Masernschutzgesetz U3

Seit März 2020 sind bestimmte Personengruppen verpflichtet, sich gegen Masern impfen zu lassen. Das Ziel des Masernschutzgesetzes ist, diese bestimmten Personengruppen, wie z. B. Kindergartenkinder, wirksam vor Masern zu schützen. Deshalb müssen alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bei Kita-Eintritt die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Dasselbe gilt auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson.