Zum 50-Jährigen einer DebatteViri probati

Über die Weihe von „Viri probati“ zu sprechen ist alles andere als neu. 1970 schrieb Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedixt XVI. im Blick auf die Kirche im Jahre 2000: „Die Kirche der Zukunft wird [...] auch gewisse neue Formen des Amtes kennen und bewährte Christen, die im Beruf stehen, zu Priestern weihen“ (J. Ratzinger, Glaube und Zukunft, München 1970, S. 123). Die Frage, ob man nicht – ohne Aufhebung der sonst geltenden Zölibatsverpflichtung auch verheiratete, „bewährte“ Männer zu Priestern weihen könnte, war schon vor einem halben Jahrhundert drängend und blieb doch wie andere Fragen seit über 50 Jahren unbeantwortet.

Als vor zehn Jahren, vierzig Jahre nach Ratzinger, ein kleiner Kreis von katholischen Politikern und ZdK-Mitgliedern um den Ministerpräsidenten a. D. Bernhard Vogel eine Erklärung zur Frage der Viri probati veröffentlichte, tobte dennoch ein Sturm der Empörung durch Tagespost und andere konservative Medien. Wir formulierten damals: „Alle, zum Teil durchaus berechtigten Gründe, an der bisherigen traditionsreichen, wenn auch nicht durch ein Gebot Christi unabweisbaren Praxis festzuhalten, wiegen unseres Erachtens nicht so schwer wie die Not vieler priesterloser Gemeinden, in denen die sonntägliche Messfeier nicht mehr möglich ist und die wachsende Gefahr, dass die wenigen, noch zur Verfügung stehenden Priester, denen unsere Achtung und Solidarität gehört, sich in ihrem Bemühen, ständig zunehmender Belastung gerecht zu werden, aufreiben. [...] Die Probleme sind nicht geringer, sondern größer geworden. Die Heilssorge der Kirche ist schwerwiegend gefährdet. Vielen Gläubigen wird ihr Recht auf die sonntägliche Messfeier vorenthalten oder ihr Wunsch unverhältnismäßig erschwert. Eine Reform der Gemeindestrukturen allein kann nicht die einzige Reaktion auf den Priestermangel sein.“ Das Thema ist zwar nicht neu, aber die Umstände in der Kirche haben sich weiter dramatisch verändert.

Situation wird sich verschärfen

Obwohl man bereits in der Konzilszeit von einem drohenden Priestermangel sprach, war der Grad des Problems nicht vorauszusehen. Er erreicht inzwischen ein solches Ausmaß, dass die alten Pfarreien längst nicht mehr mit leitenden Pfarrern besetzt werden können. Und ein Ende ist nicht abzusehen; im Gegenteil wird sich die Personalsituation in den kommenden Jahren noch erheblich verschärfen. Nur einige Zahlen zur Verdeutlichung: Gegenüber 1970 hat sich die Zahl der Priester in Deutschland halbiert (13.000 zu 26.000).
Während vor 50 Jahren ein Priester auf 1.000 katholische Gläubige kam – so wie heute Ordinierte im Bereich der EKD –, sind es jetzt 1.750. Die Zahl der Priesterweihen halbierte sich von deutlich über 400 in den Sechzigern bis 1974. Seit 1995 sinkt die Zahl von 186 kontinuierlich auf erstmals unter 100 im Jahre 2008 und erreichte 2019 mit 55 einen neuen Tiefstand. In diesen Jahren halten viele Priester in einem Alter weit über die Pensionsgrenze hinaus das seelsorgliche, liturgische und sakramentale Leben aufrecht. Ein Neugeweihter muss heute elf endgültig durch Tod, Laisierung oder Krankheit ausscheidende Priester ersetzen. Man muss kein Mathematiker sein, um sich die Folgewirkungen einer anhaltend geringen „Reproduktionsquote“ vorzustellen. Und die gelegentlich zu hörende Behauptung, bei unseren evangelischen Glaubensgeschwistern sei es doch genauso, ist entgegenzuhalten, dass es dort einen Rückgang von Studierenden auf das Ordinariat von acht auf zweieinhalb Tausend gibt – weit entfernt von den Wenigen, die Theologie mit dem Ziel der Priesterweihe studieren.
Der Priestermangel stellt eine Pastoral vor erhebliche Probleme, die an der priesterlichen Leitung der Gemeinden und einer Vielzahl liturgischer Dienste festhält. Die Bischöfe befinden sich zur Zeit in einem Dilemma: wollen sie den Vorgaben des Kirchenrechts oder einem Klerikerzentrismus folgen, sind sie zur flächendeckenden Auflösung von Pfarreien gezwungen, die aber nicht nur zur Selbstmarginalisierung durch Rückzug und Preisgabe wichtiger Prinzipien seelsorglicher Begleitung führt, sondern zudem noch im Sommer 2020 auf das scharfe Interdikt der römischen Kleruskongregation traf. Dass eine persönliche Bindung der Gemeinden vor Ort unabhängig von den teils monströsen Verwaltungsstrukturen notwendig ist, sollte unmittelbar einsichtig sein. Und das könnten die großen „Seelsorgeteams“ in der Regel durchaus leisten, was aber häufig aus Sorge um die mangelnde Bedeutung des Pfarrers entweder verhindert oder mit Argwohn beobachtet wird. Die planmäßige Überforderung der immer weniger werdenden Priester wird in Kauf genommen. Der Burnout ist absehbar, von den abschreckenden Wirkungen für neue Interessenten an diesem eigentlich so schönen Beruf gar nicht zu reden. Man gewinnt den Eindruck, dass pastorale Entscheidungen zunehmend vom Mangel diktiert und gesteuert werden.

Perspektiven der Synode

Im Beschluss „Dienste und Ämter“ der „Würzburger Synode“, die von 1971 bis 1975 die Beschlüsse des Vaticanums auf die deutsche Situation übertragen sollte, heißt es: „Zur Suche nach neuen Zugangswegen zum Priestertum gehört auch die Prüfung der Frage, ob in Ehe und Beruf bewährte Männer zur Priesterweihe zugelassen werden sollen und ob die Zölibatsgesetzgebung grundsätzlich geändert werden soll. Es wird deshalb allgemein anerkannt, dass außerordentliche pastorale Notsituationen die Weihe von in Ehe und Beruf bewährten Männern erfordern können. Die Gemeinsame Synode kann aufgrund des Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz vom 13.4.1972 in dieser Frage keine Entscheidung treffen. Um so mehr sind die Bischöfe verpflichtet zu prüfen: Ist eine solche pastorale Notsituation heute und in absehbarer Zukunft in Deutschland gegeben? [...] In jedem Fall hält die Synode in der geistlichen Kraft der Hoffnung daran fest, dass der Herr der Kirche auch künftig eine hinreichende Zahl von Priestern für den Dienst in den Gemeinden berufen wird.“ (Dienste und Ämter. 5.4.6, in: Gemeinsame Syndode I, 628f.)
In seiner Einleitung zum Abdruck des Beschlusses schrieb Walter Kasper vor 45 Jahren: „Wenn die Kirche in Zukunft über längere Zeit durch akuten Priestermangel gezwungen sein sollte, die Leitung vieler Gemeinden [...] Laien anzuvertrauen“, dann bleibe auf längere Sicht gar nichts anderes übrig, als viele „der Laien, die sich im Gemeindedienst bewährt haben, als viri probati für die Ordination“ zuzulassen. Und weiter, in einem Jahr mit knapp 200 Priesterweihen: „Die katastrophale Entwicklung im Priesternachwuchs und damit verbunden die Frage, wie der pastorale Dienst in den Gemeinden weitergehen soll, stellte sich immer deutlicher als eine Lebensfrage für die Zukunft der Kirche heraus.“ (Offizielle Gesamtausgabe, Gemeinsame Synode I, 581–594).
Dabei gibt es eine Klerikergruppe des dreigestuften Amtes, die erst auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil wieder in den altkirchlichen, eigeständigen Rang eingesetzt wurde: die Diakone. Für sie wurde sogar von der seit Jahrhunderten für alle Kleriker geltenden Zölibatsverpflichtung abgewichen, indem man die ostkirchliche Praxis der Weihe Verheirateter ermöglichte. Leider war die Reform trotzdem nur halbherzig, denn durch das Weihealter von 35 und die Beschränkung auf Männer wurde die Chance, die vielen, theologisch erstklassig ausgebildeten pastoralen Mitarbeiter, auch die Frauen, in den Ordo der Kirche zu integrieren. Die Zahl der „Ständigen Diakone“ in Deutschland wächst. Waren es 25 Jahre nach dem Konzil noch knapp 1.500, so hat sich ihre Zahl heute mehr als verdoppelt (3.332). 70 solche Männer wurden 2019 zu Diakonen geweiht, also 15 mehr als zu Priestern, knapp 300 befinden sich in der Vorbereitung auf die Weihe. Sie machen heute ein Viertel der Zahl der Priester aus. Was spricht eigentlich dagegen, diese Männer zu Priestern zu weihen, die auch im Neben- oder Ehrenamt mit ihren Gemeinden Eucharistie feiern könnten? Von den 7.700 Frauen und Männern, die als Pastoralassistenten tätig sind, habe ich noch gar nicht gesprochen.

Pflichtzölibat als Hindernis

Die Antwort ist einfach: Es liegt vor allem an der Zölibatsverpflichtung, die zwar auch für Priester längst aufgeweicht ist, wie man an den Dispensen hiervon bei ehemaligen Anglikanern, Evangelischen, Orthodoxen und anderen sieht, die inzwischen in durchaus bemerkenswerter Zahl ihren Bepriesterlichen Dienst leisten. Dieser Dispens vom Weihehinderniss der Ehe ist nach can. 1047 § 2 f. CIC dem Papst vorbehalten, was aber problemlos auf die Ortsbischöfe zu übertragen wäre.
Hat die Zölibatsverpflichtung überhaupt mit dem Priestermangel zu tun? Hierzu eine Antwort von unerwarteter Seite. Vor 50 Jahren, 1970, entschlossen sich die theologischen Berater der Glaubenskommission der DBK dazu, einen nicht beantworteten Brief an die Bischöfe zu veröffentlichen, in dem sie eine Diskussion über die allgemeine Zölibatsverpflichtung einforderten. Unter den Namen finden sich u. a. Rudolf Schnackenburg und die späteren Kardinäle Leo Scheffczyk, Joseph Ratzinger, Karl Rahner, Karl Lehmann, und Walter Kasper. Dort heißt es: „Natürlich ist der Priestermangel nicht allein durch die Zölibatsverpflichtung bedingt, sondern Praxis der Kirche noch durch die Erklärungen des Papstes allein sich davon dispensiert halten dürfen.“ (Orientierung, Jg. 34, 1970, Nr. 6/7, S. 69–72)Letztlich geht es nicht um eine allgemeine Debatte über Sinn und Wert des Zölibats; es geht um eine „Hierarchie der Wahrheiten“, wie es das Vatikanum ausdrückt, um „Gradualität“ – was ist wichtiger, was weniger – , um es in den Formulierungen unseres Papstes zu sagen: Kann eine disziplinarische Frage wichtiger sein als die nach dem Recht der Gemeinden auf Eucharistie? So hat auch die Amazonassynode 2019, fast fünfzig Jahre nach Würzburg, gefragt. Von Beginn an war eine mögliche Zulassung verheirateter, in Familie und Beruf bewährter Männer zum Priestertum ein zentrales Thema. Sie haben die Weihe von Viri probati empfohlen, ohne dass sich Papst Franziskus hat auch viele andere und tiefer gehende Gründe. Es wäre aber dennoch falsch, daraus zu schließen, dass die beiden Dinge gar nichts miteinander zu tun hätten. Wenn ohne Modifizierung der Zölibatsgesetzgebung ein genügend großer Priesternachwuchs nicht zu gewinnen ist und diese Frage ist auch für unser Land immer noch bedrohlich offen, dann hat die Kirche einfach die Pflicht, eine gewisse Modifizierung vorzunehmen.“ Der Text endet mit einer Bitte „um eine baldige Intervention in Rom“, denn wir haben „das Recht und die Pflicht in dieser notvollen Situation den Mitgliedern der DBK auf Grund unseres Amtes als Theologen und unseres Auftrags als Konsultoren in aller Ehrfurcht vor ihrem hohen und verantwortungsvollen Amt zu sagen, dass sie in der Zölibatsfrage eine neue Initiative ergreifen müssen und weder durch die bisherige Praxis der Kirche noch durch die Erklärungen des Papstes allein sich davon dispensiert halten dürfen.“ (Orientierung, Jg. 34, 1970, Nr. 6/7, S. 69–72)
Letztlich geht es nicht um eine allgemeine Debatte über Sinn und Wert des Zölibats; es geht um eine „Hierarchie der Wahrheiten“, wie es das Vatikanum ausdrückt, um „Gradualität“ – was ist wichtiger, was weniger – , um es in den Formulierungen unseres Papstes zu sagen: Kann eine disziplinarische Frage wichtiger sein als die nach dem Recht der Gemeinden auf Eucharistie? So hat auch die Amazonassynode 2019, fast fünfzig Jahre nach Würzburg, gefragt. Von Beginn an war eine mögliche Zulassung verheirateter, in Familie und Beruf bewährter Männer zum Priestertum ein zentrales Thema. Sie haben die Weihe von Viri probati empfohlen, ohne dass sich Papst Franziskus Viriprobati empfohlen, ohne dass sich Papst Franziskus dazu durchringen konnte, dieses Votum mit seinem nachsynodalen Schreiben „Querida Amazonia“ auch in Kraft zu setzen.

Viri probati et Feminae probatae

Im „Synodalen Weg“, der von den Bischöfen angeregt, von DBK und ZdK gemeinsam durchgeführt wird, sollen systemische Ursachen des Missbrauchsgeschehens in der Kirche behandelt werden. Dazu gehört die Frage nach der priesterlichen Lebensform, die man sich auch als Mischung von ehelos und in einer Ehe lebenden Menschen vorstellen kann. Dazu gehört die Frage nach den Machtstrukturen, die nicht so priesterzentriert bleiben können, wie sie unter anderen gesellschaftlichen Bedingungen einmal möglich gewesen sein mögen. Und dazu gehört die Distanzierung von alten Vorstellungen von Reinheit und Ablehnung der Sexualität, sofern sie nicht unmittelbar zur Weitergabe des Lebens dient. Schließlich impliziert die Frage der „Viri probati“ auch eine andere, immer drängendere. Sie wurde mit dogmatischer Brachialgewalt zu unterdrücken versucht und drängt doch mit Macht auf die Tagesordnung: die nach den „Feminae probatae“, nach der Weihe von Frauen. Sie steht auch in anderen Religionen inzwischen auf der Tagesordnung und wird christlich bereits bei Reformierten Anglikanern, Lutheranern und Altkatholiken praktiziert.
Das Thema nach den Möglichkeiten, Priester zu rekrutieren, darf nicht allein aus bloßer Notwendigkeit diskutiert werden, es hat seine Bedeutung in sich. Viri probati sind keine bloßen Lückenfüller. Letztlich wird es dennoch künftig sehr viel stärker auf die Gläubigen selbst ankommen. Bischof Bahlmann, aus Münster stammender Bischof des Bistums Óbidos in der Amazonasregion, fragt im Interview am 30. Dezember 2020: „Wie können wir trotz Priestermangel weiterhin eine lebendige Kirche sein?“, das müsse die Leitfrage bei der Diskussion um die Seelsorge im Amazonasgebiet sein. Ein wichtiger Schlüssel dazu sei die Stärkung der Laien, die in Amazonien bereits vielfach Führungspositionen bekleideten. Die Lebendigkeit der Kirche sei „nicht unbedingt abhängig vom geweihten Ministerium, sondern vom Engagement jedes Einzelnen“. (https://www.katholisch.de/artikel/28177-amazonas-bischof-bahlmann-weiterhin-diskussion-um-viri-probati) Ob die Kirche überhaupt reformfähig ist, das wird sich vor allem am Engagement der durch Taufe und Firmung ausreichend Befähigten entscheiden. Doch die Ausweitung der Weihekandidaten kann nicht noch weitere 50 Jahre auf der Tagesordnung bleiben und ruft heute nach Umsetzung.

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