Erbsünde

Erbsünde, ein deutsches, missverständliches Wort, im 15.–16. Jh. geprägt und von M. Luther († 1546) verbreitet, mit dem in der heutigen Theologie eine negative Vorprägung der ganzen Menschheit bezeichnet wird, eine Vorprägung, weil sie von Anfang an und universal existiert und individuellen Fehlhaltungen und -entscheidungen vorausliegt, negativ, weil sie eine Schuldverflechtung („Unheilslast“) bedeutet, von der die Menschheitsgeschichte geprägt ist.

Missverständlich ist das Wort, weil „Sünde“ in diesem Fall nicht eine zurechenbare Tat bezeichnet und weil eine wirkliche, verantwortbare Sünde nicht vererbt werden kann. Die klassische Theologie ging davon aus, dass der „erste Mensch“ (Adam mit Eva) eine persönliche Sünde beging, die Ursünde (lateinisch „peccatum originale originans“), deren Unheilsfolgen auf die Menschheit übergingen („peccatum originale originatum“).

Biblisch

Der in Gen 3 erzählte „erste Sündenfall“ wird in der biblischen Weisheitsliteratur als Einbruch der Sünde in die Menschheitsgeschichte gedeutet, der den Tod der Menschen zur Folge gehabt habe (Sir 25, 24; Weish 2, 24). In der negativen Sicht der Apokalyptik wird diese düstere Sicht auf die Menschheitsgeschichte weiter ausgebreitet. Der Einfluss dieser Deutung auf Paulus ist offensichtlich; sein Rückgriff auf den mythologischen „Adam“, dessen Ungehorsam und die Folgen (Röm 5, 12 ff.; 7, 7–12; 8, 20) dient als der klassische biblische Beleg für die kirchliche Lehre von der Erbsünde Indessen lehrt Paulus keine Erbsünde, vielmehr führt er den Tod auf die zurechenbaren persönlichen Sünden aller zurück: Die Menschen sind dem Tod verfallen, „weil (griechisch eph’hoo) alle gesündigt haben“. Die lateinische Bibelübersetzung gab dieses „weil“ nicht mit „quia“, sondern fälschlich mit „in quo“ („in welchem“, nämlich „in Adam“) wieder, so dass die spätere Erbsündentheologie alle Menschen im Samen Adams eingeschlossen und von seiner Sünde mitbetroffen annehmen konnte. So sehr beide Testamente der Bibel das universale Vorkommen und die Macht der Sünde bezeugen, so wenig finden sich Texte über eine Erbsünde

Theologiegeschichtlich

Erste Ansätze zu einer Erbsündentheologie ergaben sich im 3. Jh. durch die Praxis der Kindertaufe, aus der man schlussfolgerte, „etwas“ im Kind sei der Vergebung bedürftig. Die Nachwirkung der eben genannten Fehlübersetzung ist bei Ambrosius († 397) greifbar. Vor Augustinus († 430) und in der östlichen Theologie galt die Aufmerksamkeit jedoch der Ausstattung der paradiesischen Menschen („Urstand“) und deren Verlust als Folge der Ursünde und nicht dem Schuldcharakter.

In der Auseinandersetzung des Augustinus mit dem Pelagianismus entstand unter Rückgriff auf Röm 5, 12 und die Praxis der Kindertaufe die eigentliche Erbsündentheologie: Die Schuld Adams sei auf die ganze von ihm abstammende Menschheit übergegangen, so dass sie bis auf ganz wenige Gerettete auf ewig verdammt werden würde (sie bilde eine „massa damnationis“ oder „damnata“). Die Weitergabe geschehe durch die sexuelle Begierde. Die Straffolgen der Erbsünde (bei Augustinus erstmals „peccatum hereditarium“) seien neben der Höllenstrafe die Begierde, der Verlust der Freiheit, gut zu handeln, intellektuelle Defekte und der leibliche Tod aller Menschen. Die Existenz der Erbsünde und der Tod als ihre Folge wurden von der Synode von Karthago 418, die auf Betreiben des Augustinus den Pelagianismus verurteilte, als kirchliche Glaubenslehre bezeichnet (mit nachfolgender päpstlicher Bestätigung).

Die mittelalterliche Scholastik befasste sich mit dem Problem, inwiefern die Erbsünde eine Sünde sei und Straffolgen haben könnte. Zu späterer Geltung kamen die Auffassungen Anselms von Canterbury († 1109) und Thomas’ von Aquin († 1274), die den Schuldcharakter bei den Nachkommen Adams nicht in einem Tatbestand, sondern im Fehlen eines „an sich“ Gott geschuldeten Zustands, nämlich der „Urstandsgerechtigkeit“ (Heiligmachende Gnade), sahen. Das Konzil von Trient erließ ein Dekret über die Erbsünde, weil M. Luther († 1546) das Wesen der Erbsünde in der Begierde gesehen hatte, aber auch, weil man in der zeitgenössischen Theologie (etwa bei Erasmus von Rotterdam †1536) pelagianische Tendenzen vermutete. Diese Lehre bewegt sich im Rahmen der antiken Vorstellungswelt: dass „Adam“ durch seine Sünde für sich und alle Nachkommen Heiligkeit und Gerechtigkeit verloren habe; dass diese Sünde allen Menschen zu eigen sei, auch den Kleinkindern; dass sie durch Fortpflanzung („propagatione“), nicht durch Nachahmung übertragen werde; dass die Schuld der Erbsünde durch die Taufe getilgt, aber die Begierde, die zur Sünde geneigt macht und selber keine Sünde sei, nicht hinweggenommen werde. In der späteren Lehrentwicklung spielte die Bewahrung Marias vor der Erbsünde (Unbefleckte Empfängnis Marias) eine Rolle. Durch zwei Faktoren wurde die Lehre von der Erbsünde in Frage gestellt. Im Gefolge der Aufklärung wurde eine Kollektivhaftung für eine fremde Schuld abgelehnt und auf die Unverhältnismäßigkeit der Strafe hingewiesen, die unweigerlich eine Deformierung der Gottesvorstellungen zur Folge habe. Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse zeigten, dass der Tod nicht durch den Sündenfall in die Geschichte kam (so noch der Weltkatechismus von 1992), sondern allem Lebendigen genetisch einprogrammiert ist, und dass die Hominisation in verschiedenen Regionen der Erde in Populationen, nicht in einem Paar, erfolgte.

Aktuelle Aspekte

In der katholischen Theologie des 20. Jh. sind mehrere Versuche zu registrieren, die kirchliche Lehre über die Erbsünde zu „retten“. Sie kommen darin überein, dass eine universale Schuldverfallenheit der Menschheit von Anfang an und die Notwendigkeit einer Erlösung aller durch Jesus Christus angenommen werden, und dass ein Widerspruch zu naturwissenschaftlichen Befunden vermieden werden muss. Dabei konnten sie zwei Probleme nicht lösen, die genauere Herkunft der universalen Unheilssituation und die genauere Bedeutung und Tragweite von Erlösung (deren Begriff ungeklärt bleibt). Im Einzelnen wurde die Erbsünde gedeutet als Preis der Evolution und der menschlichen Freiheit, als vorpersonales Existential, durch welches jedes einzelne Leben in einen Unheilszusammenhang hineinverflochten ist, der seinerseits Anreize zu persönlicher Sünde enthält und die „strukturelle Sünde“ des gesellschaftlichen Unrechts gebiert, und als Verfallenheit an die Angst und Verzweiflung (die an Gott irre werden lässt). Die Frage, inwieweit Gottes „dunkle Seite“ für die Übel in der Welt und damit für eine aus der Leiderfahrung entstehende Verweigerung ihm gegenüber verantwortlich ist, wurde nicht ernsthaft angegangen.

Quelle: Herbert Vorgrimler: Neues Theologisches Wörterbuch, Neuausgabe 2008 (6. Aufl. des Gesamtwerkes), Verlag Herder

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