Bußsakrament

Jesus spricht während der Zeit seines öffentlichen Wirkens immer wieder Menschen die Vergebung ihrer Sünden zu (Lk 15, 20; Lk 19,1-10). Damit bricht er mit der jüdischen Vorstellung, dass nur Gott Sünden vergeben könne (Lk 15,21 f.). Nach seiner Auferstehung bevollmächtigt er die Jünger damit, ebenfalls Schuld zu vergeben: "Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert" (Joh 20, 23). Auch im Vaterunser klingt die Notwendigkeit menschlicher Vergebung an.

In der Frühzeit der Kirche wurden Gemeindemitglieder, die sich eines größeren Vergehens schuldig gemacht hatten, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Wenn sie Umkehrbereitschaft zeigten, konnten sie wieder aufgenommen werden. Einen solch öffentlichen Umgang mit Schuld und Buße behielt die Kirche in den ersten Jahrhunderten bei. Umkehrwillige wurden nach entsprechender Buße in der Osternacht wieder zur Kommunion zugelassen. Vom 6. Jahrhundert an setzte sich durch den Einfluss iroschottischer Mönche in der Westkirche ein anderes Bußverfahren durch, das schließlich zur Praxis der Privatbeichte führt. Auf dem IV. Laterankonzil (1215) wird sie einmal jährlich zur Pflicht gemacht.

Der heutige Katechismus verlangt, dass "schwere Sünden" einmal im Jahr und vor dem Empfang der hl. Kommunion gebeichtet werden. So genannte "lässliche Sünden", also kleinere Verstöße gegen die Gottesund Nächstenliebe, denen jeder Mensch sich täglich schuldig macht, sollen jedoch auch in überschaubaren Zeitabständen in die Beichte gebracht werden. Das Sakrament der Buße darf nur ein geweihter Priester spenden. Neben der Beichte kann in einer gemeinsamen Bußfeier der Einzelne seine Schuld bekennen und von ihr losgesprochen werden. In dieser Form wird der Zusammenhang mit der kirchlichen Gemeinschaft sichtbar. Das geltende liturgische Buch für das Bußsakrament heißt "Die Feier der Buße" (1974).

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