Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Das Berufsbild und der Ausbildungsweg zur Erzieherin/zum Erzieher haben in den letzten Jahren einen starken Wandel erlebt. Wer in einer (sozial)pädagogischen Einrichtung arbeiten möchte, kann sich zwischen verschiedenen Ausbildungswegen entscheiden.

Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
© derateru - pixelio.de

Vor 30 Jahren gab es noch die Kindergärtnerin und ihre Hauptaufgabe war (nach Ansicht Außenstehender), ein bisschen mit den Kindern zu spielen und zu basteln. Zum Glück hat sich viel getan im Berufsbild Erzieherin. Nicht zuletzt dank der Bildungspläne für den Elementarbereich, des Ausbaus der Krippenplätze und des gestiegenen Anspruchs an das pädagogische Handeln, ist Erzieherin heute ein Beruf, der weit mehr erfordert und bietet als ein wenig Singen und Basteln.

Erzieherinnen erziehen, bilden und betreuen Kinder und Jugendliche, oft im vorschulischen Bereich oder in der Kinder- und Jugendarbeit, oft auch in der Heimerziehung. (Mehr zum Berufsbild Erzieherin finden Sie unter Berufsbild Erzieherin.)

Die Ausbildung zur Erzieherin ist landesrechtlich geregelt, d.h., es gibt keine einheitliche Form für ganz Deutschland, jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen. Die Ausbildung ist eine schulische und findet an Fachschulen, Berufsfachschulen, Fachakademien o.Ä. statt und beinhaltet verschiedene Praxisphasen.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Vorausgesetzt werden in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss und entweder eine abgeschlossene Ausbildung z.B. in einem (sozial)pädagogischen, sozial- oder familienpflegerischen Ausbildungsberuf oder eine mehrjährige für die Aus- bzw. Weiterbildung förderliche Berufstätigkeit.

Alternativ ist der Zugang auch mit Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen praktischen Tätigkeit möglich.

Je nach Bundesland können abweichende schulische Voraussetzungen sowie z.B. ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, ein erweitertes Führungszeugnis oder auch ein Vertrag über die praktische Ausbildung bzw. ein Arbeitsvertrag mit einer geeigneten, z.B. sozial- oder heilpädagogischen, Einrichtung gefordert werden.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist ebenfalls nicht einheitlich geregelt, sie beträgt zwischen zwei und vier Jahren Vollzeit bzw. drei und sechs Jahren bei einer Ausbildung in Teilzeit. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich meistert, darf sich dann staatlich anerkannte Erzieherin nennen.

Da in den letzten Jahren der Bedarf an Fachkräften im frühpädagogischen Bereich sehr gestiegen ist, haben einige Bundesländer neue Wege und Weiterbildungsformen zum Beruf Erzieherin ins Leben gerufen. Die Vielzahl der berufsbegleitenden oder praxisintegrierten Weiterbildungsformen ist groß, die Dauer variiert zwischen 15 und 36 Monaten.

Kosten und Verdienst

Da die Ausbildung eine schulische ist, erhält man während der Schulzeit keine Vergütung. Öffentliche Schulen sind für die Auszubildenden kostenfrei, Privatschulen erheben eine Gebühr. Kosten fallen in der Regel aber an, z.B. für Anmeldegebühren, Schulgeld oder Prüfungsgebühren. Für die praktischen Phasen der Ausbildung kann man eventuell eine Vergütung erhalten. Fest geregelt ist nur das Entgelt für das Anerkennungsjahr bzw. das erforderliche Berufspraktikum (in der Regel ein Jahr). Hier werden die Auszubildenden in kommunalen Einrichtungen nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) mit 1627 € pro Monat entlohnt (Stand Mai 2021).

Kinderpflegerin bzw. sozialpädagogische Assistentin

Wer sich den Beruf der Erzieherin von der pädagogischen Verantwortung nicht zutraut oder die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann über das Berufsbild Kinderpflegerin bzw. sozialpädagogische Assistentin trotzdem einen guten Weg in einen kindernahen Beruf finden. Kinderpflegerinnen arbeiten nicht nur in Kindertagesstätten, sondern auch in Ganztagsschulen, Privathaushalten, Kinderkliniken und mehr.

Wie die Ausbildung zur Erzieherin ist auch die zur Kinderpflegerin länderrechtlich geregelt und damit nicht einheitlich in ganz Deutschland. Die schulische Ausbildung dauert zwei Jahre in Vollzeit bzw. zwei bis drei Jahre in Teilzeit. Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist kostenfrei, bis auf Gebühren für Anmeldungen, Prüfungen und Ähnliches. Private Schulen erheben in der Regel ein Schulgeld.

In manchen Bundesländern schließt sich an die zweijährige Schulzeit ein einjähriges Berufspraktikum an, das vergütet wird. Das tarifliche Praktikumsentgelt für diese Zeit liegt bei 1570 € im Monat (Stand Mai 2021).

Studiengänge im Bereich der Frühpädagogik

Die Akademisierung des Erzieherinnenberufes ist in den letzten Jahren stetig vorangeschritten und so gibt es je nach Bundesland und Standort verschiedene Studiengänge mit unterschiedlichen Profilen. Ob „Pädagogik der Kindheit“, „frühkindliche Bildung“, „Bildung und Erziehung in Kindheit und Jugend“, „Pädagogik der frühen Kindheit“: Wer sich für einen akademischen Zugang zum Beruf Frühpädagogin interessiert, informiert sich am besten bei einzelnen Hochschulen über ihr Angebot. Eine Übersicht über die verschiedenen Studiengänge findet sich z.B. hier:

  • https://www.erzieherin.de/rubrik?&r=2264&rubrik=Studiengänge%20für%20Frühpädagogik/Pädagogik%20der%20Kindheit
  • https://studieren.de/fruehpaedagogik.0.html
  • https://www.weiterbildungsinitiative.de/studium-und-weiterbildung/studium/landkarte-der-kindheitspaedagogischen-studiengaenge/?L=0

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