In den biblischen Schriften und in den Texten der kirchlichen Sozialverkündigung wird Korruption eindeutig verurteilt. Bis heute werden Bestechung und Bestechlichkeit in keinem Land moralisch gebilligt. Unternehmenskorruption kann daher auch bei Aktivitäten in entfernten Wirtschaftsregionen nicht mit Verweis auf kulturelle Besonderheiten gerechtfertigt werden. Sie betrifft meist nicht nur Interaktionen zwischen Unternehmen, sondern auch Interaktionen zwischen Unternehmen und öffentlichem Sektor (Gesetzgebung, Behörden und Verwaltung, Rechtsprechung). Negative Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft sind dabei unvermeidbar. Der Beitrag beschreibt eine ganze Reihe typischer Formen der Korruption in diesen Bereichen und deren Folgen, aber z. B. auch vereinzelte wirtschaftliche Nachteile bei der Durchsetzung allgemeiner Korruptionsverbote. Die konkreten Vorschläge zur Korruptionsbekämpfung in Unternehmen und Politik lassen deutlich werden, dass die Verantwortung für Rechtstreue und Regelkonformität nicht allein an entsprechende Compliance-Abteilungen delegiert werden kann.
Amosinternational, Heft 2/2016, 39