Zur Reform der Römischen KurieAnregungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht

Die Römische Kurie soll einmal aus anderen Perspektiven betrachtet werden. Ich will versuchen, Erkenntnisse aus dem unternehmerischen Wissens- und Erfahrungsschatz sinngemäß auf die römisch-katholische Kirche anzuwenden. Die dem Papsttum angehörigen Behörden haben im Lauf der Geschichte oft die Strukturen von weltlichen Regierungen kopiert. Von weltlichen Erfahrungen zu lernen ist also nicht gegen die Tradition des Vatikans, sondern alte Tradition. Die heutige Kirche kann auch von Managementexperten etwas lernen.

Weltkirche und Weltkonzern

Die Kirche ist kein Unternehmen (obgleich auch schon von einem "pastoralen Dienstleistungsunternehmen" die Rede war); die Weltkirche ist kein Weltkonzern. Und doch gibt es Parallelen zwischen Weltkirche und Weltkonzern: So könnte man analog zum Konzern die römisch-katholische Kirche als eine Zusammenfassung von Orts- und Teilkirchen zu einer kirchlichen Gemeinschaft unter einheitlicher Leitung bezeichnen. Für Konzern und Kirche gilt gleichermaßen der Grundsatz: Einheit in der Vielfalt.

Zwischen Weltkirche und Weltkonzern gibt es somit folgende Gemeinsamkeiten: Es sind beides Systeme, die in unterschiedlichen Umwelten tätig sind, eine einheitliche Leitung kennen, eine hierarchische Struktur aufweisen, einen Weg zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung der Entscheidungsprozesse finden müssen und mit der Bürokratie zu kämpfen haben. Die Unterschiede liegen vor allem darin, daß die Kirche nicht nur eine gesellschaftliche Veranstaltung ist; sie ist nach ihrem Verständnis göttlichen Ursprungs und hat einen göttlichen Auftrag.

Die heutige Kurie - ein Produkt der Geschichte, nicht der Managementtheorie

Die Römische Kurie läßt sich mit einem alten verwinkelten Gebäude vergleichen, dem im Lauf der Zeit Anbauten unterschiedlichster Baustile beigefügt und dessen Fassaden von Zeit zu Zeit neu gestrichen wurden, ohne daß es je einer Gesamtrenovation unterzogen worden wäre.

Die Anfänge der Kurie finden sich in den letzten Jahrhunderten des ersten Jahrtausends, als eine kleine Zahl von Personen den Bischof von Rom bei der Bewältigung von Verwaltungs- und Schreibarbeiten unterstützte. Ein erster Zentralisierungsschub zeichnete sich in der zweiten Hälfte des 11. und im 12. Jahrhundert ab, als mit der Reform Papst Gregors VII. eine Machtverlagerung zum Konsistorium der Kardinäle erfolgte. Damit ging ein Personalzuwachs der Kurie einher; kam doch zu den sich ständig ausweitenden Kernfunktionen, besonders der Finanzfunktion, noch eine gerichtliche Appellationsinstanz hinzu. Der Nepotismus der Renaissancepäpste stützte die absolutistischen Bestrebungen einer päpstlichen Monarchie. Die Reform Papst Sixtus' V. von 1588 teilte das Konsistorium in Fachbereiche unter Leitung von Kardinälen, sogenannten Kongregationen, ein, was die Kurie zu einem schwer durchschaubaren bürokratischen Gebilde machte, das sich immer mehr mit der monarchischen Spitze, dem Papst, identifizierte.

Im 19. Jahrhundert reduzierte der Verlust des Kirchenstaates die römisch-katholische Kirche auf ihre geistlichen Dimensionen, und das Erste Vatikanische Konzil erklärte wie zur Kompensation für den Verlust der weltlichen Macht das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes in Glaubens- und Sittenfragen. Die Reform Papst Pius' IX. begnügte sich mit der Auflösung obsolet gewordener Kongregationen und mit der Schaffung der Sakramentenkongregation, die sich gegen die um sich greifende Säkularisierung der Ehe wehren sollte. Das Staatssekretariat wurde zum eigentlichen Interventionsorgan des Papstes. Das Zweite Vatikanische Konzil selber konnte keine Kurienreform in die Hand nehmen, weil sie sich der Papst als seine eigene Sache vorbehielt. In den Jahren 1967 und 1968 ging Papst Paul VI., selber ein Mann der Kurie, an eine Kurienreform. Diese brachte zwar eine Unmenge von Umbenennungen, Kompetenzbereinigungen, Zusammenlegungen und Teilungen mit sich, aber keine Strukturreform. Auch Papst Johannes Paul II. gelang keine eigentliche Kurienreform. Erfolgreicher waren seine Bemühungen um die Finanzen des Vatikans, die im Nachgang zu den bekannten Skandalen zu Beschlüssen über eine bessere Kontrolle des Finanzgebarens und eine größere Offenlegung der Rechnungslegung führten.

Heute setzt sich die Römische Kurie aus dem Staatssekretariat, neun Kongregationen, elf Räten, drei Gerichtshöfen sowie weiteren Sekretariaten und Büros zusammen. Die bisherigen Minireformen der Kurie leiteten keinen Paradigmawechsel ein, sondern verharrten im bisherigen, mittelalterlich geprägten Kirchenbild, ja verstärkten - meist in subtiler Weise - die zentralistische Ausrichtung der Kurie als Herrschaftsinstrument eines monarchischen Papsttums. Welche Gestalt die Kurie in Zukunft annehmen soll, hängt wesentlich vom Konzept der Kirchenleitung, vom Kirchenmodell, ab.

Zwei Kirchenmodelle im Widerstreit

Es stehen sich zwei Kirchenmodelle gegenüber: das im römisch-katholischen Autoritarismus verankerte, hierarchisch-zentralistisch-uniforme Kirchenverständnis einerseits, und das im postmodernen, zeitgenössisch-ökumenischen Paradigma wurzelnde kollegiale Kirchenkonzept andererseits. Kardinal Leon-Joseph Suenens hat nach dem Konzil in einem Interview die zwei Kirchenmodelle nach dem Blickwinkel von Zentrum und Peripherie der Kirche definiert. Die Spannungen in der Kirche zwischen dem "Zentrum" Rom und der "Peripherie", dem Rest der Weltkirche, rühren ihm zufolge her aus der Spannung zwischen zwei verschiedenen Weisen, die Kirche zu betrachten: einer, die ausgeht vom "Zentrum" in Richtung auf die diesem untergeordnete "Peripherie"; der anderen, die ausgeht von den eigenständigen Ortskirchen, die verbunden sind mit der Kirche von Rom, dem Zentrum der Einheit zwischen allen.

Montesquieu ante portas

Kirchenvertreter werden nicht müde zu betonen, daß die Kirche keine moderne Demokratie sei und daß sie daher keinen rechtsstaatlichen Prinzipien zu folgen habe, wie wenn es ein Verdienst wäre, noch heute auf die Errungenschaften der Französischen Revolution verzichten zu können. Die Frage ist nur, ob eine derartige weltweite Institution mit ihrem hohen moralischen Anspruch zu Beginn des dritten Jahrtausends glaubwürdig genug ist, um in der Welt Gehör und Respekt zu finden, wie sie es eigentlich verdiente.

Eine fundamentale staatsphilosophische Idee, die jeder modernen Verfassung zugrunde liegt, hat in der katholischen Kirche leider noch kaum Eingang gefunden: Es ist die auf Montesquieu zurückgehende Lehre von der Gewaltentrennung, um Machtmißbräuche zu verhindern. Wenn eine Entlehnung aus dem säkularen Bereich wirklich Sinn macht, dann ist es die Übernahme bewährter rechtsstaatlicher Prinzipien wie die Aufteilung der Gewalten in Exekutive, Legislative und Judikative.

Die oberste Kirchengewalt könnte sich nach diesem Grundsatz in groben Zügen wie folgt aufgliedern:

Exekutive: Statt einer monarchischen eine kollegiale Spitze, wie noch zu zeigen sein wird.

Legislative: Die Bischofssynode. Sie muß aus einem (bisher weithin wirkungslosen) Beratungsorgan des Papstes zu einem (wirklich mitentscheidenden) Gremium legislativen Charakters in der Kirche werden. Ihr sollte - analog zu den staatlichen Rechnungshöfen und parlamentarischen Überwachungsorganen - ein Prüfungsinstrument zugewiesen werden. Als solches könnte die bisherige interne Revision der Kurie eingesetzt werden, die Präfektur für die ökonomischen Angelegenheiten, die zu einem unabhängigen Gremium mit Funktionen der Finanzprüfung, der Systemprüfung und der Geschäftsführungsprüfung entwickelt werden könnte.

Judikative: Sie bildet sich aus den drei Gerichtshöfen der Kurie: die Apostolische Pönitentiarie, die sich mit Exkommunikationen des Heiligen Stuhls befaßt, die Sacra Romana Rota, die am meisten beschäftigte Gerichtsbehörde, bei der es sich zur Hauptsache um Ehenichtigkeitsprozesse handelt, sowie die Apostolische Signatur, der oberste Gerichtshof der Kirche, zu dessen Aufgabenbereich der Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit gehört.

Im Vordergrund des Interesses steht die kirchliche Exekutive, der wir uns im folgenden zuwenden wollen.

Die zukünftige Kirchenleitung - ein kollegiales Leitungsorgan

Die heutigen Unternehmensleitungen sind in weitaus den meisten Fällen kollegiale Gebilde mit unterschiedlichen internen Organisationen. Eine Ein-Mann-Spitze findet sich bei Weltkonzernen nur sehr selten - der französische PDG (Président-Directeur Général) mag als Beispiel dienen -, aber dann ist sie in einem System von "checks and balances" eingebunden, wie wir sie von den Institutionen des französischen und besonders des amerikanischen Präsidenten her kennen. Mit einer kollegialen Unternehmensleitung soll der Gefahr einer rein persönlichkeitszentrierten und daher grundsätzlich instabilen, die Kontinuität vermissenden Führung entgegengewirkt werden. Ein zu großes Kollegium ist für die operative Führung eines komplexen Systems ungeeignet, weil es zu schwerfällig ist. Einem Gremium, dessen Mitglieder nicht vollamtlich tätig sind, fehlt die jederzeitige Verfügbarkeit, ein Erfordernis, das besonders kleinere Kollegialbehörden benötigen. Auch von einem dualen Führungssystem für die operative Leitung, wie Papst und Bischofskollegium, ist auf Grund negativer Erfahrungen in Wirtschaft und Politik abzuraten, da die diesem Modell immanenten Kompetenzkonflikte der Effizienz der Führung abträglich sind.

Was läßt sich aus Lehre und Praxis mit unternehmerischen Führungsmodellen für die Kirche ableiten? Anstelle des Papsttums in seiner heutigen Ausgestaltung und des Bischofskollegiums wäre aus Managementsicht ein Gremium von fünf bis neun Personen als Kerngruppe denkbar, wobei der Papst durchaus eine stärkere Stellung haben sollte als die eines bloßen "primus inter pares" oder eines Sprechers des Leitungsorgans. Wichtig erscheint mir, daß die heutige hierarchische Distanz zwischen dem Papst und seinen wichtigsten Führungsverantwortlichen abgebaut und durch ein Kollegium mit kollektiver Verantwortung ersetzt wird. In diesem obersten Leitungsorgan müßten Persönlichkeiten mit Führungserfahrung Einsitz nehmen, die aus maßgebenden Dikasterien und bedeutenden Regionen stammen. Ob die einzelnen Mitglieder des Leitungsorgans sich allein auf die gemeinsam zu treffenden Entscheidungen konzentrieren könnten oder zudem auch eine operative Verantwortung tragen sollten, wäre im einzelnen abzuklären; denn beide Modelle weisen Vor- und Nachteile auf. Eine eindeutige Handlungsempfehlung läßt sich nicht abgeben. Eine Tendenzaussage geht dahin, daß das Modell der Personalunion, das sogenannte "Zwei-Hüte-Prinzip", die Gefahr der Überlastung der Führungskräfte mit generellen und spezifischen Aufgaben und der potentiellen Durchsetzung von Bereichsegoismen in sich birgt. Dagegen besitzt die Personalunion den Vorteil, daß die Mitglieder des obersten Führungsgremiums nicht wirklichkeitsfremd werden, sondern wegen der Vertrautheit mit dem Tagesgeschehen ihrer Bereiche den Informationsstand der Leitung verbessern und damit maßgeblich zur Erhöhung der Qualität der Entscheidungen beitragen.

Daß eine kollegiale Exekutive der Kirche mit dem im Ersten Vatikanum definierten Primat in Widerspruch zu stehen scheint, darf die Kirchenverantwortlichen nicht davon abhalten, die Frage der Leitungsstrukturen immer wieder zu stellen.

Die Römische Kurie - Arm des Papstes, Zentrale oder Clearingstelle?

Zu Beginn seines Pontifikates hielt Papst Paul VI. eine Ansprache an die Mitglieder der Kurie. Darin zeichnete der Papst in verschiedenen Formulierungen, wie er die Kurie sieht. Es ist die Rede von "einem Organ direkter Anhängerschaft und absolutem Gehorsam, dessen sich der römische Pontifex bedient, um seine weltweite Mission zu entfalten". Kurz: Die Kurie ist das Führungsinstrument des Papstes.

Mit diesem, dem Paradigma der autoritären Kirche entsprechenden Modell der Kurie waren die Konzilsväter des Zweiten Vatikanums nicht einverstanden. Sie anerkannten zwar, daß die kurialen Behörden einerseits Hilfsorgane des Papstes sind, betonten aber, daß das Wirken dieser Behörden andererseits auf das Wohl der Teilkirchen ausgerichtet sein muß. Damit hat das Konzil eindeutig signalisiert, daß die Kurie nicht nur einen verlängerten Arm des Papstes, eine Stabsstelle, sondern eine Zentrale der Weltkirche darstellt.

Kirchenleitung und Kirchenzentrale stehen in einem funktionalen Zusammenhang zueinander. Die Kurie kompensiert in etwa die personelle Instabilität einer individuellen Kirchenspitze und gewinnt dadurch an Gewicht. Durch den Übergang von der monarchischen zur kollegialen Kirchenführung wird auch die Rolle der Kurie gedämpft, weil eine kollegiale Führung stabiler ist als eine individuelle. Daß die Kurie auch dem Papst dient, ist unbestritten. Wenn die Kurie aber nicht mehr nur ein Führungsinstrument des Papstes allein ist, so hat bei deren Ausgestaltung auch das Bischofskollegium ein Wort mitzureden. Es wird in Zukunft kaum mehr hingenommen werden, daß der Papst die Kurie als "sua res" bezeichnet und der Diskussion in einem Konzil oder einer Bischofssynode entzieht.

Statt uns im Gestrüpp der heutigen Kurienorganisation zu verlieren, wollen wir eine mögliche zukünftige Organisation der Kurie nur grob skizzieren. Dabei gehen wir von einem organisatorischen Erfahrungsgrundsatz aus: "Structure follows strategy" (die Struktur folgt der Strategie). Danach hat die organisatorische Ausgestaltung der strategischen Ausrichtung, die ihrerseits vom Kirchenmodell abhängt, zu folgen. Wenn das kirchliche Gesamtkonzept wechselt, dann hat dies auch Folgen für die Strukturen, die zu dessen Realisierung dienen.

Das im Zweiten Vatikanum entwickelte kollegiale Kirchenmodell mit der Verschiebung des Schwergewichtes vom Zentrum auf die Peripherieeinheiten verlangt eine kuriale Zentrale mit Orientierung auf Ortskirchen und Bischofskonferenzen, mit einfacheren, schlankeren und transparenteren Strukturen und mit innovativen Elementen.

Es gibt Ansätze zu einer dreidimensionalen Organisationsstruktur: Gewisse Einheiten sind für bestimmte Territorien zuständig (Propaganda Fidei, Ostkirchen), andere sind für bestimmte Sachfragen verantwortlich (Glaube, Liturgie) und wieder andere für bestimmte Personenkategorien (Bischöfe, Ordensleute). Die horizontale Aufgabenverteilung auf der Hierarchieebene unmittelbar unter der obersten Kirchenleitung sollte einer "integrierten Regionalstruktur" entsprechen, weil dieser Organisationstyp eine Anpassung der Ortskirchen an die unterschiedlichen Umwelten am besten erlaubt und eine geringe Koordination durch die Kurie benötigt. Das Regionalkonzept gibt den Orts- und Teilkirchen eine größere Selbstbestimmungsfreiheit und führt zu einer höheren Motivation der Verantwortungsträger. Dem in der katholischen Soziallehre viel beschworenen Subsidiaritätsprinzip wird der regionale Organisationstypus am ehesten gerecht.

Die Komplexität der Weltkirche spiegelt sich in verkleinertem Maßstab auch in der Organisation der Kurie wider. Die verschiedenen Funktionen, die eine Kirchenzentrale wie die Kurie - parallel zur Konzernzentrale eines Weltunternehmens - wahrzunehmen hat, fallen bei einer radikalen Reorganisation nicht einfach weg. So würden durch eine weitgehende Dezentralisation der Entscheidungsprozesse die Führungs- und Harmonisierungsfunktionen an Gewicht verlieren, die Beratungs- und Servicefunktionen dagegen an Bedeutung gewinnen. Dies hätte per saldo eine Reduktion des Beamtenapparates zur Folge. Damit entwickelte sich die Kurie zu einer zentralen Clearingstelle, zu einem Forum für Ideen und Programme der Ortskirchen, die mit anderen Ortskirchen geteilt und von ihnen evaluiert werden.

In der Kurie als zentraler Clearingstelle könnte das heutige Staatssekretariat (das dann wohl den Namen ändern müßte) eine wichtige Rolle als Koordinator und Vermittler spielen. Es wäre verantwortlich dafür, daß der Informationsfluß zwischen Kirchenzentrale und Ortskirchen erleichtert wird, und es müßte darum besorgt sein, daß die herrschende Geheimhaltungsmanie zurückgedrängt und die heute allgemein geforderte Transparenz an Terrain gewinnt; denn: "Sunlight is the best desinfectant" (Das Licht der Sonne reinigt am besten).

Die Umfunktionierung bisheriger Verwaltungseinheiten hätte bei einer echten Kurienreform noch weiter zu gehen. Als zweites Beispiel sei die heutige Glaubenskongregation, die frühere Inquisition, später das Sanctum Officium, angeführt. Das aus eminenten Theologen zusammengesetzte Gremium könnte zu Beginn des dritten Jahrtausends der Kirche einen besseren Dienst leisten, als unbequeme Theologen zum Schweigen zu bringen. Statt Inquisition Innovation! Es geht um die Bereitschaft und Fähigkeit, den Wandel aktiv zu gestalten. Aufgabe innovativer Subsysteme ist die Steigerung der Anpassungsfähigkeit des Gesamtsystems an zukünftige Entwicklungen durch ständige Verbesserung bestehender und die Erarbeitung gänzlich neuer Problemlösungen. Die "neue" Glaubenskongregation könnte Forschungsarbeiten anregen, Thesen zur Diskussion stellen sowie Ideenwettbewerbe und Symposien organisieren. Sie wäre der "think tank" einer aufgeschlossenen, zukunftsfreudigen Kirche. Welch faszinierende Aufgabe!

Personalpolitik - die Achillesferse der Kurienreform

Was die Kurie braucht, ist außer einer Reorganisation der Strukturen eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes. In der Kurie herrscht heute das "Klerikerprinzip"; grundsätzlich sind Kurienmitglieder Geistliche. Es gibt nur wenige Frauen, die sich meist als Sekretärinnen und Schreibkräfte betätigen. Es gibt auch Laien in einzelnen Räten. Aber sie bleiben Ausnahmen.

Zur Starrheit des Systems hat nicht zuletzt die Verknüpfung von kirchlicher Position und kurialer Funktion beigetragen. Es gilt die Regel, daß Inhaber hoher Kurienämter den Rang von Bischöfen, Erzbischöfen oder Kardinälen erhalten sollen. Was soll mit hochrangigen kirchlichen Würdenträgern der Kurie geschehen, wenn sie ihre kurialen Aufgaben nicht mehr versehen können, aus welchen Gründen auch immer? Hinzu kommen schwerwiegende Bedenken rechtsstaatlicher Natur. Die Kombination von exekutivem Kurienamt und legislativem Kirchenamt in einer Person widerspricht in krasser Weise dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Es ist daher bei einer Reform der Kurie ernsthaft zu überlegen, ob eine Trennung von Kurienamt und Kirchenamt nicht in Erwägung gezogen werden soll.

Die Aufgabe beider bisherigen personalpolitischen Maximen hätte zur Folge, daß vermehrt Laien Kurienämter versehen könnten, daß auch Frauen kuriale Funktionen höherer Stufen übernehmen dürften, daß neben einem Bestand an permanenten Kurienmitgliedern Geistliche und Laien aus den verschiedensten Regionen, Sprachgebieten, Kulturen und Traditionen auf Zeit in der Kurie tätig wären. Auf diese Weise würde die Kurie zu einem echten Ideen-Umtauschplatz.

Der Widerstand der Bürokratie

Weltkirche und Weltkonzern ist - wie wir gesehen haben - die Bürokratie gemeinsam. Die Kurie gehört zu den ältesten bürokratischen Gebilden, die es als ihre Aufgabe erachten, die Kontinuität ihrer Organisation sicherzustellen; denn "die römische Hierarchie will überleben". Allen Bürokratien ist deshalb die "resistance to change", der Widerstand gegen Veränderungen des Status quo, gemeinsam.

Eine Regelung, welche die Kurie als ein Organ des Papstes gestärkt hat, könnte sich als ein Weg zur Beschleunigung des Reformprozesses erweisen. Nach der Apostolischen Konstitution über die Römische Kurie Papst Pauls VI. vom 15. August 1967 werden Leiter, Mitglieder und Berater der Abteilungen immer nur für jeweils fünf Jahre ernannt, wobei Wiederernennungen möglich und üblich sind. Wichtiger ist aber, daß die Kardinäle, die einer Abteilung vorstehen, nach dem Tod des Papstes ihre Ämter niederlegen müssen und daß ein neuer Papst innerhalb von drei Monaten nach seiner Wahl alle Ernennungen bestätigen muß. Wird ein neuer, reformwilliger Papst den Thron Petri besteigen, so könnte er innerhalb kurzer Zeit die wichtigsten personellen Veränderungen durchführen, um eine Kurienreform nachhaltig zu realisieren.

Um eine Kurienreform durchzusetzen, braucht es ein starkes Bischofskollegium, das die Richtung bestimmt und an der gewählten Linie beharrlich festhält, und es braucht einen starken Papst, der bereit ist, seine bisherige Machtvollkommenheit zugunsten der Kollegialität im Sinn der "Communio" aufzugeben, die "Petrusmacht" gegen den "Petrusdienst" einzutauschen.

Zusammenfassung

1. Der Schwerpunkt der Kirche muß in Zukunft verstärkt in den Orts- und Teilkirchen liegen, die dem Menschen näher stehen als die entfernte Kurie. So will es auch das von der Kirche vertretene Subsidiaritätsprinzip.

2. Eine Reform der Kurie ist dringend, weil die heutige Organisation weder dem Kirchenmodell noch den praktischen Bedürfnissen der Zukunft entspricht.

3. Bei einer Kurienreform sollten die Kenntnisse und Erfahrungen der Managementwissenschaften herangezogen werden, lassen sich doch zwischen Weltkirche und Weltkonzern viele Parallelen finden.

4. Eine Reform der Kurie setzt die Reform der Kirchenleitung voraus. Die monarchische Spitze muß durch eine kollegiale Führung, der römische Zentralismus durch eine orts- und teilkirchliche Dezentralisation ersetzt werden, wie dies das Zweite Vatikanische Konzil gewünscht hatte.

5. Bei einer Kurienreform sollten neben modernen Führungsprinzipien auch die Grundsätze der Gewaltenteilung verwirklicht werden.

6. Die Kurie ist nicht nur ein verlängerter Arm des Papstes, sondern auch die Zentrale einer Weltorganisation und ein Ideen-Pool der Ortskirchen.

7. Die Reform der Kurie verlangt einfache, schlanke und transparente Strukturen sowie den Einbau innovativer Stellen.

8. Die Trennung von kirchlicher Position und kurialer Funktion trägt zur Verstärkung der Mitwirkung der Laien und zur größeren Flexibilität des Verwaltungsapparates bei.

9. Eine Reform der Kurie läßt sich trotz Widerstands der Bürokratie unmittelbar nach Amtsantritt eines neuen Papstes realisieren, wenn der Reformwille tatsächlich vorhanden ist.

Wer die Kirche haßt, ruft mit Voltaire: "Ecrasez l'infâme!" Wer die Kirche liebt, ruft nach Reformen; er will nicht den Tod der Kirche, sondern daß sie lebe, auch im neuen Jahrtausend. Er hat es aber satt, sich mit dem platonischen Bekenntnis: "Ecclesia semper reformanda" (Die Kirche muß sich stets reformieren) zu begnügen. Er möchte Taten sehen, um einmal sagen zu können: "Ecclesia tandem reformata" (Die Kirche hat sich endlich doch reformiert).

Stimmen der Zeit (2000) 306-314

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