Liturgiereform

Der Begriff Liturgiereform umschreibt das Bemühen in der Kirche, Inhalt und Struktur der liturgischen Feiern, insbesondere der Eucharistiefeier, in Einklang mit dem Auftrag Jesu Christi zu bringen. Dazu wurde die Liturgie immer wieder von kulturell- und zeitbedingten Nebensächlichkeiten befreit, um das Eigentliche, die Versammlung der Gläubigen zum Hören des Wortes Gottes und zur Feier der Eucharistie deutlich hervorzuheben.

Während es im ausgehenden ersten Jahrtausend besonders um eine Vereinheitlichung mit der Liturgie in der Stadt Rom ging, war die Reformation um ein Zurückfinden zur biblisch überlieferten Liturgie bemüht, gleichzeitig aber auch um die Verständlichkeit des Gottesdienstes für die Gläubigen. Es entstanden eine neue deutsche Bibelübersetzung (Lutherbibel) und deutsche Gesänge. Auf katholischer Seite suchte das Konzil von Trient (Mitte 16. Jh.) Orientierung an der überlieferten Form und bezog sich dabei stark auf den so genannten Rheinischen Messordo.

Im 20. Jh. gab es durch das Zweite Vatikanischen Konzil (1962-1965) eine grundlegende und umfassende Liturgiereform. Wegbereitend dazu war die Liturgische Bewegung. Die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils basierte auf der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit frühchristlichen Quellen zur Liturgie und somit dem Liturgieverständnis der frühen Kirche einerseits, andererseits auf dem Willen, die Gläubigen zu einer tätigen Teilnahme zu führen (SC 50).

Wesentliche Änderungen sind der Vollzug der Liturgie in den Landessprachen, die Ausrichtung des Altares zur Gemeinde hin (versus populum), so dass diese mit dem Priester um den Altar versammelt ist, und der Wegfall von Verdoppelungen und von Privatgebeten des Priesters. Schon in den 50er-Jahren hatte unter Papst Pius XII. eine grundlegende Neustrukturierung der Osternachtfeier stattgefunden, die vom Karsamstagmorgen wieder auf die eigentliche Osternacht zurückverlegt wurde.
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