Kommunion

Lat. communio (= Gemeinschaft), Empfang der eucharistischen Gabe. Durch den Empfang der hl. Kommunion gewinnt der Einzelne Gemeinschaft mit dem dreifaltigen Gott und mit der Kirche. Der Apostel Paulus drückt es folgendermaßen aus: "Ist der Kelch des Segens, über den wir den Segen sprechen, nicht Teilhabe am Blut Christi? Ist das Brot, das wir brechen, nicht Teilhabe am Leib Christi? Ein Brot ist es. Darum sind wir viele ein Leib; denn wir alle haben teil an dem einen Brot" (1 Kor 10,16 f.).

Während im Mittelalter die Teilnahme der Laien an der Kommunion durch Ehrfurcht bedingt einer Schaufrömmigkeit gewichen ist und sie nur noch wenige Male oder sogar nur einmal im Jahr die Kommunion empfingen, forderte Papst Pius X. 1905 wieder den häufigen Kommunionempfang der Gläubigen. Zur aktiven Teilnahme an einer Eucharistiefeier gehört in der Regel auch der Kommunionempfang. Die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils empfiehlt darüber hinaus, dass die Gläubigen "aus derselben Opferfeier den Herrenleib entgegennehmen" (SC 55). Es sollen also in einer Eucharistiefeier die Hostien für die gemeinsame Kommunion des Priesters und der Gläubigen konsekriert und letztere nicht mit Vorräten aus dem Tabernakel versorgt werden.

Die Liturgiekonstitution eröffnet neu die Möglichkeit, den jahrhundertelang für Laien verbotenen Empfang der Kommunion unter beiden Gestalten, also auch die Kelchkommunion. Durch die Kommunion wird die Einheit der Kirche dargestellt. Darum ist es umso schmerzhafter, dass zwischen den verschiedenen Konfessionen nicht grundsätzlich eucharistische Mahlgemeinschaft besteht. Da die Kommunion Gemeinschaft mit Gott schafft, löst sie den Empfangenden aus Schuld, wenngleich sie das Bußsakrament nicht ersetzt. Bei schwerer Schuld ist die persönliche Beichte vielmehr die Voraussetzung für die Teilnahme an der Kommunion. Die Kommunion kann im Notfall außerhalb der Eucharistiefeier ausgeteilt werden, beispielsweise als Krankenkommunion oder in einer Wort-Gottes-Feier.

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