Das Messbuch sieht vor, dass nach dem Gloria der „Messe vom Letzten Abendmahl“ am Gründonnerstag die Glocken bis zur Osternacht schweigen. Viele Gemeinden pflegen den Brauch, dass auch die Orgel ab diesem Moment verstummt. In manchen Klöstern war und ist es jedoch so, dass der oder die Konventsorganist/in sogar während der gesamten Österlichen Bußzeit frei hatte/hat, weil in dieser ganzen Zeit die Orgel schwieg/schweigt.
Wir sind es gewohnt, dass wir, wo wir auch hingehen, Zivilisationsgeräuschen, einer musikalischen Dauerbeschallung und einer optisch nicht weniger „lauten“ Bilderflut ausgesetzt sind. Häufig nehmen wir das gar nicht mehr wahr, wundern uns aber darüber, dass uns Konzentration schwerfällt und wir schnell erschöpft sind. Es ist eine echte Gnade, dass vor allem Liturgie und Kirchenraum (nicht nur) in der Österlichen Bußzeit Räume eröffnen, dieser akustischen Umweltverschmutzung und visuellen Kontamination zu entgehen. Das Verhüllen der Kreuze und Bilder ab dem 5. Fastensonntag (früher „Passionssonntag“ genannt) ist unter dem Begriff „Augenfasten“ bekannt und kann helfen, durch visuellen Verzicht unsere Wahrnehmung zu schärfen. „Durch ein ‚Ohrenfasten‘ kann die Sehnsucht nach dem Lob Gottes neu entfacht werden“ (vgl. Gd 4/2023, S. 38: Editorial), wird unser inneres Ohr empfänglicher und der Festjubel an Ostern berauschender.
Mögliche Formen des „Ohrenfastens“
Im Folgenden sollen daher zum „Ohrenfasten“ in der Liturgie Impulse gegeben werden:
- Halleluja verabschieden: In der Fastenzeit entfällt das Halleluja. Lange Zeit kannte die Kirche den Brauch, das Halleluja zu „verabschieden“. Dieser kleine Ritus vor oder nach dem Evangelium am Sonntag vor Aschermittwoch könnte das „Ohrenfasten“ während der Fastenzeit eröffnen und neu den österlichen Charakter des Hallelujas bewusst machen (Vorschläge finden sich in Gd 2/2021, S. 18).
- Gemeindebegleitung: „Lasset die Posaune verstummen!“ – Zeigen Sie, dass Ihre Orgel auch „leise kann“, und spielen Sie Vorspiele und Gemeindebegleitung mit den leiseren Registern Ihrer Orgel. Am 4. Fastensonntag („Laetare“) darf dann kurz mal musikalisch etwas mehr „aufgetragen“ werden. Seien Sie vom Gründonnerstags- bis zum Osternachts-Gloria mutig und singen Sie mit der Gemeinde a cappella (anfangs am besten mit der Unterstützung einer kleinen Ansinge-Schola). Vielleicht machen auch Sie die Erfahrung, dass das Singen (auch nach Ostern) unter Umständen sogar besser und engagierter wird, wenn man es einmal nicht begleitet.
- (Orgel-)Vorspiele: Das „Ohrenfasten“ regt an, generell zu überlegen: Wozu dient das Vorspiel? Wie lang muss und wie kurz darf das Vorspiel sein, um seiner Aufgabe als Vor-Spiel gerecht zu werden? Das Messbuch schreibt zum Beispiel: „Während des Einzugs wird der Gesang zur Eröffnung gesungen.“ … – Gibt das Vorspiel ein angemessenes Singe-Tempo an? Wird in diesem Tempo auch tatsächlich gesungen?
- Solistische (Orgel-)Musik: Das überlieferte und zeitgenössische (Orgel-)Musikrepertoire bietet ein Füllhorn an meditativen/leisen Kompositionen für die Fastenzeit. Es muss also als Orgelnachspiel nicht immer der „musikalische Knaller“ sein. Spätestens ab dem 5. Sonntag der Österlichen Bußzeit könnte das solistische Orgelspiel (Kommunion, Nachspiel) komplett entfallen. Durch Stille zum Ritus der Gabenbereitung in der Eucharistiefeier kann die Gemeinde visuell an diesem Vorgang teilnehmen.
- Neue auditive Erfahrungen bescheren neben der Orgel auch andere, vor allem leise und ungewöhnliche Instrumente, z. B. Glasharmonika, Ondes Martenot, Singende Säge, Harfe, Drehleier, Celesta, Cembalo, Clavichord, Didgeridoo, Tenor-/Bass-Blockflöte, Maultrommel, Hackbrett, Steel Pan, … (https://handpan-portal.de/seltene-instrumente/) oder auch Elektronische Musik. Woher nehmen wir entsprechende Instrumentalisten? Fragen Sie Ihre/n Bezirkskantor/in oder die örtliche Musikschule – auch das Internet kennt viele Musiker/innen!
- Schola-/Kantorengesang: Die Fastenzeit könnte der Start für den Vorsänger- oder Kantorendienst in Ihrer Pfarrei sein: Statt ein Strophenlied an das andere zu reihen, schauen Sie, wer aus dem Chor oder aus der Gemeinde den Vorsinge- bzw. Kantorendienst übernehmen könnte – natürlich mit entsprechender fachlicher Anleitung. Durch die vielfältigen Wechselgesänge des „Gotteslob“ (Vorsänger/in, zwei- bis mehrköpfige Schola) und den Vortrag des Antwortpsalms können alle in einen musikalischen Dialog treten. Ein Dialog ist dann möglich, wenn der/die Kantor/in nur diejenigen Teile singt, die ihm/ihr wirklich zukommen! – Wo der Kantorendienst bereits etabliert ist, könnte der Antwortpsalm auch mal ohne Orgelbegleitung vorgetragen werden („Ohrenfasten“!). Beim Kehrvers kann die Orgel dann wieder mitspielen, oder auch nicht – Letzteres als Vorübung für die Kartage.
- Neue Gesänge: „Ohrenfasten“ kann auch bedeuten, neben dem Gewohnten Neues zu „erhören“: Singen Sie unbekannte Strophen von bekannten Liedern. Durchforsten Sie das Gebet- und Gesangbuch nach noch unbekannten (Fasten-)Gesängen; eine Schola kann helfen, diese in der Gemeinde einzuführen. Gehen Sie sparsam vor: lieber ein bis zwei neue Gesänge für die Fastenzeit aussuchen und diese immer wieder singen, statt mit zu vielen neuen Gesängen der Gemeinde diese „Fastensuppe“ zu versalzen!
„Ohrenfasten spezial“
An dieser Stelle seien noch einige nicht unmittelbar musikalische, aber doch bedenkenswerte Denkanstöße zum „Ohrenfasten“ angeführt:
- Sind die Vorbereitungen bis spätestens 15 Minuten vor dem Gottesdienst abgeschlossen? Die Kredenz bestückt, die Bücher ausgelegt, die Kerzen entzündet, das Licht eingeschaltet, Ruhe eingekehrt, …?
- Kann man im Pfarrblatt thematisieren, dass vor Beginn des Gottesdienstes Gespräche (zumal über Bankreihen hinweg) eine schlechte Voraussetzung für innere Einkehr sind?
- Kann die Sakristeitür bis zum Einzug geschlossen bleiben? Es sind nicht immer sakrale Gespräche, die da in die Kirche dringen.
- Mit wieviel Contenance kann das Fahnden in der Kirche nach einem/einer Ersatz-Lektor/in oder Ersatz-Kommunionhelfer/in unmittelbar vor dem Gottesdienst vonstatten gehen?
- Wenn wenige Gläubige im Gottesdienst erwartet werden: Kann man diese einladen, sich in den vorderen Bankreihen oder mit Stühlen um den Altar zu versammeln? (Vielleicht kann dann sogar das Mikrofon einmal ausgeschaltet bleiben.) Communio kann wirken, das Aufeinanderhören funktioniert und das gemeinsame Singen fällt leichter.
- Braucht jeder Gottesdienst die gleiche volle („laute“) Beleuchtung? Wie viel Licht muss, wie wenig kann eingeschaltet sein?
- Hat das Mikrofon einen ausreichenden Abstand zum Zelebranten bzw. hält der Zelebrant ausreichenden Abstand zum Mikrofon, sodass sein engagiertes Mit-Singen der Gemeindegesänge die Gemeinde (und Orgel …) nicht übertönt?
- Könnte das „Ohrenfasten“ Gelegenheit bieten, die Gebetsstille nach den Gebetseinladungen (Orationen, Fürbitten) und die Stille nach Homilie und Kommunion einzuführen bzw. neu zu entdecken?
- Manche Orgeln haben einen recht geräuschvoll arbeitenden Gebläsemotor: Was passiert, wenn man ihn während Homilie und Hochgebet ausschaltet? (Erneutes Einschalten erst, während die Gemeinde wieder gemeinsam laut betet!)
- Was geschieht, wenn Sie als Chorleiter/in nach dem Ende eines Chorstücks durch das Hochhalten der Hände die musikalische Spannung fortsetzen und der Chor erst nach dem Sinken der Hände das Notenblatt ohne Rascheln in der Notenmappe verstaut?
- Gibt es den Brauch, nach dem Gloria des Gründonnerstags Holzklappern statt Schellen und Gong zu verwenden? Schließlich sind die großen Glocken „nach Rom geflogen“ – wohin sie auch den Orgelschlüssel mitgenommen haben.
- Zwischen den Gottesdiensten: Herrscht in der Kirche Stille? Gibt es (abstellbare) Geräusche oder gar „Musik aus der Dose“, die diese verhindert? – „Töne von Stille, heilige Halle!“
- Kann das liturgische „Ohrenfasten“ zu Hause nachwirken? Bei den Mahlzeiten mal keine Radiomusik oder Videos von Fernseher oder Handy; Handy stumm stellen; Bibellektüre im Stillen; im Wald spazieren gehen (Stille, Vogelgezwitscher, Laubrascheln, Wind in Blättern); Besuch der stillen, leeren Kirche …
Bei all dem „sauren Verzicht“ in der Fastenzeit kann das „Ohrenfasten“ vielleicht zu einem echten und die Fastenzeit versüßenden „Genuss ohne Reue“ werden!
Ein feierliches musikalisches Beenden des „Ohrenfastens“ bietet Gd 6–7/2023, S. 68 (Abschnitt „Ostersonntag: Feier der Osternacht“).
Vergleiche zum vorstehenden Artikel auch das Rundschreiben „Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung“ vom 16. Januar 1988 (Paschalis sollemnitas, in: Notitiae 24 [1988]) die Nummern 17, 25 und 50. Das Rundschreiben ist ebenfalls enthalten in: Die Messfeier – Dokumentensammlung (Arbeitshilfen 77), die bei der Deutschen Bischofskonferenz kostenlos heruntergeladen werden kann unter dem Kurzlink https://kurzlinks.de/snhf.