Wer im Kita-Alltag singt, Musik macht oder tanzt, braucht sich um Lizenzen für die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nicht zu sorgen. Solange die Fachkräfte mit den Jüngsten im geschützten Rahmen und während der Betreuungszeit musizieren, ist dies kostenfrei.
Geringe Gebühren können lediglich für Notenkopien oder Liedzettel anfallen. In Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg bestehen Pauschalverträge mit der GEMA, sodass Kindertagesstätten in diesen Bundesländern keine zusätzlichen Anmeldungen für Notenkopien vornehmen müssen. In allen anderen Bundesländern unterstützt die VG Musikedition Kitas mit Kopierlizenzen, um den Zugang zu Liedmaterial zu vereinfachen (s. INFO).
Auch wenn die Einrichtung ihre Türen für ein kleines Fest öffnet, kann die Musiknutzung u. U. lizenzfrei sein. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmerkreis auf die Familien (Eltern, Geschwister und Großeltern) der Kita-Kinder beschränkt bleibt, der Eintritt frei ist und keine Künstlerhonorare gezahlt werden. Außerdem muss der soziale oder pädagogische Zweck im Vordergrund stehen.
INFO
VG Musikedition
Informationen zur Anmeldung bei der VG Musikedition finden Sie in der Rubrik „Kopien von Liedtexten und Noten in der Kita“ auf www.vg-musikedition.de
Adventsfeiern: Wann wird’s offiziell?
Wenn aus der kleinen Feier jedoch ein großes Event mit Eltern, Großeltern und weiteren Gästen wie Tanten, Onkeln oder Freunden wird, gelten andere Regeln. Das betrifft Anlässe wie den „Tag der offenen Tür“ oder die Adventsfeier, bei der die Kinder ihre Lieblingslieder vor Eltern und Freunden präsentieren.
Sobald die Veranstaltung öffentlich ist, also auch Gäste außerhalb des Kita-Kreises eingeladen sind, braucht es dafür eine Lizenz der GEMA.
Die Vergütung ist überschaubar und richtet sich nach der Raumgröße. Für eine Adventsfeier in einem 100 m² großen Raum mit freiem Eintritt liegt sie bspw. zwischen 23,44 und 35,16 Euro. Die Lizenz kann die Kita einfach online beantragen auf
(www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder/veranstaltung).
So bleibt die Musiklandschaft lebendig und die Urheberinnen und Urheber werden für ihre Texte und Kompositionen fair entlohnt.
Welche Lieder sind frei?
Viele klassische Laternen- und Weihnachtslieder wie „St. Martin“ oder „O Tannenbaum“ sind schon so alt, dass sie als gemeinfrei gelten und daher kostenfrei nutzbar sind. Moderne Hits wie „In der Weihnachtsbäckerei“ oder Bearbeitungen von Klassikern sind aber urheberrechtlich geschützt – hier fallen Lizenzen an. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft vorab, ob eine Lizenz nötig ist (www.gema.de/portalrepertoiresuche).
Mit ein wenig Vorbereitung steht einer stimmungsvollen und rechtssicheren Adventsfeier nichts im Wege. So können Kinder, Eltern und das Kita-Team gemeinsam die Vorweihnachtszeit genießen.