenz nicht geben: „Die Segnungen von Paaren, die sich lieben, können und sollen sich durch eine größere Spontaneität und Freiheit im Blick auf die Lebenssituation derjenigen auszeichnen, die um den Segen bitten. Aus diesem Grund sind für die Segnungen keine approbierten liturgischen Feiern und Gebete vorgesehen.“ Außerdem sollen die Feiern so gestaltet sein, dass es zu keiner Verwechslung mit der Spendung des Ehesakraments kommen kann.

Zeitgleich veröffentlichte die Gemeinsame Konferenz ein zweites Papier, das einen wertschätzenden Umgang mit Priestern einfordert, die aufgrund einer Partnerschaft aus dem Amt scheiden.

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