„… dass ihr euch aufmacht und Frucht bringt …“Liturgische Einführung einer Kirchenmusikerin oder eines Kirchenmusikers innerhalb einer Eucharistiefeier

Ein Kantor singt
Die Liturgiekonstitution sieht im gottesdienstlichen Gesang kein schmückendes Beiwerk, sondern „einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie“ (SC 112). Der/die Kirchenmusiker/in ist daher ein liturgischer Dienst.© 2020, KNA GmbH, www.kna.de, All Rights Reserved

Die Einführung der Kantorin oder des Kantors kann an jedem Sonntag des Kirchenjahres erfolgen. Die liturgischen Texte des Tages finden dabei Verwendung. Der Einzug wird durch einen Wechselgesang zwischen Vorsänger/in und Gemeinde begleitet. Das Singen erfolgt noch ohne Orgel- oder sonstige Instrumentalbegleitung (a cappella). Geeignete Gesänge: GL 140/KG 43/U 147 oder GL 148/KG 42/U 146 oder GL 389/GL 390+631,4/KG 274/U 140+143 oder GL 402/KG 186 oder andere kirchenjahreszeitlich geprägte Wechselgesänge.

  • Nach der Begrüßung und Einführung in die Feier tritt der/die neue Kirchenmusiker/in nach vorne. Der Zelebrant spricht:
    Zelebrant: Liebe/r N. N., heute beginnen Sie Ihren Dienst als Kirchenmusikerin/Kirchenmusiker in unserer Pfarrei/Seelsorgeeinheit.
    Wir freuen uns, dass Sie bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen. Sie sollen durch das gesungene Wort, die Instrumentalmusik und in der Arbeit mit dem Chor/ mit den Chören die Botschaft Christi verkünden und den Glauben an den dreieinen Gott in der Welt bezeugen. Durch unser Gebet um den Segen Gottes wollen wir Sie bei dieser Aufgabe unterstützen.
    Darum lasst uns nun, Schwestern und Brüder, für N. N. beten.
  • Alle beten eine Zeit lang in Stille. Dann spricht der Zelebrant:
    Z: Barmherziger Gott, du hast den Menschen berufen, dich mit der ganzen Schöpfung zu preisen und das Lob deiner großen Taten zu verkünden. Zu deiner Ehre und zu unserer Freude lassen wir unsere Stimmen und Instrumente erklingen. Wir bitten dich für unsere Schwester/unseren Bruder N. N., die/der heute ihren/seinen Dienst als Kirchenmusiker/in beginnt. Im Singen und Musizieren, in Gottesdienst und Konzert wird sie/er uns zu deinem Lob anleiten und die Botschaft des Evangeliums verkünden. Segne sie/ihn für diesen Dienst in unserer Pfarrei/Seelsorgeeinheit und für die Arbeit mit den Menschen in unseren Chören. Stärke sie/ihn mit der Kraft des Heiligen Geistes, und lass unser ganzes Leben zu einem Loblied für dich werden, bis wir in der Gemeinschaft der Engel und Heiligen dich preisen ohne Ende. Darum bitten wir durch Christus, unseren Bruder und Herrn.
    Alle: Amen.
    (Text: Dr. Marius Linnenborn, Trier)
  • Wo es angebracht erscheint, kann der Zelebrant der/dem Kirchenmusiker/in einen Gegenstand überreichen, der zeichenhaft für den kirchenmusikalischen Dienst steht, z. B. GL/KG, Dirigentenstab, Kantorenstab, Stimmgabel, Orgelpfeife o. ä. Diese Handlung kann mit folgenden oder ähnlichen Worten eingeleitet werden:
    Z: N. N., Gott hat Sie in seinen Dienst berufen. Jesus Christus spricht: Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt und dazu bestimmt, dass ihr euch aufmacht und Frucht bringt und dass eure Frucht bleibt (Joh 15,16a). Als Zeichen für Ihren Dienst überreiche ich Ihnen [Gegenstand]. Dieser soll Sie immer wieder an den Ruf Gottes erinnern.
  • Das Allgemeine Schuldbekenntnis kann entfallen. Es folgen die Kyrie-Rufe, falls diese nicht bereits zum Einzug gesungen wurden.
  • Anschließend geht der/die Kirchenmusiker/in zur Orgel oder zu einem in der Gemeinde etablierten Instrument und intoniert mit einem festlichem Vorspiel den Gloria-Hymnus („Allein Gott in der Höh“, GL 170/KG 75, Str. 1–3, oder eine andere feierliche Gloria-Vertonung), in der Advents- und Fastenzeit das Lied „Nun jauchzt dem Herren“, Str. 1–7 (GL 144/KG 40/U 148). Nach Möglichkeit soll dieser Gesang der Gemeinde unter Beteiligung des Chores, weiterer Instrumentalist/innen und Kantor/innen erfolgen.
  • Danach wird die Liturgie mit dem Tagesgebet wie üblich fortgesetzt.
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