Zum Zweck der Qualitätssicherung und -optimierung wurde der Ausbau von Kitaplätzen in den letzten Jahren schon von Bund, Ländern und Kommunen verstärkt vorangetrieben. Mit den Investitionsprogrammen „Kindertagesbetreuung“ wurde die Aufstockung von Betreuungsplätzen bereits seit 2008 auf Bundesebene subventioniert. Die Fristen zur Beantragung und Genehmigung der Subventionen des fünften Investitionsprogramms wurden am 25. Juni dieses Jahres um exakt ein Jahr verlängert.
Fristverlängerung des fünften Investitionsprogramms bis Ende Juni 2022
Seit 30. Juni ist die gesetzliche Regelung hierzu offiziell wirksam. Für das fünfte Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020/2021“ und die damit verbundenen zusätzlichen 90.000 Kinderbetreuungsplätze wurde rund eine Milliarde Euro vom Bund gestellt. Kitas könnten die ihnen zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel auch für Umbau und Anpassung an Corona-bedingt veränderte Anforderungen an Räumlichkeiten verwenden: So könnte in innovative Hygiene- und Raumkonzepte sowie in digitales Equipment investiert werden. Für die Beantragung dieser finanziellen Subventionen haben die einzelnen Bundesländer nun bis Ende Juni 2022 Zeit.
Stand der Meldung: 15.07.2021
Quelle:
bmfsj | Neue Fristen für Kita-Ausbau