Kirchenmusik

Mit dem Begriff „Kirchenmusik“ wird alle Musik im und zum Gottesdienst bezeichnet. Hierunter fallen die Gregorianik, einstimmiger Gesang, ein- und mehrstimmiger Chorgesang mit und ohne Instrumentalbegleitung als auch Instrumentalmusik.

Kirchenmusik ist keine Beigabe zum Gottesdienst, also nicht nur ein schmückender Rahmen für denselben. Sie ist selbst Gottesdienst, wobei sie Sinnebenen der liturgischen Feier, v. a. Emotionen, zum Ausdruck bringt, die Worte allein nicht wiedergeben können. Jede Epoche brachte neue kirchenmusikalische Strömungen hervor: Seit dem frühen Mittelalter galt der einstimmige, unbegleitete (gregorianische) Choral als die der Liturgie angemessene Musik. Im Laufe des Mittelalters fanden die Orgel und andere Instrumente sowie die Mehrstimmigkeit (Polyphonie) Eingang in die Gottesdienste. Später kamen der Volksgesang und das Kirchenlied hinzu, die man von den Kirchen der Reformation übernahm. Die Barockzeit brachte schließlich die großen Konzertmessen hervor. Die Kirchenmusik der Gegenwart ist gekennzeichnet durch viele Experimente, z. B. Jazz- und Rockmessen. In den gottesdienstlichen Alltag Einzug gehalten hat das sog. Neue Geistliche Lied (NGL), eine von der Populärmusik beeinflusste Liedgattung.

Ein musikalisch lebendiger Gottesdienst bedarf gut ausgebildeter Kirchenmusiker/innen, die aus dem großen Schatz der Kirchenmusik Altes und Neues in einer der liturgischen Versammlung angemessenen Weise auswählen.

Manuel Uder, Trier

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