Würdig und attraktiv

Für den Einsatz populärer Band-Musik im Gottesdienst – kurz „Neues Geistliches Lied“ – spricht nicht nur ihre Beliebtheit. Auch aus liturgietheologischer Sicht spricht vieles dafür, sie künftig stärker zu fördern.

Jugendliche Sängerinnen einer Band im Gottesdienst
Eine lebendige Liturgie mit Neuem Geistlichen Liedgut und jungen Stimmen: Band-Musik im Abschlussgottesdienst des „28. Festivals religiöser Lieder“ auf Burg Feuerstein durch den Kurs „Die Teenieband“.© Andreas Schmidt, Fürth

Ein bundesweiter Kreis von Fachleuten für das „Neue Geistliche Lied“ (NGL) aus nahezu allen Diözesen Deutschlands hat im Jahr 2018 ein Impulspapier veröffentlicht, über das in dieser Zeitschrift bereits berichtet wurde (www.NGL-heute.de). Es ist in einem mehrjährigen Reflexionsprozess aus den Praxiserfahrungen mit NGL sowie aus grundsätzlichen Überlegungen entstanden. Davon ausgehend will der folgende Beitrag das NGL liturgietheologisch würdigen, um es zusammen mit seiner pastoralen Relevanz, die unbestritten ist, auf zwei sichere Füße zu stellen und es so als relevanten Beitrag für die Zukunft von Kirche und Gottesdienst auszuweisen.

Mehr als altbekannte Lieder

Im genannten Impulspapier wird der Terminus NGL sehr weit verstanden, nämlich als Oberbegriff von nicht nur altbekannten Liedern, die evtl. schon im „Gotteslob“ stehen, sowie aktuellem NGL, sondern auch von Christlicher Popmusik, Lobpreis/Praise & Worship, Gospel, Rap, elektronischer Musik und weiteren Spielarten popularmusikalischer Prägung. Diese Dehnung des Begriffs liegt in der Tatsache begründet, dass sich in den letzten 50 Jahren nach dem Aufkommen des NGL kein Bruch ereignet hat, sondern eine fortlaufende Weitung der Stilvielfalt.

Die Päpste seit Johannes Paul II. hatten und haben nicht nur keine Berührungsängste, sondern nutzen NGL und Popmusik pastoral und liturgisch aktiv. Der Vatikan sieht in Pop und Rock eine Inspirationsquelle für geistliche Musik. Kardinal Gianfranco Ravasi, der Präsident des Päpstlichen Kulturrates, lässt sich zitieren mit den Worten: „Natürlich hat liturgische Musik eine besondere Form. Aber sie kann auch von Pop und anderer Musik stimuliert werden.“ Papst Franziskus selber sprach sich am Rande eines Kongresses zu den Beziehungen zwischen Kirchenmusik und Gegenwartskultur für moderne Sakralmusik aus: Es geht darum, „dass die geistliche Musik und die Kirchenmusik vollständig inkulturiert werden in der künstlerischen und musikalischen Sprache der Gegenwart“.

Nicht nur im aktuellen Pontifikat kann eine solche Wertschätzung von moderner, populärer Musik wahrgenommen werden. Johannes Paul II. hat bereits 1997 in Bologna zusammen mit dem US-amerikanischen Musiker Bob Dylan auf der Bühne gestanden, eine Katechese zu dessen Hit „Blowin’ in the Wind“ gehalten und bekräftigt, dass populäre Musik ein Mittel der Verkündigung sei. Papst Benedikt XVI. war sowohl die Vielfalt der Kirchenmusik ein wichtiges Anliegen als auch die Konzilsforderung nach adäquater Musik für den Gebrauch in den Gemeinden vor Ort.

Das NGL bietet solch singbares Liedgut für die Gemeindeliturgie. Es nimmt die musikalischen Anregungen der Pop- und Rockmusik auf und transformiert sie in liturgische Gesänge. In der Fülle der neuen Lieder gibt es einen großen Schatz an schlichten, aber kunstvollen NGL, die allen kirchlichen Ansprüchen genügen. Um ihn zu heben, braucht es sachkundige Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, Liturginnen und Liturgen mit einem geschulten Blick für niveauvolle Kompositionen mit geeigneten Texten.

NGL als Musik der Völker

Die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils öffnete die Kirchenmusik und würdigte insbesondere die Lieder der Völker in all ihrer Vielfalt (SC 37 und 119). Die Musik in den Missionsgebieten, die die Konzilsväter im Blick hatten, ist jene Musik, auf der Pop und Rock aufbauen. Ihr sollen gebührende Wertschätzung entgegengebracht und angemessener Raum bei der Anpassung der Liturgie gewährt werden (SC 119).

Das NGL ist die vom Konzil geforderte Inkulturation des Kirchenliedes in die musikalische Realität zeitgenössischer Lebenswelten in den deutschsprachigen Ländern. Die popularmusikalische Adaption im NGL greift die Musikidiome der Völkerwelt auf. Besonders seine rhythmische Struktur verdankt sich der Öffnung gegenüber afroamerikanischen Musikstilen. Musiktheoretisch gesprochen orientiert es sich nicht primär am Takt, sondern am Elementarpuls als bestimmender Größe.

Der Reichtum der europäischen Musiküberlieferung darf darüber natürlich nicht verloren gehen. Vielfalt und Güte der Kirchenmusik schließen sich keineswegs aus. Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker haben die Aufgabe, für niveauvollen Gesang entsprechend den unterschiedlichen Bedürfnisse vor Ort zu sorgen (SC 121).

Wortgebundenheit des NGL

Der Gregorianische Choral, der laut Konzil eine Vorrangstellung haben soll (SC 116), verkörpert das Prinzip der strengen Wortgebundenheit, die sich alle Kirchenmusik zum Maßstab nimmt. Die Beachtung eines gelungenen Wort-Ton-Verhältnisses ist ein Gütekriterium bei allem liturgischen Gesang.

Neue Geistliche Lieder im Kontext von Liturgie bringen dabei keine schlechte Voraussetzung mit, da sie durch ihre Orientierung an der Popularmusik ebenfalls engen Kontakt zu den Affekten der aktuellen Sprache haben. Ihre dem Sprechduktus nachempfundenen Melodien, die je nach Stilistik bis hin zum rhythmisch-musikalischen Rezitieren reichen (so im Hip-Hop oder Rap), transformieren auf ihre Weise die Wortgebundenheit traditioneller Kirchenmusik in die heutige Zeit.

Tätige Teilnahme mit NGL

Die Erneuerung der Liturgie, wie das Konzil sie angestoßen hat, fordert die volle, tätige und gemeinschaftliche Teilnahme der Gemeinde (SC 21). Besonders die Kirchenmusik und hier gerade die neuen Vertonungen sollen die participatio actuosa der ganzen Gemeinde fördern (SC 121).

Diese Vorstellung der aktiven Beteiligung aller in Gesang und musikalischer Aktion ist Grundanliegen des NGL. Es ist erwachsen aus dem Antrieb, mit der Erneuerung der musikalischen Sprache das ganze christliche Volk stilistisch zu erreichen und zum Singen und Spielen zu animieren. Die fortwährende Gründung von NGL-Bands und -Chören belegt dieses Bestreben zur tätigen Teilnahme mit Neuen Geistlichen Liedern.

Das NGL greift auch die Anforderung der Liturgiekonstitution auf, dass jeder all das, aber auch nur das tun möge, was ihm aus der Natur der Sache zukommt (SC 28), um einen Aktionismus in der Liturgie zu vermeiden. Die verbreitete Praxis der Rollendifferenzierung beim Musizieren von NGL trägt diesem Anliegen Rechnung, die musikalischen Aufgaben auf Gemeinde, Vorsänger, Chor und Instrumentalisten aufzuteilen. Auch das Hören des gesungenen Wortes (z. B. beim Solovortrag von Liedstrophen) und das Einschwingen in das Gehörte sind legitime Formen einer erfüllten Teilhabe. Differenzierungen entsprechend der liturgischen Situation lässt auch das NGL-Repertoire zu.

Wenn dem NGL vorgeworfen wird, es sei mitunter zu kompliziert zum Mitsingen, dann lohnt sich ein differenzierteres Hinschauen. Häufig besteht die Schwierigkeit, die Rhythmen gleich mitzuvollziehen, besonders in den Gemeinden, die schleppendes Singen gewohnt sind, wofür es viele Ursachen geben kann: überakustische Kirchen, Mängel am Instrument etc. Ein akzentuiert rhythmisches Orgelspiel könnte hier für Abhilfe sorgen. Zudem lässt sich durch die Omnipräsenz von Popmusik in unserer Gesellschaft inzwischen ein Kulturwandel erkennen, der die rhythmischen Fähigkeiten auch der Gottesdienstteilnehmer/ innen anhebt. Den rhythmischen Puls zu vermitteln, ist gemeinsame Aufgabe und Herausforderung an die Professionalität sowohl der klassischen Kirchenmusik als auch des NGL.

Liturgiehistorische Würdigung des NGL

Historisch betrachtet steht das NGL unter dem großen Bogen der Kontinuität in der katholischen Liturgiegeschichte. Liedaufbrüche wie nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil waren mit ähnlichen musikalischen Mitteln (Einzelsätze mit Tropierungen) schon für das ganze Mittelalter charakteristisch. Wie damals das Trienter Konzil als Wegweiser für Würde und Verständlichkeit der Kirchenmusik so hat auch das Zweite Vatikanische Konzil das Liedschaffen gefördert: Die Gemeinde wurde wieder zur entscheidenden Trägerin der liturgischen Gesänge, die für den Ritus nicht mehr nur begleitend waren, sondern konstitutiv. Das NGL bietet einen reichen und stetig wachsenden Fundus an Liedern, die die liturgischen Ideale des Zweiten Vatikanischen Konzils verkörpern.

Communio-Ekklesiologie und NGL

Band-Musik mit Neuen Geistlichen Liedern ist in prophetischer Weise eine Realisation von Kirche als Volk Gottes, dem zentralen ekklesiologischen Akzent des Zweiten Vatikanischen Konzils. Jeder Mitwirkende aus den Reihen der Getauften hat mit seinem Instrument, seiner Stimme eine eigene Funktion in der Band, ein besonderes Talent, das er einbringt. Diese einzelnen Musikerinnen und Musiker kooperieren miteinander – rhythmisch, harmonisch, menschlich –, damit die Lieder gut zusammenklingen. Das Arrangement ist dabei von zentraler Bedeutung. Die musikalische Kooperation basiert auf dem gemeinsamen Groove, an dem alle mitwirken. Er ist der Elementarpuls, die Microtime (innerer Rhythmus), die den Song zusammenhält und die Musik erst spannend macht.

Wenn wir Liturgie feiern, können wir uns an den Musikerinnen und Musikern der Band ein Beispiel nehmen, die den Ablauf, die Form, natürlich beherrschen, bei denen sich das Entscheidende aber in den Zwischentönen abspielt, im Hinhören aufeinander, im Mitmenschlichen sozusagen. Hier wirkt der Geist, der uns als Gemeinde Communio-Kirche sein lässt und in die Gemeinschaft mit Gott führt.

Das NGL ist ein begeisternder, pastoral bedeutsamer und liturgisch wertvoller Teil der Kirchenmusik. Papst Franziskus sieht für die Evangelisierung ein großes Potential in einem solch unkonventionellen „Weg der Schönheit“, der aktuell für viele Menschen besonders attraktiv geworden ist (vgl. Evangelii gaudium, Art. 167). Es ist wünschenswert, dass sich flächendeckend der Mut durchsetzt, Kirchenbands und ihr Liedgut – das NGL im weiten Sinne – für die Zukunft von Kirche und Gottesdienst stärker zu fördern.

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