Keine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Der Entwurf für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz erhält keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Damit bleibt das Grundgesetz weiterhin ohne die Niederschrift der Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Teilhabe.

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© Pixabay

Vor nahezu 30 Jahren wurde die UN-Kinderrechtekonvention vom Deutschen Bundestag legitimiert. Seitdem steht die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz im Raum. Nachdem der Entwurf hierfür zunächst in der Diskussion stand (u.a. aufgrund fehlender Klarheit und Wiederholungen), gelang es den Parteien schlussendlich nicht, diesen in seiner Formulierung anzupassen. Damit verfehlt das Vorhaben innerhalb der laufenden Legislaturperiode sein Ziel.

Wie geht es weiter?

Ein Kompromiss der Parteien konnte im Rahmen sämtlicher Verhandlungen nicht geschlossen werden. Trotz bestehender Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union blieb die finale Verhandlungsrunde erfolglos. Eine erneute Chance scheint vorerst nicht in Sicht.

Stand der Meldung: 23.06.2021

Quellen:

ZEIT ONLINE | gesellschaft (www.zeit.de)

ZEIT ONLINE | news (www.zeit.de)

tagesschau | kommentar (www.tagesschau.de)

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