Frühförderstelle

Frühförderstellen sind wohnortnahe Einrichtungen, in denen medizinisch-therapeutische und pädagogische Fachkräfte interdisziplinär zusammenarbeiten. Sie dienen der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Vorschulkindern, um eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen oder zu mildern (vgl. §3 FrühV).

Eltern von Kindern, die noch nicht eingeschult sind, haben einen Anspruch auf kostenlose Beratung, Begleitung und Unterstützung durch die örtliche Frühförderstelle, wenn der Verdacht einer möglichen Entwicklungsverzögerung besteht (vgl. §6a FrühV). Frühförderung soll betroffene Kinder bereits vorbeugend durch geeignete Maßnahmen in ihrer Entwicklung unterstützen.