Psychologische PerspektivenSexualität, Identität und Biografie

Geschlechtlichkeit und Sexualität sind konstitutive Elemente der Identität eines Menschen. Biologische und soziale Faktoren lassen sich zwar wissenschaftlich isolieren, aber im subjektiven Erleben bilden sie eine Einheit.

Die Sichtbarkeit der Vielfalt sexueller Identitäten und das Verbot, Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Identitäten zu diskriminieren, ist in unseren Breitengraden zeitgeschichtlich betrachtet ein recht junges Phänomen. Die immer noch zu beobachtende faktische Ungleichzeitigkeit von sozialer Anerkennung oder aktiver Forderung einerseits und Verunsicherungen, Vorbehalten oder gar Anfeindungen andererseits resultiert aus verschiedenen Normalitätsvorstellungen über Sexualität und Geschlechtlichkeit. Zugleich gibt es in unserer Gesellschaft heterogene Generationenerfahrungen mit gesetzlichen Regelungen aus unterschiedlichen Jahrzehnten.

Insofern das Recht sozialmoralische Vorstellungen aufgreift, gesellschaftliche Überzeugungen beeinflussen oder sogar fordern oder aber normativen Entwicklungen hinterherlaufen kann, sind diese verschiedenen generationellen Erfahrungshintergründe zu berücksichtigen, um das komplexe Zusammenspiel von Sexualität, Identität und Biografie besser zu verstehen. Im Jahr 1871 wurde im Deutschen Kaiserreich der Paragraf 175 Reichsstrafgesetzbuch eingeführt, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Von den Nationalsozialisten wurde die männliche Homosexualität vollständig kriminalisiert. Der Paragraf 175 wurde dann im Strafgesetzbuch (StGB) der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Erst im Jahr 1969 wurde das strafbewehrte Verbot homosexueller Handlungen zwischen Männern auf das Alter von über 21 Jahren angehoben, das wenige Jahre später 1973 auf das relevante Schutzalter von Männern bis zum Alter von achtzehn gesenkt wurde. Danach dauert es noch mehr als zwanzig Jahre, bis der Deutsche Bundestag im Jahr 1994 beschloss, den Paragrafen 175 StGB endgültig zu streichen.

Die Verbotsnormen des Paragrafen 175 StGB hatten lediglich Männerm gegolten. Frauen, geschweige denn trans* oder inter* Personen, waren nicht im Blick des Gesetzgebers. Erst nachdem dieser Paragraf aufgrund eines gesellschaftlichen Wertewandels abgeschafft worden war, konnte sich im deutschen Recht ein positives Verhältnis zur Vielfalt der Geschlechter und sexueller Identitäten etablieren.

So wurde in Deutschland im Jahre 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt, das unter anderem die Benachteiligung aufgrund sexueller Identität zu verhindern und zu beseitigen sucht (Paragraf 1 AGG) und diese im Arbeitskontext verbietet (Paragraf 7 AGG). Seit dem Jahr 2017 kann ferner die Rechtsform der Ehe von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts“ (Paragraf 1353 Bürgerliches Gesetzbuch) eingegangen werden. Ein Jahr später, zum 31. Dezember 2018, wurde dann das Personenstandsgesetz (PStG) so geändert, dass der Personenstandsfall eines Menschen als ohne Angabe“ oder divers“ eingetragen werden kann, wenn dieser weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden kann (Paragraf 22 PStG). Und zum 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Es erleichtert transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und non-binaren Menschen, ihren Geschlechtseintrag und den Vornamen im Personenstandsregister zu ändern (Paragraf 2 SBGG).

Identität und Geschlecht

Innerhalb weniger Jahrzehnte wurde in der deutschen Gesetzgebung also ein Paradigmenwechsel vollzogen. In ihm hat sich ein Überzeugungswandel hin zu einer menschenrechtsbasierten Anerkennung der Vielfalt sexueller Identitäten niedergeschlagen, ohne dass sich dieser gesellschaftlich schon vollständig durchgesetzt hätte. Das belegen nicht nur soziale Gruppen, die aus ideologischen Gründen nicht-heterosexuelle Identitäten abwerten oder anfeinden, sondern auch das im Vergleich zu heterosexuellen Personen immer noch erhöhte Risiko von homo-, bi-, trans*- oder intersexuellen Personen, sich selbst zu verletzen oder sich das Leben nehmen zu wollen.

Grundsätzlich ist die sexuelle Identität für das Selbsterleben und das Selbstverständnis eines Menschen bedeutsam, unabhängig davon, ob sie bewusst gestaltet und gelebt wird oder ob sie mehr oder weniger unbewusst auf die konkrete Lebensführung, die Identität und Biografie eines Menschen Einfluss nimmt. Dabei ist die Lebensgeschichte durch zahlreiche Ereignisse, Erlebnisse und Begegnungen geprägt. Diese schreiben sich in persönliche Identitätserzählungen ein, in denen zugleich soziale Bewertungen, Überzeugungen und Deutungen wirksam sind, und gewinnen so biografische Relevanz. Die Fragen Wer bin ich?, Wer will ich sein? und Wie möchte ich von anderen gesehen werden, vor allem von denjenigen, die für mich von Bedeutung sind?“ sind lebensweltliche Schlüsselfragen, in denen die persönliche Identität als lebenslanger Prozess thematisiert wird.

Als Frucht des Nachdenkens über sich selbst bringt man so zur Sprache, was einem wichtig ist und was einen ausmacht, woran man sich orientiert und wovon man sich abgrenzt und wie man sich anderen gegenüber präsentiert. In diese Selbstbeschreibungen“ fließen sozial vermittelte Selbstbilder ebenso mit ein wie Erfahrungen von sozialem Anschluss und Verbundenheit, von Anziehung und Abneigung, von Fremdheit und Ausschluss, von Diskriminierung und Missachtung.

Überdies formt sich die Identität eines Menschen durch sozial und kulturell vermittelte Rollenzuschreibungen, normative Erwartungen und Erfordernisse sowie durch biografisch gewordene individuelle Erlebens-, Bewertungs-, Verhaltens- und Beziehungsmuster. Diese beeinflussen einerseits die Selbstwahrnehmung, das Selbsterleben sowie das Selbstwertgefühl eines Menschen. Andererseits prägen sie den Umgang mit anderen Menschen und dessen soziales Zugehörigkeits-, Fremdheits- und Abgrenzungsempfinden. Dabei wirken soziale Interaktionen, kritische Lebensphasen und Ereignisse sowie unterschiedlichste Erfahrungen auf das Selbstkonzept eines Menschen ein, so dass sich dessen praktisches Selbstverständnis über die Zeit hinweg verändern und modifizieren kann.

Die Identität eines Menschen lässt sich daher als Form der Übereinstimmung mit sich selbst sowie als Prozess der Veränderung, Anpassung und Abgrenzung verstehen. Welche Vorstellungen und Konzepte man von sich selbst hat und wie diese in konkreten Interaktionen mit sozialen Erwartungen vermittelt werden können, ist somit einer lebenslangen Dynamik unterworfen. Um in diesem permanenten Spannungsfeld die eigene Identität bewahren und gestalten zu können, bedarf es verschiedener Fähigkeiten und Ressourcen. Andernfalls droht man aufgrund von Selbstverleugnung oder Identitätsdiffusion sich selbst zu verlieren oder aufgrund von Identitätserstarrung sozial-kommunikativ zu scheitern. Gelingende Identität ist somit grundsätzlich auf soziale Anerkennung wie auch auf ein hinreichendes Maß an Selbstannahme angewiesen.

Vor diesem Hintergrund lässt sich der immer noch in Teilen der Gesellschaft zu beobachtende Kampf um Anerkennung sexueller Identitäten nicht einfach als identitätspolitische Stärkung marginalisierter Gruppen, sondern grundsätzlich als Beitrag zur Ermöglichung gelingender Identität begreifen, um nicht verinnerlichten sozialen Stereotypisierungen und Abwertungen als zentrale Elemente der eigenen Identität zu erliegen.

Dabei müssen Irritationen und Verunsicherungen, die bei manch anderen durch die Vielfalt sexueller Identitäten hervorgerufen werden, nicht zwangsläufig eine Ablehnung oder Abwertung aus Überzeugung bedeuten. Vielmehr kann die Störung“ binarer Geschlechter-Überzeugungen auch das Potenzial für Lernprozesse haben. Indem gewohnte Sicherheiten in Frage gestellt und kognitiv-affektive Bewertungsmuster aufgebrochen werden, eröffnen sich Spielraume für neue Erfahrungen in der Begegnung mit Menschen anderer sexueller Identitäten. Eine Sensibilisierung für latente oder offenkundige Formen der Diskriminierung kann dann auch in eine Stärkung des Bewusstseins für die Rechte aller Menschen gleich welcher sexuellen Identitäten sein.

Neben solchen Erfahrungen können auch wissenschaftliche Erkenntnisse dazu beitragen, Ressentiments und Überzeugungen zu korrigieren, die eine Anerkennung der Vielfalt sexueller Identitäten grundsätzlich kritisieren oder gar bekämpfen. Zugleich können sie zur Aufklarung dessen beitragen, was der gegenwärtige Erkenntnisstand zu Geschlechtlichkeit und Geschlecht ist.

Die für die biologische Reproduktion des Menschen notwendige Binarität menschlicher Keimzellen ändert nichts daran, dass das Geschlecht eines Menschen nicht nur biologisch komplex durch genetische, chromosomale, neurobiologische und endokrinologische Faktoren verfasst ist (sex). Vielmehr beinhaltet das Phänomen des Geschlechts auch die subjektiv erlebte Geschlechtsidentität eines Menschen und dessen Geschlechtspartnerorientierung, die als Geschlechtsrolle öffentlich präsentiert werden und somit sozialen Konstruktionen unterworfen sind (gender).

Die in der frühen Kindheit ausgebildete individuelle Geschlechtsidentität und Geschlechtspartnerorientierung lässt sich entgegen manchen Missverständnissen oder Ideologien kaum andern oder beeinflussen. Insbesondere der Mythos, dass der elterliche Erziehungsstil auf die Geschlechtspartnerorientierung und Geschlechtsidentität einen Einfluss haben könnte, lässt sich wissenschaftlich nicht belegen.

Das seit 2020 in Deutschland bestehende gesetzliche Verbot von Konversionsbehandlungen bei Minderjährigen (KonvBehSchG) ist eine rechtlich folgerichtige Konsequenz aus den medizinischen und humanwissenschaftlichen Einsichten. Demnach sind Behandlungen von Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren verboten, die auf eine Veränderung oder Unterdrückung der Geschlechtsidentität oder der Geschlechtspartnerorientierung abzielen. Ausnahmen hiervon sind medizinisch anerkannte sexuelle Präferenzstörungen sowie operative oder hormonelle Behandlungen, die die subjektiv erlebte geschlechtliche Identität zum Ausdruck bringen und dem Wunsch der Person entsprechen.

Sexualität als biopsychosoziale Größe

Die vitale Kraft der Sexualität als Konstitutivum der sexuellen Identität ist also eine biopsychosoziale Größe und lässt sich nicht auf einzelne Aspekte wie etwa das Biologische oder das Soziale reduzieren. Wenngleich sich analytisch die verschiedenen Aspekte unterscheiden und einzelwissenschaftlich methodisch isolieren lassen, treten sie im subjektiven Erleben als Einheit in Erscheinung und bestimmen so die Identität eines Menschen in sexueller und geschlechtlicher Hinsicht.

Das subjektive Begehren eines Menschen baut sich im Zusammenspiel dessen auf, wie sich eine Person als sexuelles Wesen erfährt, welche subjektive Geschlechtsidentität sie erlebt und wie sie ihre sexuelle Orientierung zwischenmenschlich lebt und gestaltet. Erst die Verbindung dieser psychischen Skripte mit den biologischen Merkmalen eines Menschen ermöglicht es also, die Phänomene von Lust, Begehren, sexueller Anziehung, Erotik und sexueller Identität zu erfassen. Wie eine Person diese in ihren Handlungen zum Ausdruck bringt, formt sich gemäß sozialen Skripten in Bezug auf die präsentierte Geschlechtsrolle und die Sexualpraktiken. Insofern letztere sozial sichtbar sind, werden vor allem sie zum Gegenstand gesellschaftlicher Wahrnehmung und Bewertung.

Für die inhaltliche Ausgestaltung und das Zusammenspiel von solchen psychischen und sozialen Skripten sind sozial vermittelte Verhaltensmuster, Praktiken, Regeln, Symbole, Diskurse und Kulturtechniken grundlegend. Die Vernetzung all dieser ganz unterschiedlichen Elemente, die der Sexualwissenschaftler Volkmar Sigusch als Sexualobjektiv“ bezeichnet (Sexualitäten. Eine kritische Theorie in 99 Fragmenten, Frankfurt 2023, 32f), lasst Sexualität überhaupt erst als Gegenstand unseres Erlebens, Erkennens und Handelns in Erscheinung treten.

Das Sexualobjektiv bringt Sexualität in der Weise hervor, wie wir uns heute als sexuelle Wesen verstehen. Das Sexualobjekt erzeugt gleichsam, was als normale“ Sexualität gilt, und bestimmt, wie wir unsere Sexualität bilden und gestalten.

Es konstruiert somit Sexualität sowohl als Objektbereich wie auch als subjektive Disposition und als subjektives Vermögen. Das Sexualobjektiv wirkt identitätsbildend, präformiert sexuelle Praktiken und verleiht ihnen persönliche wie auch soziale Bedeutung. Es bestimmt die Art und Weise, wie wir im Bereich von Sexualität und Geschlecht die Dinge und uns selbst verstehen, welche Unterscheidungen für uns relevant sind, welche Bezeichnungen und Bewertungen wir vornehmen und nach welchen Regeln wir unser Verhalten ausrichten.

Die soziale Bedeutung von Geschlechtlichkeit und Sexualität

Das Sexualobjektiv ist gesellschaftlich und soziokulturell ausgestaltet und konstruiert die lebensweltliche Wirklichkeit des Geschlechtlichen. Daher wird es üblicherweise als selbstverständlich und normal angesehen. Das Sexualobjektiv kann Handlungsorientierung und Sicherheit geben, was angesichts des ebenso vitalisierenden und energetisierenden wie anarchischen und beunruhigenden Potenzials von Sexualität und sexuellem Begehren zwischen sozialer Bindung und Destruktivität nicht zu unterschätzen ist.

Alltagspsychologisch kann das Sexualobjektiv sogar als quasi-natürlich betrachtet werden. Dann besteht jedoch die Gefahr, dass Abweichungen von den vorherrschenden, gesellschaftlich akzeptierten Normalitätsvorstellungen negativ bewertet werden und folglich als abweichend qualifizierte sexuelle Identitäten abgelehnt werden. Normative Vorstellungen können dann verhindern, dass das subjektiv erlebte Geschlecht und die eigene Sexualität in die Identität einer Person integriert und eine authentische Ausdrucksform gewinnen können. Eine solche Entfremdung erhöht die psychosoziale und leibseelische Vulnerabilität der Person.

Sexualität lasst sich als eine besondere Erlebens- und Ausdrucksform von Identität und als ein Gestaltungsfeld menschlicher Existenz bis ins hohe Alter verstehen. Sie ist formbar und plastisch und kann unterschiedliche Bedeutung für das grundsätzliche Selbstverständnis und die situativ gestaltete Identität eines Menschen haben. Darin begegnet man sich in einer unaufhebbaren Spannung zwischen der Möglichkeit, die eigene sexuelle Identität zu gestalten, zu bilden und weiterzuentwickeln, einerseits, und verschiedenen Begrenztheiten der sexuellen Identität andererseits.

Gemas einem integrativen Verständnis lasst sich Sexualität auch als eine leibliche Kommunikationsform verstehen. Dabei oszilliert Sexualität zwischen Spontaneität und Planbarkeit, zwischen Ausgeliefertsein und Kontrollierbarkeit, zwischen Vitalität und Gehemmtheit, zwischen Erregung und Entspannung, zwischen Lust und Unlust, zwischen Leidenschaft und Zärtlichkeit, zwischen Freude und Angst beziehungsweise Bedrohung, zwischen Begehren und Begehrtwerden, zwischen Geben und Nehmen, zwischen Heilen und Verletzen, zwischen Selbstbezüglichkeit und Selbstüberschreitung, zwischen Kommunikationsverweigerung und Kommunikationsforderung, zwischen Autonomie und Bezogenheit, zwischen Trennung beziehungsweise Isolation und Vereinigung, zwischen Intimität und Grenzüberschreitung, zwischen Generativität und geschlossener Symbiose, zwischen individueller Ästhetik und sozialer Normierung, zwischen Banalität und spiritueller Erhebung und anderem mehr.

Für die Lebensführung und Identitätsgestaltung haben Geschlechtlichkeit und Sexualität in sozialer Hinsicht also eine mehrfache Bedeutung. Sie kann im Rahmen der Beziehungsregulation etwa der Befriedigung des Bildungsbedürfnisses dienen oder der Regulierung von Nähe und Distanz, von Macht und Ohnmacht, von Führen und Folgen, von Dominanz und Unterwerfung innerhalb der Beziehung mit einem anderen Menschen, aber auch Ausdruck von Liebe und Zuwendung oder Kontinuitätsritual für eine Partnerschaft sein. Ebenso kann gelebte Sexualität auch der psychischen Regulation dienen. Neben der Empfindung von Lust und erotischer Anziehung kann sie auch die Funktion haben, Einsamkeits- oder Selbstunwertgefühle abzuwehren, zur Selbstbestätigung und zur Verwirklichung der sexuellen Identität dienen, oder als intrapsychischer Bewältigungsmechanismus zur Angstabwehr und zur Lösung psychodynamischer Konflikte wie auch zur Spannungsregulation dienen. Ob Menschen in ihrer je eigenen sexuellen Identität sozial akzeptiert werden oder sich darin verbergen müssen, ist also existenziell von tiefgreifender Bedeutung.

Insofern die Geschlechtlichkeit ein anthropologisches Faktum darstellt und Sexualität ein unhintergehbares Element der Identität eines Menschen ist, spiegeln sie sich in dessen praktischer und konzeptioneller Selbstdeutung wider. Die sexuelle und geschlechtliche Identität eines Menschen reflektiert das je individuelle Ineinander von Biologie, Biografie und Gesellschaft. Die Anerkennung der Vielfalt sexueller Identitäten als Varianten im Unterschied zu Qualifizierung als Abweichung wird somit zum Gradmesser einer aufgeklarten, demokratischen Gesellschaft, die sich der Achtung der Menschenwürde verpflichtet weiß.

Anzeige: Menschenrechte nach der Zeitenwende. Gründe für mehr Selbstbewusstsein. Von Heiner Bielefeldt und Daniel Bogner
HK Hefte

Die Herder Korrespondenz im Abo

Die Herder Korrespondenz berichtet über aktuelle Themen aus Kirche, Theologie und Religion sowie ihrem jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld. 

Zum Kennenlernen: 2 Ausgaben gratis

Jetzt gratis testen