Das Glaubensbekenntnis

Das Glaubensbekenntnis bezeichnet eine formelhafte Zusammenfassung des Glaubensinhalts einer Religion in Sätzen mit dem Ziel, wenigstens das Wesentliche wiederzugeben.

Glaubensbekenntnis
© Gerd Altmann / Pixabay

Das Glaubensbekenntnis als theologischer Fachbegriff bezeichnet nicht das Bekenntnis des Glaubens, sondern eine formelhafte Zusammenfassung des Glaubensinhalts einer Religion in Sätzen mit dem Ziel, wenigstens das Wesentliche wiederzugeben (griechisch und lateinisch "symbolum", lateinisch auch "professio fidei").

Mehrere Religionen kennen solche Bekenntnisformeln, die zum Teil aus dem Gottesdienst erwachsen sind, zum Teil für gottesdienstlichen Gebrauch entworfen wurden. Im Alten Testament finden sich für die älteste Zeit Israels nur formelhafte Gottesprädikationen mit dem Lobpreis seiner Machttaten; spätere Formelbildungen dienen offensichtlich der Vergewisserung der Glaubensgemeinschaft und ihrer Einheit nach außen. So kam es zu der bedeutenden Bekenntnisbildung des Judentums im "Schema" (Dtn 6, 4–9; 11, 13–21; Num 15, 37–41), das morgens und abends zu sprechen, am Körper zu tragen und an der Tür anzubringen ist. Ein weiteres, ebenfalls täglich zu sprechendes Glaubensbekenntnis ist das "Achtzehnergebet". Ähnlich, wenn auch in kürzerem Zeitraum ging die Glaubensformulierung der Christen nach dem Neuen Testament vor sich. Den Anfang bildeten Gottes- bzw. Christusprädikationen, die auch liturgisch verwendet wurden (z.B. Kyrios). Glaubenssätze, die noch vor Paulus formuliert waren, bezogen sich auf die Heilstaten Gottes in Jesus Christus (Röm 4, 25; 1 Kor 15, 3 ff. u. ö.). Abgrenzende Interessen verfolgen 1 Joh 4, 15 u. 5, 5.

Geschichte

Die früheste Taufliturgie verlangte bereits ein Glaubenbekenntnis, dessen ursprüngliche Gestalt die einer dreigliedrigen Befragung war (eine schon weiter entwickelte Form Mt 28, 19). In den großen christologischen und trinitarischen Auseinandersetzungen des kirchlichen Altertums entstanden jeweils situationsbedingt innerhalb und außerhalb von Synoden Glaubensbekenntnisse im Dienst der Einheit des Glaubens (z.T. auch der staatlichen Einheit) und der Abgrenzung gegenüber vermuteter Häresie. Schließlich wurde die Rezitation des Glaubensbekenntnisses von neu einzuführenden bzw. zu weihenden Amtsträgern zum Zeichen ihrer Einbindung in die hierarchische Gemeinschaft und ihrer Rechtgläubigkeit abverlangt. Heute sind die bevorzugten Orte des vorformulierten Glaubensbekenntnisses für die Gemeinde die Taufe, die Eucharistiefeier an Sonntagen und Hochfesten sowie die österliche Tauferneuerung.

Von den im Lauf der Geschichte entstandenen Glaubensbekenntnissen seien hier nur die beiden wichtigsten genannt, die auch große ökumenische Bedeutung haben. Der Urtyp des sogenannten Apostolischen Glaubensbekenntnisses ist im 2. Jahrhundert bezeugt; er enthält den Glauben an den dreieinigen Gott, die heilige Kirche und die Vergebung der Sünden. In ausgebauter Form ist der Text als römisches Taufbekenntnis des 4. Jahrhundert bezeugt. In der heutigen Textgestalt wird das "Apostolicum" im 6. Jahrhundert in Südwestfrankreich rezitiert, im 9. Jahrhundert in Rom offiziell für die Taufe übernommen.

Auch das Nicaeno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis hat seine Entstehungsgeschichte. Ein Glaubensbekenntnis der Ortskirche von Kaisareia in Kappadokien wurde durch das Konzil von Nikaia 325 durch christologische Formulierungen gegen den Arianismus ergänzt. Nach dem Zeugnis des Konzils von Chalkedon wurde dieses nicaenische Glaubensbekenntnis durch das 1. Konzil von Konstantinopel 381 durch Formulierungen erweitert, die sich zur Göttlichkeit des Heiligen Geistes bekennen. Das so entstandene "Nicaeno-Constantinopolitanum" machte sich das Konzil von Chalkedon 451 feierlich zu eigen, verbunden mit dem bemerkenswerten Beschluß, daß "niemand ein anderes Glaubensbekenntnis vorbringen, niederschreiben oder abfassen darf". Zusätze zu diesem Glaubenbekenntnis sind daher nach der ausdrücklich vorgetragenen Überzeugung der orthodoxen Ostkirchen schwerwiegende Verstöße gegen den gesamtkirchlichen Glauben; das betrifft vor allem das Filioque.

Spätere Formulierungen von Glaubensbekenntnissen in der römisch-katholischen Kirche begegnen zwei entgegengesetzten Auffassungen. Die römische Kirchenleitung zeigt die Tendenz, möglichst viele einzelne Glaubenswahrheiten in den Bekenntnistext aufzunehmen (so z.B. in dem von Paul VI. 1968 vorgelegten "Credo des Gottesvolkes", das von einem einzelnen Theologen verfaßt u. von der kirchlichen Gemeinschaft nicht rezipiert worden ist). In vielen Ortskirchen wird darauf hingewiesen, daß das offizielle Glaubenbekenntnis wesentliche Glaubensinhalte gar nicht wiedergibt (z.B. das Zentralthema der Verkündigung Jesu, die Herrschaft Gottes und seine Praxis), dass die antiarianischen Formulierungen ein detailliertes dogmengeschichtliches Wissen voraussetzen und dass der heutige "Kontext" des Glaubens (u.a. Fragen nach Gott angesichts der Theodizee, Fragen nach der universalen Heilsbedeutung Jesu Christi, die Tragfähigkeit des Glaubens in Alltags- und Grenzsituationen usw.) im "Credo" gar nicht vorkommt.

Quelle: Herbert Vorgrimler: Neues Theologisches Wörterbuch, Neuausgabe 2008 (6. Aufl. des Gesamtwerkes), Verlag Herder

Das Apostolische Glaubensbekenntnis

Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde,
und an Jesus Christus,
seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn,
empfangen durch den Heiligen Geist,
geboren von der Jungfrau Maria,
gelitten unter Pontius Pilatus,
gekreuzigt, gestorben und begraben,
hinabgestiegen in das Reich des Todes,
am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufgefahren in den Himmel;
er sitzt zur Rechten Gottes,
des allmächtigen Vaters;
von dort wird er kommen,
zu richten die Lebenden und die Toten.
Ich glaube an den Heiligen Geist,
die heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden,
Auferstehung der Toten
und das ewige Leben.
Amen.

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