Erstkommunion

Die Eucharistie zählt mit den Sakramenten der Taufe und der Firmung zu den Initiationssakramenten (von lat. initiare = einführen), durch die der Mensch feierlich in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird.

Noch bis ins Hochmittelalter hinein empfingen Säuglinge direkt nach der Taufe die Erstkommunion, indem der Priester einen Finger in konsekrierten Wein eintauchte und diesen dem Säugling gab. Erhielten Säuglinge nicht sofort nach der Taufe die Kommunion, galt ihr Seelenheil im Falle des plötzlichen Todes als gefährdet. Im 12. Jahrhundert gab man jedoch die Praxis der Säuglingskommunion auf, da man nun eine allgemeine Scheu davor entwickelte, Laien konsekrierten Wein darzureichen. Je nach Region schwankte in den folgenden Jahrhunderten das Erstkommunionalter zwischen sieben und 14 Jahren. Die Vorbereitung und die Festsetzung des Termins geschah individuell durch die Eltern. Erst die Jesuiten förderten eine gemeinschaftliche Erstkommunionkatechese sowie eine eigene Feier.

Die heutige Praxis geht auf Papst Pius X. zurück, der Erstkommunionalter 1910 mit dem Dekret Quam singulari auf etwa sieben Jahre festsetzt. Die Vorbereitung der Kinder auf die feierliche Erstkommunion stellt eine Kernaufgabe des Gemeindelebens dar, an der sich Haupt- und Ehrenamtliche gleichermaßen beteiligen. Der Termin in der Osterzeit - traditionell am „Weißen Sonntag“ -, das (vielerorts auch für Jungen übliche) weiße Kleid, das Mitführen einer Kerze, z.T. sogar der Taufkerze, und die Erneuerung des Taufversprechens erinnern noch an den frühkirchlichen Zusammenhang der Erstkommunion mit der Taufe.

Alexander Birkel, Trier

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