Das Arbeitsrecht der Kirchen in Deutschland weist einige Besonderheiten auf. Felix Hammer, Kanzler der Diözesankurie und Justitiar der Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie außerplanmäßiger Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Universität Tübingen, erläutert die Eigenart des kirchlichen Arbeitsrechts und betont die Notwendigkeit von Reformen, die dessen Zukunftsfähigkeit sichern können.
Von Felix Hammer