Priesterweihe

Die Priesterweihe gehört zu den Weihesakramenten (wie Bischofs- und Diakonenweihe). Durch sie werden Männer dazu beauftragt, den Bischof einer Diözese im Dienst an den ihm anvertrauten Gläubigen in den einzelnen Gemeinden zu unterstützen bzw. als Angehörige einer Ordensgemeinschaft für diese als Priester tätig zu sein.

Die Priesterweihe wird vom Bischof im Rahmen einer Eucharistiefeier gespendet. Nach der Homilie legen die Kandidaten ihr Versprechen ab. Die Gemeinde singt die Allerheiligenlitanei. Dann legen der Bischof und alle anwesenden Priester den Kandidaten die Hände auf zum Zeichen der Übertragung der Amtsvollmacht kraft des Heiligen Geistes und als Ausdruck der Aufnahme in das Presbyterium (griech. Gemeinschaft der "Ältesten"). Anschließend wird den Kandidaten das Messgewand (Kasel) angelegt. Der Bischof salbt ihre Hände mit Chrisam als Zeichen ihres Dienstes am Altar und überreicht ihnen Patene (= Hostienschale) und Kelch. Der Weiheritus wird mit dem Friedenskuss, den der Bischof und die Mitbrüder mit den Neugeweihten tauschen, besiegelt.

Bei der folgenden Eucharistie konzelebrieren die Neupriester gemeinsam mit dem Bischof. Der genaue Ritus der Priesterweihe ist im Pontifikale I (1994) verzeichnet. Der Termin der Priesterweihe sollte so gelegt sein, dass viele Mitglieder ihrer Gemeinden teilnehmen können.
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