Als wichtiger Bestandteil der Besinnung und des persönlichen Gebetes auch in der gemeinsamen Messfeier ist Stille vorgesehen vor dem Allgemeinem Schuldbekenntnis, nach der Gebetseinladung zur Oration (Tagesgebet, Schlussgebet), nach den Lesungen, bei den Fürbitten (Allgemeines Gebet), während der Gabenbereitung, beim Memento des Hochgebetes, nach dem Kommunionempfang (Danksagung); bei der Diakonen-, Priester- und Bischofsweihe (Ordination) während des Ritus der Handauflegung.
Die Liturgiekonstitution spricht vom "heiligen Schweigen" (sacrum silentium), das zu seiner Zeit eingehalten werden soll (SC 30). Es ist aber genau zu unterscheiden zwischen der Stille in der Liturgie als dem Schweigen aller und dem bloß schweigenden Zuhören der Gemeinde, wenn Zelebranten, Lektoren und Kantoren bzw. Chor vortragen bzw. stellvertretend für die ganze Gemeinde sprechen.