Frauen als Rollenträgerinnen in der LiturgieWo Frauen in der Liturgie „ihren Mann“ stehen

Wo Frauen in der Feier der Liturgie aktiv sind, stehen sie „ihren Mann", weil sie Aufgaben und Dienste ausfüllen, die lange Zeit von Männern geleistet wurden. Das ist für viele immer noch ungewohnt und neu. Weil Frauen aber nicht einfach nur „wie Männer" handeln, ist das Mitwirken der Frauen für die Liturgie eine Chance: Sie gewinnt mit den Frauen ein neues Antlitz. Der Beitrag will dazu ermutigen, Frauen diese Möglichkeit und Liturgie diese Chance zu geben. Deswegen wird im Beitrag bewusst und ausschließlich die weibliche Wortform verwendet.

Fazit

Es gibt für Frauen vielfältige Möglichkeiten, um an der Liturgie aktiv zu partizipieren. Diese Möglichkeiten müssen wahrgenommen und ins Bewusstsein gebracht, eröffnet und bereitgestellt, angeleitet und begleitet werden. Dann gewinnt die Liturgie ein neues Antlitz: das der Frauen.

Es gehört zu den Meilensteinen der Kirchengeschichte, dass das II. Vatikanische Konzil eine Reform der Liturgie anordnete, in der die „participatio actuosa", die Ermöglichung der aktiven Teilnahme aller Gläubigen, zum Programm gemacht wurde. Fortan war Liturgie keine Klerikerliturgie mehr, sondern Gemeindeliturgie. Liturgie ist in der Vision des Konzils nicht das Tun einzelner, dem andere - mit geistlichem Gewinn - beiwohnen, sondern sie ist gemeinsame und gemeinschaftliche Feier, in der alle Anteil haben an dem Tun des Wichtigen - aufgrund des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen. Im Laufe dieser Reform sind sicherlich manche Eintagsblüte oder gar Wassertriebe entstanden, aber im Gesamten ist in den 40 Jahren ein gesunder und lebensfähiger Baum gewachsen. Ein Ausdruck für die Liturgie der „participatio actuosa" ist die Betonung der Vielfalt der liturgischen Rollen und die Entdeckung, dass diese Rollen von Laien getragen werden können und sogar sollen. 40 Jahre nach dem Konzil stellt sich die Vision des Konzils anders dar als in den ersten Jahrzehnten der Reform. Die Gesellschaften und die Gemeinden in diesen Gesellschaften haben sich verändert. Die Emanzipation und Gleichberechtigung von Frauen ist nicht mehr nur ein Desiderat, sondern in weiten Teilen gesellschaftliche Realität. Frauen haben Anteil am gesellschaftlichen Leben, an Bildung und Ausdrucksmöglichkeiten. Für die Liturgie der Kirche bedeutet das, dass Rollen und Dienste, die zunächst von Männern ausgefüllt wurden, jetzt auch von Frauen übernommen werden. Das verändert Liturgie, denn sie bekommt zu dem - gewohnten - männlichen auch ein weibliches Antlitz. 

Die einzelnen Dienste

Der Dienst an der Verkündigung des Wortes Gottes: die Lektorin: 

Eine Mitte jeder liturgischen Feier sind die Lesungen aus der Heiligen Schrift. 

In den Feiern der Sakramente, im Besonderen der Feier der Messe, können die Lesungen, die dem Evangelium vorangehen, von Lektorinnen vorgetragen werden. Eine kleine Ausnahme stellen Messfeiern mit Kindern dar: Hier kann sogar das Evangelium, „wenn der Text dafür geeignet ist, auch mit verteilten Rollen vorgetragen werden." (Lektionar für Gottesdienste mit Kindern. Studienausgabe für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebiets, i.A. der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Liturgischen Kommissionen im deutschen Sprachgebiet herausgegeben von den Liturgischen Instituten Salzburg, Trier, Zürich, Band 1+2, Freiburg im Breisgau 1981). Diese Regelung betrifft auch Jugendmessen. 

In den Segnungsfeiern wie in den Wortgottesfeiern gibt es keine einschränkenden Angaben, so dass alle Lesungen von Lektorinnen übernommen werden können. In den Gemeinden haben vor allem die Wortgottesfeiern mit Kindern eine große Bedeutung. Hier ist es selbstverständlich und üblich, dass Lektorinnen das Wort Gottes verkünden. Ähnliches findet sich auch in den anderen Wortgottesfeiern der Gemeinde: in den Marien- oder Maiandachtenden, den Vespern, den Wortgottesfeiern Jugendlicher, z.B. den Frühschichten, Spätschichten, Jugendvespern oder liturgischen Nächten, oder aber auch in den Wortgottesfeiern am Sonntag. 

Der Dienst der Lektorinnen kann sich schließlich zudem auch auf das Fürbittgebet erstrecken. 

Der Dienst am Gebet der Gemeinde: die Vorbeterin: 

Jede liturgische Feier ist das gemeinschaftliche Gebet der Gemeinde. In den Feiern der Sakramente, im Besonderen der Feier der Messe, und in bestimmten Segensfeiern gibt es die Präsidialgebete, die allein dem Priester vorbehalten sind. Neben diesen besonderen Gebeten gibt es Gebete, die eine Vorbeterin vortragen kann. Allen voran sind das die Kyrie-Rufe der Messfeier, in denen Christus in der Mitte der versammelten Gemeinde angerufen wird. Daneben gibt es Freiräume, die offen sind für vorgetragene Gebete, z.B. in der Zeit nach der Kommunionspendung. 

Alle anderen liturgischen Feierformen kennen keine Einschränkungen. In ihnen entscheidet einzig das Prinzip der Einheit der liturgischen Feier über die Verteilung dieses Dienstes. Das bedeutet, dass die Gebete an den wichtigen Strukturstellen der Liturgie, z.B. am Anfang und Abschluss, der Leiterin zukommen. 

Der Dienst an der Spendung der Kommunion: die Kommunionhelferin: 

Der Dienst der Kommunionhelferin ist „ein außerordentlicher Laiendienst, der in den Jahren nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil eingeführt wurde." (Liturgische Dienste 27). Dieser Dienst wird vor allem innerhalb der Messfeier praktiziert, aber auch in Wortgottesfeiern mit Austeilung und Empfang der Kommunion. Ein weiteres Praxisfeld ist die Krankenkommunion: die Spendung der Kommunion am Krankenbett. 

Der Dienst am gesungenen Gebet der Gemeinde: die musikalischen Dienste: 

Die Feiern der Liturgie kennen mehrere musikalische Dienste. Allen voran steht die Kantorin, die in der Feier Akklamationen, Psalmen und Wechselgesänge anstimmt und Gemeindegesänge einübt. Dann gibt es die Leiterin und Sängerin des Kirchenchors oder der Schola, und schließlich die Organistin und die Instrumentalistin. 

Der Dienst der Leitung in liturgischen Feiern: die Leiterin liturgischer Feiern: 

Frauen sind Leiterinnen von Liturgie. Diese Feststellung trifft grundsätzlich auf alle liturgischen Feiern zu, mit der großen Ausnahme der Feier der Sakramente. Grundsätzlich: Das heißt, es gibt auch hier Ausnahmen. Eine erste Ausnahme ist die Feier der Kindertaufe. Das Rituale nennt ausdrücklich Katechistinnen, Hebammen, Familien- und Sozialhelferinnen und Krankenschwestern, Ärztinnen und Chirurginnen, die eine Taufe durchführen können (Die Feier der Kindertaufe, Allgemeine Vorbemerkungen Nr. 17). Diese Ausnahme regelt den Notfall, wenn sich der Täufling in akuter Lebensgefahr befindet und kein Priester oder Diakon da ist (ebd. Nr. 16). Für diesen Fall ist sogar eine Kurzform des Ritus vorgesehen. Die Nottaufe durch ei- ne Frau ist auch für die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche möglich (Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche Nr. 16). Schließlich gibt es eine solche Ausnahme auch in der Feier der Trauung (Die Feier der Trauung Nr. 19). 

Bei Segensfeiern im Leben der Familie empfiehlt das Benedictionale sogar, dass ein Familienmitglied die Segnung vornimmt und der Feier vorsteht. Im Einzelnen sind das die Segnung einer Familie, der Kinder, des kranken Kindes, Jugendlicher vor besonderen Lebensabschnitten, die Feier der Verlobung, die Segnung eines Kranken, der Tischsegen und die Brotsegnung. 

Die 1999 erlassene Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie sammelt, beschreibt und regelt eine Vielzahl liturgischer Feiern, bei denen Laien, Männer wie Frauen, den Leitungsdienst übernehmen können. Das sind im Einzelnen Feiern der Tagzeitenliturgie, Wortgottesfeiern, Gottesdienste mit Kranken und Sterbenden, eucharistische Gottesdienste, Bußgottesdienste und Begräbnisfeiern. Eine besondere Bedeutung haben wieder die Gottesdienste mit Kindern: Hier ist es die Regel, dass Frauen mit der Leitung beauftragt sind, sofern diese Gottesdienste keine sakramentalen Feiern sind, z.B. eine Kindermesse. 

Die Sakristanin oder Mesnerin: 

„Der Sakristanendienst ist ein altes Dienstamt der Kirche." (Liturgische Laiendienste 47). Er umfasst nicht nur das Herrichten und Aufräumen der liturgischen Gefäße, Bücher und Paramente, sondern auch deren Pflege, die Sauberkeit und den Schmuck der Kirche und das Läuten der Glocken. Der Sakristanendienst ist ein liturgischer Dienst, insofern er eine würdige und sachgerechte Feier der Liturgie ermöglicht. Nicht selten wird er mit großer Sorgfalt von Frauen versehen. 

Der Dienst im Sachausschuss Liturgie und in den Vorbereitungskreisen von Kinder- und Familiengottesdiensten: 

Auch dieser Dienst ermöglicht eine würdige und sachgerechte Feier der Liturgie, allerdings nicht allein unter dem Gesichtspunkt des liturgischen Regelwerks, sondern auch und vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die Liturgie bei den Menschen ankommt. Nicht selten sind es Frauen, die sich in solchen Kreisen engagieren und das liturgische Leben nachhaltig prägen. 

Die Vision des Konzils und die Realität 

Es gibt keine empirischen Daten über das Ausmaß und die Art, wie Frauen in der Feier der Gemeindeliturgie aktiv werden. Der Blick in die Gemeinden legt die Vermutung nahe, dass es da große Unterschiede gibt: Kann mancherorts die Mitarbeit und das Engagement von Frauen kaum überschätzt werden, so finden sich an anderen Orten in der Liturgie nur wenige Frauen. Es ist nicht die Zeit, um sich auf Lorbeeren auszuruhen. Es gibt für Frauen vielfältige Möglichkeiten, um an der Liturgie aktiv zu partizipieren. Sie müssen wahrgenommen und ins Bewusstsein gebracht, eröffnet und bereitgestellt, und schließlich: angeleitet und begleitet werden. 

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