Eucharistie

Eucharistie (griechisch „eu“ = gut, „charis“ = Geschenk, Gunst, „eucharistein „ = sich reich beschenkt dankend verhalten, „eucharistia“ = Danksagung).

Eucharistie ist eines der beiden höchsten kirchlichen Sakramente, die Liturgie, in der die Kirche der Machterweise Gottes des Vaters in seinem Liebeswillen zur Schöpfung, zur Erwählung und Befreiung Israels, zur Sendung seines Sohnes Jesus Christus, des Lebens, des Todes und der Auferweckung Jesu im Heiligen Geist dankend gedenkt und in dieser Erinnerung dieses Heilsgeschehen als gegenwärtig wahrnimmt. So glaubt die Kirche an das wirkliche Gegenwärtigsein Jesu in der verwandelnden Symbolhandlung mit den Gaben von Brot und Wein und an das gemeinschaftsbildende Wirken des Hl. Geistes in dieser Feier in der Gestalt eines gemeinsamen Mahlhaltens.

Zur Geschichte

Die Möglichkeit von Vergegenwärtigung (realer Gegenwart) durch Erinnerung (Anamnese) ist der Judentum und Hellenismus verbindende Gedanke. Das Gedenken der christlichen Gemeinde geschieht nicht eigenmächtig, sondern durch den Hl. Geist, den sie, der Erhörung gewiss, in der Epiklese um sein Wirken bittet. Aus der Überzeugung, dass Jesus Christus in einer neuen Weise bei seinen Gläubigen gegenwärtig ist, entsteht das Verständnis, dass er in Wirklichkeit der eigentliche Liturge ist. Im Glauben an seine Selbstgabe beim Abendmahl an die Seinen und am Kreuz in die Hände des Vaters kommt im 2. Jh. die Auffassung auf, in der Eucharistie sei die Verheißung eines „reinen Opfers“ (Mal 1, 11) erfüllt. Die in der frühchristlichen Gemeinde gemiedenen Begriffe „Priester“ und „Opfer“ werden nun kirchlich adaptiert (Cyprian †258). Ambrosius († 397) befasst sich unseres Wissens erstmals genauer mit der Verwandlung (griech. „metabole „) der Gaben. Augustinus († 430) sieht die Eucharistie im Rahmen seiner Zeichentheorie (Sakrament), in der das Zeichen als das eigentlich Wirkliche gilt, und wendet sich der kirchebildenden Kraft der Eucharistie zu,

Der Einfluss des germanischen Denkens verursacht zwei Abendmahlsstreite im 9. und 11. Jh., in denen deutlich wird, dass die Wirklichkeit von Abbild, Symbol und geistiger Gegenwart nicht mehr begriffen wird („figura“, später „signum“, wird gegen „veritas“ ausgespielt; Symbolismus steht gegen krassen Realismus).

Im 11. Jh. bahnt sich die spätere Lehre von der Transsubstantiation an (röm. Synode 1079). Auf die Einwände der Reformatoren gegen die Transsubstantiationslehre, den Opferbegriff in der Theorie des Messopfers und die Verweigerung der Kelchkommunion für Laien (Abendmahl) reagiert das Konzil von Trient mit umfangreichen Erklärungen: In der Eucharistie ist der Leib und das Blut Jesu Christi zusammen mit seiner Seele und seiner Gottheit „wahrhaft, wirklich und wesentlich (substantialiter)“ und nicht nur in Zeichen, Bild oder Wirksamkeit gegenwärtig. Dies geschehe dadurch, dass die ganze Brotsubstanz (Substanz = das geistige Wesen) in den Leib und die ganze Weinsubstanz in das Blut Jesu Christi verwandelt werden, während die Species von Brot und Wein erhalten bleiben; diese Wandlung werde „sehr treffend“ („aptissime“) Transsubstantiation genannt. Auf die Warnung der Reformatoren, dass die Messopferlehre das einmalige Geschehen am Kreuz entwerte, antwortet das Konzil von Trient, dass die Eucharistie die Darstellung („repraesentatio“), das Gedächtnis („memoria“) und die Zuwendung („applicatio“) jenes einmaligen Kreuzesopfers sei. Die Verweigerung des Laienkelchs wird vom Konzil (nicht dogmatisch verpflichtend) verteidigt, weil „der ganze, unversehrte Christus“ auch unter „der bloßen Gestalt des Brotes genossen“ werde (sogenannte Konkomitanzlehre).

Heutige Aspekte

Die in ökumenischem Geist erneuerte katholische Theologie der Eucharistie im 20. Jh. hat ein erweitertes Verständnis der Gegenwartsweisen Jesu in der Eucharistie gewonnen; die reale Gegenwart ist die Gegenwart des erhöhten, in seiner Leiblichkeit „verklärten“ Jesus, also eine somatisch-pneumatische, nicht physikalischräumliche Realpräsenz, die eingebettet ist in die „Aktualpräsenz“ seiner ganzen heilwirkenden Existenz. Dazu gehört wesentlich das versöhnende Geschehen am Kreuz. Die Feier ist Mitvollzug der Selbstgabe Jesu an den Vater in seinem Tod durch die Glaubenden und in diesem Sinn ein „Opfer der Kirche“. Jesus Christus als der eigentliche Liturge gibt diese Gegenwart und damit sich selber den Glaubenden (alle Sakramente sind „Sakramente des Glaubens“) im Zeichen eines Mahles, das als solches gemeinschaftsstiftenden Charakter hat. Die heutige eucharistische Liturgie ist durch zeremonielle Einflüsse und Ästhetisierungswillen als Feier der Gegenwart Jesu geprägt, während ihre ursprüngliche Gestalt als Brotbrechen, Miteinander-Teilen und Mahlhalten hinter den rituellen Subtilitäten verschwindet. Die Verehrung der eucharistischen Brotgabe außerhalb der Eucharistiefeier (Anbetung vor dem Tabernakel, Prozessionen) soll ihren antireformatorischen Protest- und Demonstrationscharakter verlieren und den Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Feier erkennen lassen. Die früher übliche Trennung des dogmatischen Lehrstücks über die Eucharistie in Sakrament, Messopfer und Kommunion wird nicht mehr aufrechterhalten.

Zu den wesentlichen offen gebliebenen Fragen gehört die nach einer eucharistischen Gemeinschaft der in Kirchen voneinander getrennten Christen. Die volle gegenseitige Abendmahlsgemeinschaft (mit Predigt und Kommunion) heißt „Interkommunion“. Die allgemeine Öffnung der Abendmahlsgemeinschaft für Mitglieder anderer Kirchen heißt „offene Kommunion“, die es auf Ausnahmefälle begrenzt geben kann. Die Beschränkung der Abendmahlsgemeinschaft auf Mitglieder der eigenen Kirche heißt „geschlossene Kommunion“. Der offizielle römisch-katholische Standpunkt besagt, dass die Eucharistie Zeichen der vollen bestehenden Einheit im Glauben ist und die katholische Kirche deshalb an der „geschlossenen Kommunion“ festhält. Da im Abendmahl der reformatorischen Kirchen „die ursprüngliche und vollständigeWirklichkeit (substantia)“ des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt sei (II. Vaticanum UR 22), ist Katholiken die Teilnahme an diesem Abendmahl nicht erlaubt (CIC von 1983 c. 844 § 1). Angehörige reformatorischer Kirchen können unter bestimmten Bedingungen an der katholischen eucharistischen Kommunion teilnehmen (ebd. c. 844 § 4).

Da die orthodoxen Ostkirchen trotz der Trennung wahre Sakramente besitzen, „vor allem die Eucharistie“, „wodurch sie in ganz enger Verwandtschaft bis heute mit uns verbunden sind“, ist eine wechselseitige eucharistische Gemeinschaft mit ihnen unter bestimmten Bedingungen „nicht nur möglich, sondern auch ratsam“ (UR 15). Bei den orthodoxen Ostkirchen sind nur seltene Ausnahmen von ihrer „geschlossenen Kommunion“ gestattet. Die aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen praktizieren im allgemeinen die „offene Kommunion „ auch für römisch-katholische und orthodoxe Christen. Der theologische Haupteinwand gegen diese Beschränkungen besteht in den Hinweisen, dass die Eucharistie schon vom Altertum an nicht nur als Bekenntnis bestehender Einheit im Glauben, sondern auch als Mittel und Weg zu ihr verstanden wurde, und dass der Hl. Geist eine substantielle Einheit im Glauben und eine sakramentale Einheit durch die Taufe aufrechterhalten hat und immerfort neu erwirkt.

Quelle: Herbert Vorgrimler: Neues Theologisches Wörterbuch, Neuausgabe 2008 (6. Aufl. des Gesamtwerkes), Verlag Herder

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