Sühne

Sühne gehört zu den religiös-theologischen Begriffen, die in besonderer Weise den Gefahren von Missverständnissen und Verwechslungen ausgesetzt sind.

Religiös wie nichtreligiös wird Sühne oft in engstem Zusammenhang mit Strafe verwendet; die damit mögliche archaische und inhumane Bedeutung von Sühne als „Abbüßen“, „Strafleiden“ kommt jedoch theologischen in der Beziehung von Gott und Menschen nicht in Betracht. Andere mögliche Interpretationen sind Versöhnung oder „Entsündigung“ (Buße, Vergebung, Rechtfertigung), Wiederherstellung der kultischen Reinheit, metaphorisch die Bezahlung von Lösegeld (Erlösung): alle diese Deutungen sind unsachgemäße Ausweitungen des Begriffs Sühne.

Eine genaue Beachtung der Texte findet den Sühnegedanken im AT am ehesten im Zusammenhang mit dem Knecht Gottes, der nach Jes 52, 13 – 53, 12 als Unschuldiger die „Schuld Israels „ableistet“, so die Mechanik von Tun und Ergehen außer Kraft setzt und die Schuldigen zur Anerkennung der eigenen Schuld bewegt. In der frühchristlichen Gemeinde nähert sich eine erweiternde Fassung der Deuteworte beim Abendmahl dem Sühnegedanken; eben dies gilt auch von der Formulierung „für unsere Sünden“ (1 Kor 15, 3). Für Paulus steht es fest, dass Gott als der von Anfang an zur Versöhnung bereite das Blut und den Tod Jesu nicht als Bedingung der Vergebung verlangte, sondern mit dem gewaltsamen Tod Jesu ein Sühne-, d. h. Versöhnungsdenkmal zum Beweis seiner rettenden Gerechtigkeit „errichtete“ (Röm 3, 25). Bei den Deuteropaulinen Kol und Eph spielt die Blutgabe durch Jesus eher die Rolle einer Friedensstiftung zwischen Gott und Menschen, Juden und Heiden. Hebr spricht in seiner Hohepriester-Theologie eher von Entsündigung als von Sühne; dies gilt auch von den Vergebungsaussagen des johanneischen Schrifttums.

Die Soteriologie der Kirchenväter verwendet wiederholt eine deutliche Sühneterminologie, die vom zeitgenössischen Strafdenken geprägt ist. Solche Verständnisformen gelangen zu ihrem Höhepunkt in der Satisfaktionstheorie Anselms von Canterbury († 1109). Das Konzil von Trient lehrte die Existenz von Sündenstrafen, die auch bei Gerechtfertigten noch bleiben und in diesem Leben oder im Fegfeuer Strafleiden bewirken.

In der katholischen Spiritualität sind Missverständnisse, als wären Sünden durch selbst-zugefügte Qualen und Verzichte zusätzlich zur Vergebung durch Gott noch „abzubüßen“, nicht überwunden. Peinliche Züge von Überheblichkeit und Selbstgerechtigkeit nehmen Sühneaktionen im Hinblick auf die Verfehlungen anderer an, nicht selten mit pathologischem Fanatismus verbunden.

Quelle: Herbert Vorgrimler: Neues Theologisches Wörterbuch, Neuausgabe 2008 (6. Aufl. des Gesamtwerkes), Verlag Herder

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