Vatikan stellt sich klar gegen die Todesstrafe "Unter allen Umständen unzulässig"

Verfechter der Todesstrafe haben es nun etwas schwerer. Der Vatikan veröffentlichte jetzt eine Textänderung des Katechismus der Katholischen Kirche. Danach sind Hinrichtungen als Mittel der Justiz kategorisch tabu.

Ein Gefängnisanzug, so wie er in amerikanischen Gefängnissen getragen wird, liegt hinter Gittern als Teil einer Kunstinstallation gegen die Todesstrafe am 5. April 2017 in Washington. Menschen laufen daran vorbei.
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Die Todesstrafe, heißt es, sei unter allen Umständen unzulässig, "weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt". Es war eine lange, langsame Abkehr. Für die Vatikanstadt schaffte Paul VI. immerhin schon 1969 die Todesstrafe ab, gut ein Jahrhundert, nachdem im damaligen Kirchenstaat die letzte Exekution vollzogen worden war. Bei verschiedenen Anlässen setzten sich Paul VI. und seine Nachfolger auch für die Umwandlung von Todesstrafen einzelner Verurteilter in anderen Staaten ein.

Noch der Katechismus von 1992 erkannte aber der weltlichen Gewalt das Recht und die Pflicht zu, "der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen" (Nr. 2266). Eine Diskussion über die Zeitgemäßheit dieser Haltung begann alsbald. In einer revidierten Fassung 1997 rückten Wiedergutmachung und die Resozialisierung des Täters in den Vordergrund.

Legitim war die Todesstrafe, so der Katechismus unter Berufung auf die "überlieferte Lehre der Kirche", jetzt nicht mehr als Sühne, sondern bestenfalls dann, wenn sie "der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen" (Nr. 2267).

Auch diese Tür hat Papst Franziskus jetzt dem Scharfrichter verschlossen. "Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren", heißt es im neuen Text. Außerdem werde man so "dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen". Als moralisch entschuldbar wird die Tötung eines Menschen künftig nur noch in einer konkreten Notwehrsituation gesehen.

Im entscheidenden Punkt argumentiert der Katechismus mit dem unverlierbaren Recht auf Leben und der Möglichkeit der Vergebung. Es gebe "ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat", heißt es in dem erneuerten Artikel. "Wachsendes Bewusstsein" bedeutet jedoch: nicht allgemein.

So beeilte sich ein Sprecher des philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte zu erklären, die Wiedereinführung der 2006 abgeschafften Todesstrafe bleibe mit Blick auf Drogendelikte ein dringendes Anliegen. Auch in den USA stößt die neue Lehre nicht überall auf Begeisterung wie bei der Anti-Todesstrafen-Aktivistin und Ordensfrau Helen Prejan.

Als Franziskus am 23. September 2015 vor dem US-Kongress vom Lebensschutz sprach, erhoben sich die Abgeordneten unter Applaus. Einen Satz weiter, bei seiner Kritik an der Hinrichtungspraxis, geriet der Beifall weniger lebhaft. In der US-Bevölkerung ist die Todesstrafe immer noch mehrheitsfähig, auch wenn der Anteil derer, die sie als gerechte Strafe für Mord sehen, seit 1996 von 78 Prozent auf jetzt 54 Prozent sank. 19 der 50 US-Bundesstaaten haben die Todesstrafe offiziell abgeschafft.

Nichtsdestoweniger ist das Feld in Bewegung. Zwar gingen laut einer Aufstellung des Senders NBC Gesetzesanträge gegen die Todesstrafe seit 2013 stark zurück; auffallend ist aber, dass Republikaner neuerdings eine nennenswerte Rolle dabei spielen. Von den 450 Anträgen zwischen 2014 und 2017 stammten 127 aus dem republikanischen Lager. Bei konservativen US-Katholiken stieß die Initiative des Papstes indessen nicht auf einhellige Begeisterung. Ein Kommentator des Senders EWTN meinte, eigentlich brauche die Kirche nach dem Missbrauchsskandal nicht noch weitere Unruhe.

 

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