Firmung

Lat. confirmatio (= Stärkung), neben der Taufe und der Eucharistie eines der drei so genannten Initiationssakramente, durch die ein Mensch in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird. Bei der Firmung empfängt der Firmkandidat durch Handauflegung und Salbung des Bischofs den Heiligen Geist und wird so als mündiges Mitglied mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten in die katholische Kirche aufgenommen.

Die Bedeutung des Heiligen Geistes für die Kirche zeigt sich im Pfingstereignis (Apg 2). In Apg 2,38 stellt Petrus die Beziehung zwischen der Taufe und dem Empfangen des Heiligen Geistes als deren Folge her. In den ersten Jahrhunderten fand die Firmung dementsprechend im unmittelbaren Anschluss an die Tauffeier in der Osternacht statt. Erst ab dem 4. Jahrhundert spendete auch der Priester das Sakrament der Taufe und infolgedessen kam es zu einer zeitlichen Trennung zwischen Firmung und Taufe. Während seit dem 13. Jh. ein Firmalter ab sieben Jahren vorgeschrieben wurde, werden Jugendliche heute in der Regel im Alter von ca. 12-16 Jahren nach einer Zeit der Vorbereitung gefirmt. Das höhere Firmalter wird mit der größeren Reife und dem besseren Verständnis der Heranwachsenden begründet. Dadurch wird jedoch die Beziehung zwischen den Initiationssakramenten (Sakramente der Aufnahme in die Kirche) Taufe und Firmung geschwächt, zumal Kinder die Erstkommunion im Grundschulalter also zwischen Taufe und Firmung empfangen.Eine Ausnahme zu dieser Trennung der Initiationssakramente bildet die Eingliederung Erwachsener in die Kirche. Hier werden in einem Gottesdienst, in der Regel in der Osternacht, zunächst die Taufe und dann die Firmung gespendet. In der anschließenden Eucharistiefeier empfängt der Neophyt die Erstkommunion.

Jeder Firmling hat einen Paten, der der Taufpate sein kann. Um den Zusammenhang zum Sakrament der Eucharistie darzustellen, findet die Firmung im Rahmen einer Messfeier statt. Der reguläre Spender der Firmung ist der Bischof, der aber auch Priester mit diesem Dienst beauftragen kann. Außerdem können sie bei einer sehr großen Anzahl von Firmlingen vom Bischof mit in den Dienst einbezogen werden. Des Weiteren darf ein Priester in Todesgefahr die Firmung spenden.

Der Ritus der Firmspendung nach dem Evangelium im Rahmen einer Messfeier hat folgenden Ablauf:

  • Erneuerung des Taufbekenntnisses,
  • Einladung der Gemeinde zum Gebet und Gebet um den Heiligen Geist,
  • Chrisamsalbung der Firmlinge: Die Firmlinge treten gemeinsam mit ihren Paten einzeln oder in kleinen Gruppen vor den Bischof. Dieser zeichnet jedem Firmling mit Chrisamöl ein Kreuz auf die Stirn und spricht: »N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.« Der Gefirmte antwortet: »Amen«. Der Bischof erwidert: »Der Friede sei mit dir.«
  • Auf die Firmspendung folgen die Fürbitten, an die der Eucharistieteil des Gottesdienstes anschließt.
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