Basilika

  1. Aus dem Griechischen (stoà basílike = Königshalle) stammende Bezeichnung für einen seit der Antike üblichen Kirchenbautyp, der sich aus der römischen Markt- und Gerichtshalle entwickelte. Bei einer Basilika handelt es sich um einen Langbau, bestehend aus einem Haupt- und zwei Seitenschiffen, wobei das Hauptschiff höher und breiter ist und eine Fensterzone (= Obergaden) aufweist. Durch Säulen- oder Pfeilerreihen sind die Seitenschiffe zum Hauptschiff hin geöffnet.
  2. Eine Kirche, die nach dem Kirchenrecht mit besonderen Privilegien und entsprechend den Stadtkirchen des römischen Bischofs, den Patriarchalbasiliken, mit Papstthron und Papstaltar ausgestattet ist. Der Titel "basilica minor" wird einer Kirche zuteil, die sich durch besondere bauliche, pastorale und liturgische Bedeutung auszeichnet und eng mit Rom verbunden ein Zentrum des kirchlichen Lebens bilden soll.
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