Besitz ist für die Kirche kein Selbstzweck. Sie bedarf jedoch finanzieller Mittel, um ihre Ziele in der Welt zu verfolgen, um eingegangenen Verpflichtungen auch langfristig nachzukommen. Zur Verwaltung und Zweckbindung der Kirchenfinanzen finden sich zahlreiche Vorschriften im kirchlichen Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici), das für die gesamte katholische Kirche gilt. Hinzu kommen spezifische Traditionen in den verschiedenen Ländern und Diözesen. Die Regelungen beziehen sich nicht nur auf die sachgemäße Finanzverwaltung. Sie betreffen auch die Aufsicht über die jeweiligen ökonomischen Akteure, sei es auf diözesaner Ebene oder auf der Ebene der Pfarrei. Verbesserungsbedarf gibt es vor allem bei der umfassenden Rechenschaft und Transparenz gegenüber den Kirchensteuerzahlern und anderen Geldgebern sowie bei der Unabhängigkeit einzelner Entscheidungs- und Aufsichtsgremien.
Amosinternational, Heft 2/2015, 10