In seiner Stellungnahme macht der stellvertretende Ministerpräsident, Familienminister Joachim Stamp, auf die Notwendigkeit von verstärkten Anstrengungen zum Kindesschutz aufmerksam. Dabei bezieht er sich auf Fälle in der jüngeren Vergangenheit und weist auf bessere Kooperation, einheitliche Mindeststandards und Qualitätssicherung hin. Sämtliche Maßnahmen zielen darauf, dass Kinder und Jugendliche auch zukünftig sicherer aufwachsen könnten.
Gesetzentwurf: Inhaltliche Eckpfeiler
- Jugendämter richten sich nach Mindeststandards, um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen umzusetzen (§ 8a SGB VIII)
- Durchführung von landesweiten Qualitätsentwicklungsverfahren in allen Jugendämtern
- Einrichtung einer neuen Stelle zur Qualitätsberatung hinsichtlich der Kinderschutzpraxis in den Jugendämtern
- Aufbau von fachübergreifenden Netzwerken
- Integration von Leitgedanken zu Kinderschutzkonzepten in Institutionen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
- Qualifizierungsangebot für Fachkräfte
- Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und Wertschätzung ihrer Meinung
Erstmals finanzielle Mittel für den Kinderschutz gesetzlich verankert
Mit den Maßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen finanzielle Mittel für den Kinderschutz erstmals gesetzlich bereit gestellt. Für die Realisierung des Gesetzesentwurfs rechnet das Land Nordrhein-Westfalen in den kommenden drei Jahren mit insgesamt rund 224 Millionen Euro.
Die Landesregierung und Fachverbände sind einer Meinung, dass auch zukünftig weiter am Kinderschutz gearbeitet werden müsse. So sei dieser Gesetzesentwurf ein Meilenstein mit Blick auf einen generellen rechtlich verankerten Kinderschutz. Um das Gesetz stetig weiterzuentwickeln, stehe die Landesregierung im Austausch, sowohl mit Kindern und Jugendlichen selbst, als auch mit Wissenschaft, Kommunen, Trägern und Verbänden. Bundesweit nimmt Nordrhein-Westfalen damit die Spitzenposition im Hinblick auf die Förderung und Sicherung der Kinderrechte ein.
Der Gesetzesentwurf kann hier nachgelesen werden.
Quelle:
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen | Meldung vom 26.01.2022