Zur Zukunftsfähigkeit des besonderen Arbeitsrechts der Kirchen in Deutschland

Das Arbeitsrecht der Kirchen in Deutschland weist einige Besonderheiten auf. Felix Hammer, Kanzler der Diözesankurie und Justitiar der Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie außerplanmäßiger Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Universität Tübingen, erläutert die Eigenart des kirchlichen Arbeitsrechts und betont die Notwendigkeit von Reformen, die dessen Zukunftsfähigkeit sichern können.

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