Ärger mit den Erzieherinnen?Gute Zusammenarbeit ist notwendig und machbar

Nicht immer sind sich Erzieherin und Elternteil des Kindes einig. Wichtig dabei ist, dass die Meinungsverschiedenheit nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird. Wenn es Ärger mit der Erzieherin gibt, dann muss das besprochen werden.

Ärger mit den Erzieherinnen? Gute Zusammenarbeit ist notwendig und machbar
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Heide M. bringt Lea (5) seit 2 Wochen jeden Tag in die Kindertagesstätte. Und jeden Tag spielt sich das gleiche Drama ab: Lea will nicht in der Gruppe bleiben. Sie reagiert zunächst bockig, dann beginnt sie zu toben und zu schreien, schließlich hängt sie wie ein Häufchen Elend weinend am Rockzipfel der Mutter. Die ist ebenso verzweifelt wie die Tochter. Lea ist das erste Kind, Heide M. fehlt die Erfahrung im Umgang mit einer solchen Situation. Sie vertraut aber auf die Professionalität der Pädagogin, die ihr nun rät, das Drama endlich zu beenden und zu gehen, da Lea sich im Laufe des Vormittags von allein beruhigen würde.

Ihrem eigenen Gefühl völlig zuwiderlaufend, befolgt Heide M. dennoch den Ratschlag und reagiert darauf mit heftigen Magenschmerzen. Das "Schauspiel" wiederholt sich Tag für Tag, Heide M. geht es immer schlechter, sie traut sich aber nicht, als Laie einem Profi ihr Unwohlsein zu "beichten", um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, bei der alle sich wohl fühlen können.

Auch der Pädagogin geht es in dieser Situation nicht gut. Sie sieht das Leid der Mutter und das des Kindes, aber sie hat auch gelernt, konsequent zu sein und die Erfahrung mit ihren eigenen Kindern sagen ihr: es ist nur eine Frage der Zeit, ich habe diesen Trennungsschmerz bewältigt, da wird es die Heide M. auch schaffen. Eine Beratung mit den anderen Kolleginnen kommt ihrer Meinung nach zur Zeit überhaupt nicht in Frage, nach der Auseinandersetzung mit dem Vater von Max hat ihr Ansehen sowieso schon einen Knacks bekommen.

Vertrauen und Offenheit sind die Basis der Zusammenarbeit

Zugegeben, ein heute nicht mehr ganz alltäglicher Fall, aber doch einer, der so oder so ähnlich nicht ganz untypisch ist. Da gibt es zwei Personengruppen, nämlich die der Eltern oder Elternteile und die der Pädagoginnen, die sich mit einem Kind beschäftigen. Beide sind auf ihre Weise Profis im Umgang mit Kindern, beide haben einen Eindruck von dem Kind und beiden bereitet das Verhalten des Kindes Sorgen. Aber sie reden nicht über ihre Sorgen. Sie behalten sie für sich, äußern sie nur hinter vorgehaltener Hand und trauen sich nicht, Fragen zu stellen. Statt dessen produzieren sie eigene Antworten, die es noch schwerer machen, dem Teufelkreis zu entrinnen.

Woran liegt das eigentlich?

Zunächst einmal müssen wir uns klar machen, dass Eltern und Pädagoginnen ganz normale Menschen mit ganz normalen Stärken und Schwächen sind. Sie haben beide eine eigene Erziehungsgeschichte hinter sich, durch die sie geprägt worden sind und die ihr weiteres Leben mitbestimmt. Sie kennen beide Ängste und Nöte, können lieben und hassen, haben ein angeknackstes Selbstwertgefühl oder glauben, alles über Erziehung zu wissen. Sie haben eine glückliche oder unglückliche Kindheit gehabt, Abneigung, Konkurrenz und Eifersucht erlebt, lernen gerade Trennungsängste oder gerade die ganz große Liebe kennen. Egal was und wie, das Leben prägt uns alle.

Wenn wir das wissen, fällt es uns leichter zu akzeptieren, dass Eltern gleichermaßen wie Pädagogen Gutes ebenso wie Schwieriges mit sich herumschleppen, das ihre Verhaltensweisen beeinflusst.

Der einzige Weg, aus dem Dilemma herauszukommen, ist, den ersten Schritt selbst zu gehen, wenn sich von Seiten der Erzieherinnen wenig in diese Richtung tut.

  • Bitten Sie frühzeitig um einen Gesprächstermin.
  • Weisen Sie darauf hin, dass das Gespräch nicht zwischen Tür und Angel geführt werden kann.
  • Machen Sie deutlich, dass Sie auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit Wert legen und bereit sind, dafür Zeit zu investieren und von der Pädagogin Gleiches erwarten.
  • Signalisieren Sie, dass Sie in der Erzieherin eine kompetente Gesprächspartnerin sehen, auf deren Rat Sie Wert legen.
  • Machen Sie deutlich, dass Sie ein Problem haben und hoffen, im Gespräch mit der Pädagogin eine Lösung zu finden.

Der Kinder wegen an einem Strang ziehen

Wenn Erziehung funktionieren soll, müssen alle daran Beteiligten an einem Strang ziehen. Sie müssen eine gemeinsame Vorstellung von Erziehung entwickeln und dürfen die Kinder nicht mit gegensätzlichen Botschaften belasten. Natürlich wird das Kind geradezu "zerrissen", wenn die Pädagogin Selbstständigkeit erwartet und glaubt, bei allen Kindern müsste der Loslösungsprozess mit 5 Jahren ein leichter sein, während das Kind spürt, dass auch die Mutter nicht loslassen kann - und es ihr tatsächlich schwer fällt. Aber leidtragend ist das Kind.

Eine Lösung wäre in Sicht, wenn beide Vertrauen zueinander hätten und über ihre Sorgen und Nöte ohne versteckten Vorwurf offen miteinander sprechen könnten. Das gelingt natürlich nur, wenn eine Basis für vertrauensvolle Zusammenarbeit vorhanden ist. Negative Erlebnisse verhindern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. In Ihrem und im Interesse der Pädagoginnen sollte es also sein, sich möglichst gut kennen zu lernen, um wichtige Informationen über das Kind, seine Entwicklung und sein Lebensumfeld austauschen zu können und eine Atmosphäre des Vertrauens zu schaffen.

Die Pädagogin hat dafür einen gesetzlich verankerten Auftrag. Trotzdem klappt es nicht immer, dem in gebührender Weise nachzukommen. Sie hat möglicher Weise Angst, von den Eltern kontrolliert zu werden und sich zu blamieren. Sie fürchtet vielleicht, nicht die nötige Akzeptanz zu erzielen, spürt, dass ihr Fachwissen noch unzureichend ist oder sie auch noch nicht mit eigenen Erziehungserfahrungen wuchern kann.

Für die Kinder ist es aber wichtig, dass Eltern und Pädagogen gemeinsame Sache machen. Deswegen können Sie aktiv werden:

  • Nehmen Sie die Elternmitarbeit ernst, betrachten Sie sie nicht als notwendiges Übel.
  • Seien Sie sicher, dass Ihre Erfahrungen mit dem Kind wichtige Erfahrungen sind und die Pädagogin nur vernünftig arbeiten kann, wenn Sie auf Ihr Wissen um das Kind aufbaut.
  • Bringen Sie sich, soweit es Ihr Beruf und Ihr Engagement es zulassen, aktiv in die Kindergarten-/Tagesstättenarbeit ein und machen Sie deutlich, dass Sie nicht alles besser wissen oder Kontrollinstanz sind, sondern Ihren Erziehungsauftrag wahr- und ernst nehmen.
  • Treffen Sie sich mit anderen Eltern: Sie werden sehen, dass sie ähnliche Erfahrungen und Probleme haben. Das Wissen darum macht es leichter, mit (vermeintlichen) Misserfolgen fertig zu werden. Ein regelmäßiger Elterntreff, ein Stammtisch für Mütter bzw. Väter, ein KiTa-Cafe in der Tagesstätte könnte auf Ihre Initiative hin eingerichtet werden.

Mitbestimmungsrechte wahrnehmen

In der Regel trifft man auf Pädagogen und Pädagoginnen, die ein großes Interesse an Zusammenarbeit haben und sich über eine aktive Elternschaft freuen.

Manchmal ist der Umgang mit den Erzieherinnen aber auch schwierig. Vielleicht weil sie in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht haben, weil sie schlecht ausgebildet sind oder ihnen die Sach- und Fachkenntnisse fehlen. Sollten Sie auf solche Mitarbeiterinnen treffen, helfen Ihnen die Kenntnisse über die gesetzlichen Regelungen zur Zusammenarbeit von Eltern/Erziehungsberechtigten und Kindertagesstätte weiter.

In §22 Kinder- und Jugendhilfegesetz heißt es zur Überschrift "Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen: Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren."

Ziel des Gesetzgebers ist es, durch das Erziehungs- und Beziehungsdreieck, das damit entsteht, Ausgewogenheit herzustellen und konkurrierende Bedürfnisse und Interessen zu minimieren.

Die Kindertagesstättengesetze der Länder regeln die Mitwirkung der Eltern und beschreiben u.a. folgende Ansprüche:

  • Recht auf Information in wichtigen Fragen der Erziehung und Bildung,
  • Recht auf Beratung über pädagogische Programme und Konzepte,
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Träger und Fachkräften,
  • Beratung über Angebote der Elternbildung,
  • Mitwirkung bei der Aufstellung von Grundsätzen für die Aufnahme von Kindern.

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