Vorerst kein Ganztagsanspruch für Grundschüler

Das durch den Bundestag beschlossene Gesetz zum Rechtsanspruch der Grundschulkinder auf einen Ganztagesbetreuungsplatz wurde vom Bundesrat abgelehnt. Jetzt vermittelt der Ausschuss von Bundestag und Bundesrat.

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© pixabay

Nachdem die große Koalition mit dem Gesetz zum Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung von Grundschulkindern erfolglos blieb, wurde ein Gremium zur Vermittlung einberufen. Die Länder stellen zu nieder dotierte Kosten des Vorhabens in Frage und drängen den Bund zur Übernahme eines größeren Anteils der Investitionskosten sowie der langfristigen Betriebskosten.

Stehen dem Vorhaben zu hohe Kosten im Weg?

Mit der Ganztagsbetreuung kommen geschätzte 4,5 Milliarden Euro Personal- und Betriebskosten auf die Länder zu, wovon der Bund rund eine Milliarde Euro für Betriebskosten übernehmen wolle. Darüber hinaus würden rund 3,5 Milliarden Euro für Investitionen beigesteuert werden. Die Länder wünschen sich eine Übernahme von mindestens der Hälfte der Betriebskosten.

Eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat könnte im September schlussendlich genehmigt werden.

Stand der Meldung: 29.06.2021

Quelle:

tagesschau | Bundesrat: Kein Ganztagsanspruch für Grundschüler

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