Menschenrechte

Menschenrechte heißen die grundlegenden, universal gültigen Rechte, die jedem Menschen aufgrund seines Menschseins allein, ungeachtet aller möglichen oder bestehenden Unterschiede, zukommen (»Grundrechte«). Ihre Geltung hat den Vorrang vor allen anderen rechtlichen Regelungen. Aufgrund der Geschichtlichkeit der Menschen und ihrer Verwirklichung in einer evolutiven Welt gibt es keine statisch erschöpfende Festlegung der Menschenrechte; die bestehenden Erklärungen und Aufzählungen sind vielmehr Ergebnisse von Erfahrungen mit den katastrophalen Folgen der Menschenrechtsverletzungen. Die Menschenrechte betreffen das menschliche Individuum (Recht auf Leben, Freiheit von Zwang, Gewissensfreiheit, Recht auf Eigentum), seine politische Existenz (Beteiligung an Meinungsbildung und Entscheidungen), das Sozialleben (Recht auf Arbeit und Ausbildung, Gleichheit der Bildungschancen) sowie das Zusammenleben von Völkern und Kulturen (Völkerrecht; Verhinderung von Kriegen und Gewaltanwendung; Teilhabe der Dritten Welt an den Gütern der Erde; Umweltschutz usw.). Die Geschichte der Erkenntnis der Menschenrechte beginnt in der vorchristlichen Antike mit dem Nachdenken über die Menschenwürde. Trotz der möglichen Ansätze in der christlichen Tradition (Gal 3, 28) und bemerkenswerten Bemühungen der Spätscholastik (F. de Vitoria † 1546, B. de Las Casas †1566 u. a.), die auf dem Weg über H. Grotius († 1645) zu den bedeutenden Menschenrechtsphilosophen der Aufklärung (J. Locke †1704, Ch. Wolff †1754 u. a.) gelangten, verweigerte sich die römisch-katholische Kirche bis ins 20. Jh. den Menschenrechten. Meilensteine auf dem Weg ihrer öffentlichen Anerkennung waren die Verfassung der USA von 1789 (vom evangelischen Christentum geprägt) und die (religionslose) Formulierung der französischen Nationalversammlung von 1789 sowie der überragende Einfluß I. Kants († 1804) hinsichtlich der philosophischen Fundierung. Die Päpste des 19. Jh. bekämpften die Menschenrechte als »zügellose Freiheitslehren« (Gregor XVI. †1846; Pius IX. † 1878; Leo XIII. †1903). Die Katastrophen der M. im 20. Jh. führten zur »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte« durch die Vereinten Nationen 1948, die in zahlreichen internationalen Verträgen (u. a. gegen die Diskriminierung der Frauen, gegen die Folter, zum Schutz der Rechte der Kinder usw.) konkretisiert wurden und werden. Die kath. Anerkennung der Menschenrechte datiert mit Johannes XXIII. († 1963) und seiner Enzyklika »Pacem in terris« 1963. Trotz verbaler Erklärungen bleibt die Verwirklichung der Menschenrechte in der Kirche unzureichend.

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