Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2026

Nachdem das durch den Bundestag beschlossene Gesetz zum Rechtsanspruch von Grundschulkindern auf Ganztagsbetreuung vom Bundesrat abgelehnt wurde, konnte nun im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern eine Einigung erzielt werden.

Der Rechtsanspruch soll demnach ab 2026 in ganz Deutschland in Kraft treten, zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe. In den darauffolgenden Jahren wird dieser dann um eine Klassenstufe pro Jahr ausgeweitet, sodass ab 2029 alle Klassenstufen einen Anspruch erhalten.

Welche Vorteile bringt der Rechtsanspruch?

Der Beschluss soll Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Darüber hinaus profitieren alle Kinder von neuen Potenzialen zur Verbesserung ihrer Bildungschancen. Denn unter dem Schlagwort „Bildungsgerechtigkeit“ zielt die Ganztagsbetreuung hauptsächlich darauf ab, allen Kindern gemäß ihren individuellen Voraussetzungen eine optimale Förderung zu ermöglichen, da nicht jedes Kind auf Unterstützung aus dem Elternhaus bauen kann. Somit können mit in Kraft treten des Rechtsanspruchs Bildungsangebote realisiert werden, die sich an den individuellen Begabungen des einzelnen Kindes orientieren.

Von Bundestag und Bundesrat wird nun erwartet, dem vorgeschlagenen Kompromiss des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.

Quellen:

Bundesministerium für Bildung und Forschung | www.bmbf.de

Bundesministerium für Bildung und Forschung | Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

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