Humanistische Wertevermittlung in der öffentlichen Schule
Warum Bekenntnisunterricht?
Es gehört zum Auftrag öffentlicher Schulen, zur Persönlichkeitsentwicklung der Schüler*innen beizutragen. Umgesetzt wird dieser Auftrag vornehmlich im Rahmen eines Bekenntnisunterrichts, in dem bestimmte Werte als die richtigen vermittelt werden. Die Frage nach den richtigen Werten ist keine Sachfrage, sondern eine Frage der persönlichen Überzeugung – deswegen können Werte im Sachunterricht, worunter auch das Ersatzfach Ethik fällt, nicht sinnvoll vermittelt werden. Für eine erfolgreiche Wertevermittlung ist der Bekenntnisunterricht mit einem entsprechend qualifizierten Lehrkörper unumgänglich – nebenher oder bekenntnisfrei lässt sich diese zentrale Aufgabe nicht erfüllen.
Welche Werte, welches Bekenntnis? Nicht der Staat entscheidet, sondern die Menschen.
Welche Werte in den öffentlichen Schulen vermittelt werden sollen, kann nicht von Staats wegen entschieden werden. Das verbietet seine sehr gut begründete Neutralitätspflicht in religiösen und weltanschaulichen Fragen. Es ist die Entscheidung der Eltern, in welchen Bekenntnisunterricht die eigenen Kinder gehen sollen – später entscheiden die Schüler*innen dann selbst. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass diese Entscheidungen umgesetzt werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Bekenntnisunterricht für säkulare, humanistisch eingestellte Menschen fehlt – ist aber möglich!
Es gibt wenige Ausnahmen, aber in den meisten Bundesländern fehlt ein öffentlich eingerichteter Bekenntnisunterricht für nichtreligiöse Menschen. In einer Zeit, in der die Gesellschaft immer säkularer wird, sollte es gleichrangige Alternativen zum klassischen Religionsunterricht geben. Denn auch nichtreligiöse Menschen sind von bestimmten Werten überzeugt und stehen für sie ein. Der Humanismus bietet als Weltanschauung die Grundlage für ein entsprechendes Bekenntnis und er ist in Deutschland auch hinreichend organisiert, um die Trägerschaft eines Humanistischen Unterrichts übernehmen zu können.
Über das Buch
Im vorliegenden Buch werden die (verfassungs)rechtlichen Grundlagen des Humanistischen Unterrichts diskutiert und seine historischen Vorgänger in Bayern und Berlin dargestellt. Schließlich wird die heutige Praxis eines solchen Unterrichts am Beispiel von Rheinland-Pfalz dargestellt, um seine Inhalte und die Haltung der Lehrperson deutlich zu machen.