Dokumentationsanforderungen U3

Für das Beobachten und Dokumentieren in pädagogischen Einrichtungen gibt es bundesweite Dokumentationsanforderungen. Dazu zählt, dass Beobachtungen ausnahmslos bei jedem Kind gezielt und regelmäßig durchgeführt werden und nicht nur anlassbezogen. Dabei sollte immer auch ein Bezug zur Einrichtungskonzeption sowie dem jeweiligen Bildungs- und Erziehungsplan bestehen. Wichtig ist darüber hinaus, dass Beobachtungen und Dokumentationen nach einem einheitlichen Grundschema durchgeführt werden. Dabei sollten die Beobachtungen kompetenz- und interessenorientiert sein, aber auch Einblick in die Stärken und Schwächen des Kindes gewähren.