Zwischenbilanz zum Gute-KiTa-Gesetz

Der zweite Monitoring-Bericht zum Gute-KiTa-Gesetz zeigt, wie sich Kinderbetreuung in Deutschland in den letzten zwei Jahren weiterentwickelt hat. Er verzeichnet positive Entwicklungen bei Qualität und Teilhabe.

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Beim Personalschlüssel, den Rahmenbedingungen für Leitungskräfte und der Rekrutierung von Fachkräften hat sich die Qualität laut Bericht verbessert. Darüber hinaus steigt die Zahl der Familien, die kostenlose Kita-Plätze nutzen. Pandemiebedingte Einschränkungen standen der Realisierung der geplanten Maßnahmen des Gute-KiTa-Gesetzes nicht im Weg. So konnten nahezu alle Vorkehrungen planmäßig umgesetzt werden.

Das Gute-KiTa-Gesetz entstand in Folge der Forderung auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder. Bundesfamilienministerin Anne Spiegel weist in diesem Zusammenhang auf die Tragweite des Gesetzes hin, das als erster zentraler Schritt hierfür gelte und dessen Maßnahmen sich als wirksam herausgestellt hätten. Mit Blick auf regionale Unterschiede in der Qualität der Betreuungsangebote erwähnt die Ministerin die Weiterentwicklung des Gesetzes hin zu bundesweit einheitlichen Standards.

Zentrale Ergebnisse des zweiten Monitoring-Berichts

  • Verbesserung des Personalschlüssels im Jahr 2020 um bis zu 0,4 Kinder pro pädagogischer Fachkraft weniger im Vergleich zum Vorjahr
  • Fortschreitende Rekrutierung und Qualifizierung von Fachkräften: Das Jahr 2020 verzeichnete ca. 3.100 Auszubildende und ca. 28.000 pädagogische Fachkräfte mehr. Das Gute-KiTa-Gesetz hat hierfür 1.100 praxisintegrierte Ausbildungsplätze geschaffen und für 1.600 Auszubildende die Praxisanleitung optimiert
  • Leitungsaufgaben, die vertraglich festgesetzt sind, stiegen im Jahr 2020 um 1,3 Prozent auf 92 Prozent. Leitungskräften wird damit mehr Zeit für spezifische Aufgaben eingeräumt
  • Einem Drittel der Familien wurde 2020 ein kostenloser Betreuungsplatz zugestanden (im Vergleich dazu: 2019 war es nur ein Viertel)
  • Die Ergebnisse variieren weiterhin zwischen den Ländern: Während in Baden-Württemberg durchschnittlich 2,9 Kinder unter drei Jahren von einer Fachkraft betreut wurden, waren es in Mecklenburg-Vorpommern im Durchschnitt 5,6. Die Unterschiede betreffen auch die Elternbeiträge, die in einigen Ländern sehr gering ausfallen oder komplett entfallen, während andere Länder Kosten in Höhe von mehr als 300 Euro für einen Ganztagsplatz für Kleinstkinder erheben

Für die Umsetzung der Maßnahmen des Gute-KiTa-Gesetzes erhalten die einzelnen Bundesländer bis 2022 finanzielle Subventionen in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro. Den Ländern bleibt dabei überlassen, aus zehn Handlungsfeldern diejenigen Maßnahmen zu wählen, die ihre Bedarfe bestmöglich decken. Jährliche Monitoringberichte geben Auskunft über den Erfolg der Maßnahmen mit Blick auf Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung.

Quellen:

Gute-KiTa-Bericht | BMFSFJ

Monitoring | BMFSFJ

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