Basilika hat im kirchlichen Sprachgebrauch zwei unterschiedliche Hauptbedeutungen: Zum einen bezeichnet der Begriff eine bestimmte Bauform von Kirchen, zum anderen einen spziellen Ehrentitel. Das Wort stammt vom griechischen stoá basiliké („Königshalle“) und ging über die römische Antike in die christliche Tradition ein.
1. Basilika als Bauform
Als architektonischer Begriff meint Basilika einen längsgerichteten Hallenbau, der sich aus römischen Markt- und Gerichtshallen entwickelte. Seit der Spätantike wurde dieser Typus für Kirchenbauten verwendet. Kennzeichnend sind ein höheres und breiteres Mittelschiff sowie niedrigere Seitenschiffe, die durch Säulen- oder Pfeilerreihen vom Hauptschiff getrennt sind. Über den Seitenschiffen liegt meist eine Fensterzone des Mittelschiffs, der sogenannte Obergaden, durch den Licht in den Innenraum fällt. Dieser Bautyp prägte die Kirchenarchitektur bis ins Mittelalter hinein und wurde im Historismus (Neo-Stile) vielfach wieder aufgegriffen.
2. Basilika als Ehrentitel
Im kirchenrechtlichen Sinn ist Basilika ein vom Papst verliehener Titel für Kirchenbauten von besonderer Bedeutung. Man unterscheidet die großen Papstbasiliken in Rom mit ihrer herausgehobenen kirchengeschichtlichen Stellung (Basilicae maiores) sowie zahlreichen Basilicae minores in aller Welt. Der Titel basilica minor wird Kirchen verliehen, die sich durch die darin gefeierte Liturgie, durch ihre Wallfahrtstradition, durch ihr geschichtliches Gewicht oder durch ihre pastorale Ausstrahlung auszeichnen. Der Titel bringt eine enge Beziehung zur Kirche von Rom und zum Papst zum Ausdruck. Dies zeigt sich in besonderen Privilegien, etwa dem Gebrauch der päpstlichen Insignien Tintinnabulum (Glocke) und Umbraculum (Schirmchen), in der hervorgehobenen Feier bestimmter päpstlicher Gedenktage sowie im Anspruch, die Liturgie in vorbildlicher und festlicher Weise zu pflegen.
Beide Bedeutungen – Basilika als Bauform und als Ehrentitel – sind voneinander unabhängig. Eine Kirche kann architektonisch eine Basilika sein, ohne den kirchenrechtlichen Titel zu tragen. Umgekehrt kann eine Pfarr- oder Wallfahrtskirche zur Basilica minor erhoben werden, auch wenn sie nicht dem klassischen basilikalen Typus entspricht.
Manuel Uder, Trier