Die Weltwirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg

Neben den beiden Machtblöcken, die sich um die Supermächte USA und Sowjetunion bildeten, und der Blockfreienbewegung entwickelten sich nach 1945 verschiedene Vertragswerke und Institutionen zur internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Die Weltwirtschaft nach dem 2. Weltkrieg
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GATT, WTO und OEEC

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT wurde am 30. Oktober 1947 in Genf von 23 Staaten beschlossen und trat am 1. Januar 1948 in Kraft. Ziel war die Reduzierung von Zoll- und Handelshemmnissen. Insgesamt führte man acht Verhandlungsrunden durch, bis das GATT 1995 durch die Welthandelsorganisation (WTO) abgelöst wurde. Am 16. April 1948 gründeten 16 europäische Länder die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC), die sich vornehmlich mit dem Wiederaufbau Europas im Rahmen des Marshall-Plans befasste.

Gründung der OECD und der NATO

Nach dem Ende des Marshall-Plans bestand jedoch auf zwischenstaatlicher Ebene weiterer Bedarf für einen Austausch über wirtschaftspolitische Fragen, und so entstand aus der OEEC die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Im Wirkungsfeld des Westblocks wurde am 4. April 1949 der NATO-Vertrag (North Atlantic Treaty Organization) unterzeichnet. Obwohl im Kern ein militärisches Verteidigungsbündnis, sollte der Vertrag auch auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik eine Annäherung zwischen den Mitgliedsstaaten bewirken. Kurz zuvor gründete sich am 25. Januar 1949 auf dem Hegemonialgebiet der Sowjetunion der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW, auch COMECON: Council for Mutual Economic Assistance).

EWG: Die Keimzelle der EU

Im westlichen Europa wurden am 18. April 1951 in Paris die Verträge zur »Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl« unterzeichnet. Gründerstaaten dieser »Keimzelle« der EU waren die Bundesrepublik, Frankreich, Italien und die Benelux-Staaten. Neben dem politischen Hauptziel der Friedenssicherung war die schrittweise Beseitigung der Zölle zwischen den Mitgliedsstaaten und die gemeinsame Koordinierung ihrer Kohle- und Stahlpolitik ein wichtiger Inhalt dieses Vertrages. Dieses auf einen Branchchenbereich beschränkte Wirtschaftsabkommen wurde unter ähnlichen Vorzeichen durch die Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957 zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) auf alle Wirtschaftsbereiche ausgedehnt. Nur der Bereich der Kernenergie erhielt mit dem Euratom-Vertrag eigene Regelungen im Rahmen der Römischen Verträge.

Regionale Wirtschaftsvereinigungen

Auch in anderen Kontinenten entstanden regionale Wirtschaftsorganisationen, so in Asien der Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN), in Südamerika die Lateinamerikanische Integrationsvereinigung ALADI (mit Mexiko) und der Zentralamerikanische Gemeinsame Markt CACM.

Quelle: DER GROSSE PLOETZ ATLAS ZUR WELTGESCHICHTE, 2009, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht

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