Diakon

Inhaber eines kirchlichen Dienstamtes und unterster Weihegrad vor der Priester- und Bischofsweihe. Das Amt des Diakons ist schon in der Apg 6,1-7 bezeugt und versteht sich als Auftrag zum Dienst an den Bedürftigen der Gemeinde. "Da riefen die Zwölf die ganze Schar der Jünger zusammen und erklärten: Es ist nicht recht, dass wir das Wort Gottes vernachlässigen und uns dem Dienst an den Tischen widmen. Brüder, wählt aus eurer Mitte sieben Männer von gutem Ruf und voll Geist und Weisheit; ihnen werden wir diese Aufgabe übertragen" (Apg 6,2-3). Unter ihnen war der hl. Stephanus.

Seit dem 9. Jh. ist der Diakonat in der römischen Kirche nur noch eine Durchgangsstufe zum Priesteramt. Erst auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde er in seiner Bedeutung neu erkannt und - entsprechend der Caritas als Grundfunktion in der Kirche - zusätzlich zur Vorstufe zum Priesteramt in der Form des Ständigen Diakons wieder eingeführt (Lumen gentium 29). Dieser Dienst steht haupt- oder nebenberuflich tätigen, verheirateten Männern ab einem Alter von 35 Jahren offen sowie jüngeren Männern, die sich jedoch damit zum Zölibat verpflichten.

Der Diakon ist ebenso wie der Priester dem Bischof unterstellt und gelobt ihm in der Weihe Gehorsam. Sein Dienst ist in erster Linie die Caritas; zu seinen liturgischen Funktionen gehört die Leitung von Sakramentenfeiern wie Taufe und Eheschließung sowie von Beerdigungen. Der Diakon verfügt über Segnungsvollmacht. In der Messfeier kommen ihm die Aufgaben zu, das Evangelium zu verkünden, am Altar zu assistieren, die Kommunionspendung sowie die Hinwendung zur Gemeinde in der Einladung "Geheimnis des Glaubens", zum Friedensgruß "Gebt euch ein Zeichen des Friedens" und in der Aussendung "Gehet hin in Frieden". Außerdem darf der Diakon mit entsprechender Erlaubnis in der Messfeier predigen.

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