Die Einführung der Kantorin oder
des Kantors kann an jedem Sonntag
des Kirchenjahres erfolgen.
Die liturgischen Texte des Tages finden dabei
Verwendung. Der Einzug wird durch
einen Wechselgesang zwischen Vorsänger/in und Gemeinde begleitet. Das Singen erfolgt
noch ohne Orgel- oder sonstige Instrumentalbegleitung
(a cappella). Geeignete
Gesänge: GL 140/KG 43/U 147 oder GL 148/KG 42/U 146 oder GL 389/GL 390+631,4/KG 274/U 140+143 oder GL 402/KG 186
oder andere kirchenjahreszeitlich geprägte
Wechselgesänge.
- Nach der Begrüßung und Einführung
in die Feier tritt der/die neue Kirchenmusiker/in nach vorne. Der Zelebrant spricht:
Zelebrant: Liebe/r N. N., heute beginnen
Sie Ihren Dienst als Kirchenmusikerin/Kirchenmusiker
in unserer Pfarrei/Seelsorgeeinheit.
Wir freuen uns, dass Sie bereit sind,
diese Aufgabe zu übernehmen. Sie sollen
durch das gesungene Wort, die Instrumentalmusik
und in der Arbeit mit dem Chor/
mit den Chören die Botschaft Christi verkünden
und den Glauben an den dreieinen
Gott in der Welt bezeugen. Durch unser Gebet
um den Segen Gottes wollen wir Sie bei
dieser Aufgabe unterstützen.
Darum lasst uns nun, Schwestern und
Brüder, für N. N. beten.
- Alle beten eine Zeit lang in Stille. Dann
spricht der Zelebrant:
Z: Barmherziger Gott, du hast den Menschen
berufen, dich mit der ganzen Schöpfung
zu preisen und das Lob deiner großen Taten zu verkünden. Zu deiner Ehre und
zu unserer Freude lassen wir unsere Stimmen
und Instrumente erklingen. Wir bitten
dich für unsere Schwester/unseren Bruder
N. N., die/der heute ihren/seinen Dienst als
Kirchenmusiker/in beginnt. Im Singen und
Musizieren, in Gottesdienst und Konzert
wird sie/er uns zu deinem Lob anleiten und
die Botschaft des Evangeliums verkünden.
Segne sie/ihn für diesen Dienst in unserer
Pfarrei/Seelsorgeeinheit und für die Arbeit
mit den Menschen in unseren Chören.
Stärke sie/ihn mit der Kraft des Heiligen
Geistes, und lass unser ganzes Leben zu
einem Loblied für dich werden, bis wir in der Gemeinschaft der Engel und Heiligen
dich preisen ohne Ende. Darum bitten wir
durch Christus, unseren Bruder und Herrn.
Alle: Amen.
(Text: Dr. Marius Linnenborn, Trier)
-
Wo es angebracht erscheint, kann der
Zelebrant der/dem Kirchenmusiker/in
einen Gegenstand überreichen, der zeichenhaft
für den kirchenmusikalischen
Dienst steht, z. B. GL/KG, Dirigentenstab,
Kantorenstab, Stimmgabel, Orgelpfeife o. ä.
Diese Handlung kann mit folgenden oder
ähnlichen Worten eingeleitet werden:
Z: N. N., Gott hat Sie in seinen Dienst berufen.
Jesus Christus spricht: Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch
erwählt und dazu bestimmt, dass ihr euch
aufmacht und Frucht bringt und dass eure
Frucht bleibt (Joh 15,16a). Als Zeichen für
Ihren Dienst überreiche ich Ihnen [Gegenstand].
Dieser soll Sie immer wieder an den
Ruf Gottes erinnern.
-
Das Allgemeine Schuldbekenntnis kann
entfallen. Es folgen die Kyrie-Rufe, falls
diese nicht bereits zum Einzug gesungen
wurden.
- Anschließend geht der/die Kirchenmusiker/in zur Orgel oder zu einem in der
Gemeinde etablierten Instrument und intoniert
mit einem festlichem Vorspiel den
Gloria-Hymnus („Allein Gott in der Höh“,
GL 170/KG 75, Str. 1–3, oder eine andere feierliche
Gloria-Vertonung), in der Advents- und
Fastenzeit das Lied „Nun jauchzt dem
Herren“, Str. 1–7 (GL 144/KG 40/U 148).
Nach Möglichkeit soll dieser Gesang der
Gemeinde unter Beteiligung des Chores,
weiterer Instrumentalist/innen und Kantor/innen erfolgen.
-
Danach wird die Liturgie mit dem Tagesgebet
wie üblich fortgesetzt.