Eines der Elemente, die unter Papst
Pius XII. neu in die Feier der Osternacht
eingeführt wurden, ist die
Absage an das Böse und das Bekenntnis
des Glaubens. Die Gläubigen beantworten
nach einer Einleitung die entsprechenden
Fragen des Priesters mit „Ich widersage“
bzw. „Ich glaube“. Es folgt die Besprengung
der Gemeinde mit vorher gesegnetem/geweihtem
Wasser, wobei die Antiphon Vidi
aquam oder ein anderer Taufgesang erklingt.
Im aktuellen deutschsprachigen
Messbuch (S. [104] ff.) ist dieser Ritus mit
„Erneuerung des Taufversprechens“ überschrieben
(lat. Renovatio promissionum
baptismalium).
Vergleichbare Bezeichnungen finden
sich auch in der Ökumene. Im englischen
Sprachraum gibt es unter presbyterianisch-
reformiertem Einfluss in verschiedenen
Gottesdiensten das „renewal of the
(baptismal) convenant“. Sehr unterschiedliche
liturgische Formulare werden damit
bezeichnet. Diese beinhalten meist Frage-
Antwort-Komplexe, in denen neben Glaubensfragen
auch ethisches Verhalten thematisiert
wird. Auch Sündenbekenntnisse
und Absolutionen fallen darunter.
Der vereinzelt gebrauchte Begriff „Tauferneuerung“
ist unpassend. Nur einige
christliche Splittergruppen wiederholen
eine als gültig betrachtete Taufe. Die grundlegende
Prägung durch die Taufe kann
nach allgemeinem christlichem Verständnis
nicht verlorengehen.
Auch die im Messbuch verwendete
Bezeichnung „Taufversprechen“ ist eigenartig:
In der Osternacht, aber auch vor der
Taufe gibt es kein Versprechen. Neben der
Absage an das Böse erfolgt bei beiden Gelegenheiten
lediglich das Bekenntnis zu den
Grundlagen des Glaubens. Außerdem kann
die Rede vom „Taufversprechen“ leicht missverstanden werden: Als ob der eigene
Glaube und das Versprechen eines bestimmten
Verhaltens dasselbe wären. Versprechen
finden sich zwar in der Liturgie
öfter und in unterschiedlicher Form, z. B.
bei der Eheschließung, den Weihen oder
der Ordensprofess. Eine Formel ist aber mit
einem lebendigen Glauben nicht identisch.
Für die liturgische Praxis ist es hilfreicher,
wenn der Zusammenhang zwischen
der Feier von Tod und Auferstehung, dem
eigenen Glauben, der Taufe und der persönlichen
Erlösung nicht nur in der Osternacht,
sondern regelmäßig in der Verkündigung
herausgestellt wird. Auch die anderen
Formen der liturgischen Erinnerung an die
Taufe bedürfen der Pflege, z. B. die Bezeichnung
mit dem Weihwasser und das sonntägliche
Taufgedächtnis.
Dies entbindet nicht davon, den Vollzug
des gesamten Ritualclusters der Osternacht
(Wasserweihe/-segnung, Taufe, Bekenntnis,
Besprengung) sorgfältig vorzubereiten. Bei
der anstehenden Neuausgabe des deutschsprachigen
Messbuches wäre es sinnvoll,
weitere Anpassungen vorzunehmen. Die
Formulierung „Erneuerung des Taufversprechens“
sollte durch die Bezeichnung
„Glaubensbekenntnis – Taufgedächtnis“ ersetzt
werden, auch um den Zusammenhang
zwischen dem allsonntäglichen Bekenntnis
und der Taufe zu verdeutlichen.
Ein evangelischer Pfarrer hat es einmal
so formuliert: „In der Taufe sind wir
Getaufte bereits vom Tod ins Leben hinübergegangen
und Gott lebt in uns. Niemand
kann uns diese Wirklichkeit ganz
wegnehmen, nicht einmal wir selbst. Gott
hat mit dir und mir seinen Bund geschlossen.
Der Herr hält die Treue ewiglich, wir
schwaches Fleisch können dies sowieso
nicht.“