Forum Weltkirche. Zeitschrift für kontextuelle Theologien 6/2016

Heft 6/2016Schwerpunkt: Religionsfreiheit

Inhalt

Im Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Aber es dauerte noch fast zwanzig Jahre, bis im Dezember 1966 die ersten völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtskonventionen folgten: der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. In diesem Heft beleuchtet Theodor Rathgeber die Vereinbarungen aus der Perspektive der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Erst diese Verträge, die von den Staaten unterzeichnet und ratifiziert werden müssen, machen es Menschen – zumindest formal – möglich, ihre Menschenrechte auf dem Rechtsweg einzufordern. Dass diesem rechtlichen Einspruch enge Grenzen gesetzt sind, sei es durch die geringen Mittel, die den Armen und Entrechteten zur Verfügung stehen, sei es durch Gewalt und politische Willkür, machen die Berichte aus Thailand und Bolivien deutlich. Sie erinnern daran, dass es Aufgabe von Christinnen und Christen ist, sich für die Menschenrechte einzusetzen. Das Menschenrecht Religionsfreiheit ist ihnen dabei ein besonderes Anliegen angesichts der Situation bedrängter Christen in Syrien, Nigeria oder Vietnam. Wenn sich Christen ihren bedrängten Geschwistern im Glauben besonders verbunden wissen, dann steht gleichzeitig außer Frage, dass das Menschenrecht Religionsfreiheit für alle Menschen gilt, egal, welchen Glauben sie haben.

Jenseits der weltlichen Instanzen haben Christen eine weitere Möglichkeit zu klagen. Sie können ihre Klage im Gebet vor Gott bringen, auch stellvertretend für andere Menschen, die verfolgt und bedrängt sind und ihrer Rechte beraubt werden. Das Gebet ist dabei nicht das letzte Mittel. Denn Gott ist nicht nur die letzte Instanz, sondern auch der erste Anwalt für die Rechte der Menschen.