Das kirchliche Amt des Diakons (griech. diákonos = Diener, Helfer) bildet die erste Stufe des Weihesakramentes vor Priester- und Bischofsweihe. Der Diakon ist zum Dienst an Wort, Liturgie und Caritas bestellt. Schon die frühe Kirche kennt diesen Dienst: In der Apostelgeschichte werden sieben Männer für den Dienst an den Bedürftigen der Gemeinde ausgewählt, damit die Apostel sich dem Gebet und der Verkündigung widmen können (Apg 6,1–7). Zu ihnen gehört Stephanus, der als erster Märtyrer verehrt wird. Der Diakon verkörpert damit von Anfang an die dienende Dimension des kirchlichen Amtes.
Im Lauf der Geschichte wurde der Diakonat in der Westkirche weithin zur Vorstufe auf dem Weg zum Priestertum. Das Zweite Vatikanische Konzil stellte seine Eigenständigkeit neu heraus und führte den Ständigen Diakonat wieder ein (vgl. Lumen gentium 29). Seitdem gibt es Diakone, die nicht Priester werden, sondern dauerhaft in diesem Amt wirken. Der Dienst steht in der lateinischen Kirche auch verheirateten Männern ab dem Alter von 35 Jahren offen; unverheiratete Kandidaten verpflichten sich zum Zölibat. Ständige Diakone sind häufig haupt- oder nebenberuflich in Seelsorge, Sozialarbeit, Krankenhaus-, Gefängnis- oder Gemeindepastoral tätig.
Der Diakon hat nicht nur soziale, sondern ausdrücklich auch liturgische Aufgaben. In der Messfeier verkündet er in der Regel das Evangelium, kann predigen, bereitet den Altar mit vor, assistiert dem Priester, erhebt Einladungsrufe an die Gemeinde und hilft bei der Kommunionspendung. Er kann die Taufe spenden, der Eheschließung assistieren, Begräbnisse und Wort-Gottes-Feiern leiten sowie Segnungen vornehmen. Liturgisch steht der Diakon damit sichtbar für die Verbindung von Gottesdienst und Dienst am Nächsten: Wer am Altar dient, ist zugleich zum Dienst an den Menschen gesandt.
Manuel Uder, Trier