Vor 50 Jahren, am Gründonnerstag, dem
3. April 1969, promulgierte Papst Paul VI.
mit der Apostolischen Konstitution
Missale Romanum das Römische
Messbuch, das auf der Grundlage der
Liturgiekonstitution des Zweiten
Vatikanischen Konzils erneuert worden
war. Bei dieser Promulgation handelte es
sich damals um einen eher ungewöhnlichen
Vorgang, denn mit ihr wurde noch
nicht das komplette Messbuch, sondern
erst Teilstücke davon veröffentlicht:
-
die Promulgationskonstitution selbst,
- der erneuerte Römische Generalkalender,
- die Institutio Generalis Missalis Romani
(später als „Allgemeine Einführung in
das Römische Messbuch“ übersetzt)
sowie
- der Ordo Missae, dessen wohl bedeutendste
Neuerung die Einführung dreier
weiterer Hochgebete war.
Die anfängliche Hoffnung, noch im Jahr
1969 das gesamte Missale Romanum
veröffentlichen zu können, zerschlugen
sich bald: Da nicht nur die Hochgebetstexte,
sondern alle Texte des Messbuchs
der Glaubenskongregation vorgelegt und
deren Änderungswünsche bearbeitet
werden mussten, konnte der Papst erst
am 11. März 1970 das vollständige
Missale Romanum approbieren. Die
Gottesdienstkongregation promulgierte
es anschließend mit Dekret vom 26. März
1970. So wie schon nach dem Konzil von
Trient (1545–1563; im Jahr 1570 erschien
das erste Missale Romanum) hatte es
etwas mehr als sechs Jahre gedauert, bis
der Reformauftrag des Zweiten Vatikanischen
Konzils für das Messbuch durchgeführt
worden war und das erneuerte Missale der Öffentlichkeit vorgelegt
werden konnte konnte.