Tätige Teilnahme

Zentraler Begriff der Liturgischen Bewegung, der besagt, dass nicht allein der Priester in der Liturgie handelt, sondern genauso die Laien aufgrund ihres allgemeinen Priestertums durch die Taufe und die Firmung. Somit ist die tätige Teilnahme die in der Liturgiekonstitution (SC) des Zweiten Vatikanischen Konzils geforderte Haltung der Gläubigen in liturgischen Feiern. Die Gläubigen sollen nicht passive Zuhörer und Zuschauer sein, sondern durch Gesänge, Akklamationen (Antwortrufe z.B. "Deinen Tod, o Herr, verkünden wir …") und durch das stille Mitbeten der Priestergebete aktiv am Gottesdienst teilnehmen. Darüber hinaus sind sie aufgefordert, durch das Ausüben eigener liturgischer Dienste als Lektor, Kantor, Kommunionhelfer, Ministrant etc. den Gottesdienst mitzugestalten.

Die Liturgiekonstitution geht in mehreren Punkten auf die tätige Teilnahme ein:
27. "… seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen [den Feiern] in verschiedener Weise in Berührung je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme."
30. "Um die tätige Teilnahme zu fördern, soll man den Akklamationen des Volkes, den Antworten, dem Psalmengesang, den Antiphonen, den Liedern sowie den Handlungen und Gesten und den Körperhaltungen Sorge zuwenden …" u. a.

Die Einführung der Muttersprachen durch die Liturgiereform ist ein wesentlicher Schritt zur Befähigung der Laien zur tätigen Teilnahme an liturgischen Feiern (SC 36 § 2; 54). Besonders wird die tätige Teilnahme durch den Kommunionempfang zum Ausdruck gebracht, zu dem die Liturgiekonstitution bei jeder Mitfeier der Eucharistie rät (SC 55).

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