Unter dem Begriff „Tridentinische Messe“ – oft auch „Alte Messe“ oder „Vetus Ordo“ genannt – versteht man die Form des römischen Messritus, die nach dem Konzil von Trient (1545–1563) vereinheitlicht und von Papst Pius V. im Missale Romanum von 1570 für die lateinische Kirche verbindlich vorgeschrieben wurde (ausgenommen waren lediglich Diözesen und Orden, die eine mehr als 200-jährige liturgische Eigentradition vorweisen konnten). Diese Messordnung durchlief in den folgenden Jahrhunderten mehrfach geringfügige Überarbeitungen. Die letzte Ausgabe vor der Liturgiereform erschien 1962 unter Papst Johannes XXIII. Kurz darauf wurde die „Tridentinische Messe“ im Zuge der Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils durch das von Papst Paul VI. 1970 promulgierte Messbuch abgelöst. Sie durfte seitdem nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen gefeiert werden.
Im Jahr 2007 erlaubte Papst Benedikt XVI. mit dem Motu proprio Summorum Pontificum eine weitgehende Verwendung des Messbuchs von 1962 und bezeichnete diese Form der Feier als „außerordentliche Form (forma extraordinaria) des Römischen Ritus“, während die nachkonziliare Liturgie als „ordentliche Form“ galt. Der Papst wollte damit insbesondere Gläubigen entgegenkommen, die der älteren Liturgie eng verbunden sind, und zugleich eine Versöhnung mit traditionalistischen Gruppen fördern, die sich von der kirchlichen Gemeinschaft entfernt haben.
Papst Franziskus wiederum ordnete 2021 mit dem Motu proprio Traditionis custodes die Verwendung des Messbuchs von 1962 neu. Darin wird festgehalten, dass die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil erneuerten liturgischen Bücher die „einzige Ausdrucksform der lex orandi des Römischen Ritus“ seien. Die Feier der älteren Form bleibt zwar unter eng gefassten Bedingungen möglich, ihre Zulassung liegt jedoch in der Verantwortung des Diözesanbischofs. Sie darf nicht in Pfarrkirchen stattfinden und ist auf Gruppen beschränkt, die an dieser Form festhalten, ohne die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils in Frage zu stellen. Weitere präzise Ausführungsbestimmungen wurden 2021 durch Erläuterungen des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erlassen.
Charakteristisch für die Form von 1962 sind unter anderem die Feier der Messe in lateinischer Sprache, die Zelebrationsrichtung des Zelebranten gemeinsam mit der Gemeinde zum Altar hin (ad orientem) sowie eine stärker festgelegte liturgische Ordnung mit zahlreichen leise gesprochenen Gebeten des Priesters. Auch der liturgische Kalender und weitere Riten unterscheiden sich von der nachkonziliaren Gestalt der Messfeier.
Redaktion „Gottesdienst“